ZMS Direktantrag
         Bürgerwille Direkt

Unser Ziel ist es, allen Bürgern eine Stimme im Gemeinderat zu geben und ihre Interessen sinnvoll und nachhaltig zu vertreten.

Dafür haben wir für alle Bürger und Bürgerinnen den Weg des „BürgerWille | Antrag-Direkt“ eröffnet um sich selbst politisch zu engagieren und Ihre Vorstellungen in den Gemeinderat und/oder dem entsprechenden Gremium einzubringen sowie eine zeitnahe Entscheidung zu erreichen.

Wir sind Ihre Kümmerer und wir gehen den Weg gemeinsam mit Ihnen.

ZMS Zukunft MarktSchwaben
ZMS Bürgerwille

ZMS-Direktantrag | Bürgerwille

 

Damit haben Sie die Möglichkeit, mit eigenen Vorschlägen direkt auf demokratische Entscheidungsprozesse in Ihrer Gemeinde Einfluss zu nehmen.

Entweder sie überzeugen uns direkt oder nutzen den formellen Weg über 42 Unterschriften. Auf jeden Fall sind Sie nicht mehr alleine mit Ihrem Anliegen.

 

Vorgehen:

  • Beschreiben Sie Ihre Idee/Antrag/Begehren möglichst unter folgenden Gesichtspunkten:
      • Kurzbeschreibung/Überschrift
      • Antragsformulierung (was soll passieren? Was soll geändert werden? ..)
      • Gibt es einen konkreten Anlass für den Antrag?
      • Gibt es Alternativen?
      • Wer stellt den Antrag?
  • Sie haben oder finden entweder 42 Anwohner (oder gerne mehr) von Markt Schwaben welche Ihre Ideen mittragen/unterschreiben und den Antrag unterscheiben, oder Sie überzeugen uns, die Zukunft MarktSchwaben, direkt von Ihrem Vorhaben.
  • Diese Formulare übergeben Sie entweder einem ZMS-Mitglied direkt, schicken es in digitalisierter Form per Email oder zu unserer Postanschrift.
  • Die ZMS Fraktion wird diesen Antrag umgehend in das entsprechende Gremium zur Diskussion weiterreichen und mit Ihnen (den) Kontakt halten.
  • Selbstverständlich würden wir uns freuen, wenn Sie sich für eine dauerhafte Zusammenarbeit mit uns entscheiden würden, um unsere Gemeinde aktiv weiter zu entwickeln (siehe Mitgliederantrag).

 

ZMS Bürgerwille
Anmerkung | Rechtsbelehrung (vgl. Bayernportal)
Der Bürgerantrag ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger einer Gemeinde das zuständige Gemeindeorgan (Gemeinderat, Ausschuss, erster Bürgermeister) oder Bürger eines Landkreises das zuständige Kreisorgan verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen. Ein Bürgerantrag muss sich auf Gemeindeebene auf gemeindliche Angelegenheiten, auf Kreisebene auf Kreisangelegenheiten beziehen. Er darf keine Angelegenheit zum Gegenstand haben, für die innerhalb eines Jahres vor Antragseinreichung bereits ein Bürgerantrag gestellt worden ist. Der Bürgerantrag auf gemeindlicher Ebene muss von mindestens 1 % der Gemeindeeinwohner, unterschrieben sein. Unterschriftsberechtigt sind die Gemeindebürger. Der Bürgerantrag muss mit einer Begründung bei der Gemeinde eingereicht werden. Darüber hinaus sind bis zu drei Personen zu benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Auf Kreisebene gilt dies entsprechend. Bestehen gegen den Bürgerantrag keine rechtlichen Bedenken, stellt das zuständige Gemeindeorgan bzw. Kreisorgan seine Zulässigkeit fest. Es hat den Bürgerantrag dann zu behandeln. Art. 18b Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) Bürgerantrag Rechtsgrundlagen, bayernweit:Art. 12b Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung – LKrO) Bürgerantrag.