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Bürgerantrag

Zukunft MarktSchwaben e.V.

Bürgerwille_Direkt

 

Fehlt Ihnen die Möglichkeit, mit Ihren eigenen Vorschlägen oder Ideen direkt auf demokratische Entscheidungsprozesse in Ihrer Gemeinde Einfluss zu nehmen?

Dafür haben wir für alle Bürger und Bürgerinnen den Weg des „BürgerWille | Antrag-Direkt“ eröffnet um sich selbst politisch zu engagieren und Ihre Vorstellungen in den Gemeinderat und/oder dem entsprechenden Gremium einzubringen sowie eine zeitnahe Entscheidung zu erreichen.

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Vorgehen

Sie haben ein Begehren in der Zuständigkeit der Gemeinde(-verwaltung) Markt Schwaben welches den demokratischen Werten nicht entgegen steht.

Laden Sie sich unser Formular, den Bürgerwille | Antrag-Direkt, herunter und drucken diese zur Verwendung aus.

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Fraktionsanträge

Mit einem Antrag können Gemeinderäte in Fraktionsstärke den Rat auffordern, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Der Rat stimmt dann über diesen Antrag ab; dem kann (muss aber nicht) eine Beratung im zuständigen Ausschuss vorausgehen. So kann die Auffassung des Rates zu einem politischen Thema festgelegt werden.

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Gemeinderatblitz

Als ein weiteres Zeichen unserer transparenten Arbeit …

Mit den kurzen Zusammenfassungen zu jeder Gemeinderatssitzung wollen wir einen Einblick in unsere Arbeit im Gemeinderat geben und Sie kurz über die aktuellen Themen aus der Sitzung des Marktgemeinderates informieren.

Ihr Titel
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Anmerkung | Rechtsbelehrung (vgl. Bayernportal)
Der Bürgerantrag ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger einer Gemeinde das zuständige Gemeindeorgan (Gemeinderat, Ausschuss, erster Bürgermeister) oder Bürger eines Landkreises das zuständige Kreisorgan verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen.
Ein Bürgerantrag muss sich auf Gemeindeebene auf gemeindliche Angelegenheiten, auf Kreisebene auf Kreisangelegenheiten beziehen. Er darf keine Angelegenheit zum Gegenstand haben, für die innerhalb eines Jahres vor Antragseinreichung bereits ein Bürgerantrag gestellt worden ist.
Der Bürgerantrag auf gemeindlicher Ebene muss von mindestens 1 % der Gemeindeeinwohner, unterschrieben sein. Unterschriftsberechtigt sind die Gemeindebürger.
Der Bürgerantrag muss mit einer Begründung bei der Gemeinde eingereicht werden.
Darüber hinaus sind bis zu drei Personen zu benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Auf Kreisebene gilt dies entsprechend. Bestehen gegen den Bürgerantrag keine rechtlichen Bedenken, stellt das zuständige Gemeindeorgan bzw. Kreisorgan seine Zulässigkeit fest. Es hat den Bürgerantrag dann zu behandeln.
Art. 18b Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) Bürgerantrag
Rechtsgrundlagen, bayernweit:Art. 12b Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung – LKrO) Bürgerantrag.

Formular herunterladen

ZMS-Burgerwille