Fraktion
Zukunft MarktSchwaben e.V.
Wer oder was ist eine Fraktion
Der »Gemeinderat ist kein Parlament im verfassungsrechtlichen Sinn, sondern ein beschließendes Verwaltungsorgan.
Trotz der rechtlichen Unterschiede hat sich zunehmend eine Parlamentarisierung in der Arbeitsweise der Gemeinderäte entwickelt, die auch die Existenz von Fraktionen und deren Mitwirkung an der »Gestaltung der politischen Willensbildung einschließt.
Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet die Gemeinderatsfraktionen als Teile und ständige Gliederungen der Vertretungskörperschaft. Ihre Aufgabe ist es, den technischen Ablauf der Meinungsbildung in der Vertretungskörperschaft, in der sie tätig sind, in gewissem Grade zu steuern und damit zu erleichtern.

Fraktionsarbeit
Haben Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen?
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter!
Legislaturdauer (Tage):
1900

Fraktionsanträge
Mit einem Antrag können Gemeinderäte in Fraktionsstärke den Rat auffordern, etwas Bestimmtes zu beschließen.
Der Rat stimmt dann über diesen Antrag ab; dem kann (muss aber nicht) eine Beratung im zuständigen Ausschuss vorausgehen. So kann die Auffassung des Rates zu einem politischen Thema festgelegt werden.

Gemeinderatblitz
Als ein weiteres Zeichen unserer transparenten Arbeit …
Mit den kurzen Zusammenfassungen zu jeder Gemeinderatssitzung wollen wir einen Einblick in unsere Arbeit im Gemeinderat geben und Sie kurz über die aktuellen Themen aus der Sitzung des Marktgemeinderates informieren.

Sascha Hertel

Ronny Schreib

Wolfgang Korda
Fraktionen sind im Rat nach der Legaldefinition (»Bayrische Gemeindeordung) eine freiwillige Vereinigungen von Ratsmitgliedern, die sich auf der Grundlage grundsätzlich politischer Übereinstimmung zu möglichst gleichgerichtetem Wirken zusammengeschlossen haben.
Im Rat einer kreisangehörigen Gemeinde muss eine Fraktion aus mindestens zwei Mitgliedern, im Rat einer kreisfreien Stadt aus mindestens drei Mitgliedern bestehen.

Neutralität, Unabhängigkeit und Verantwortung im Gemeinderat
Die Aufgabe eines Gemeinderatsmitglieds ist es, zum Wohle der gesamten Gemeinde zu handeln – sachlich, unparteiisch und im Rahmen der Gesetze. Grundlage hierfür ist unter anderem Artikel 49 der Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO), der strenge Maßstäbe an die Befangenheit und persönliche Vorteilsnahme anlegt. Doch jenseits der rechtlichen Vorgaben steht eine ethische Verantwortung: Gemeinderatsarbeit dient nicht der eigenen Bereicherung, nicht parteipolitischen Taktiken und nicht der Vorteilsgewährung gegenüber Unterstützern oder Gönnern.
Hierzu verweisen wir auf den Leitfaden zur Befangenheit.
Wer sich zur Mitarbeit im Gemeinderat entschließt, verpflichtet sich zu einem dienenden Amt – getragen von Gemeinsinn, nicht Eigennutz. Entscheidungen sind stets im Sinne der Allgemeinheit, auf Basis von Fakten und mit Transparenz zu treffen – nicht aus Rücksicht auf parteipolitische Zugehörigkeiten, persönliche Beziehungen oder wirtschaftliche Interessen.
Unabhängigkeit bedeutet: Keine Entscheidung darf durch äußere Einflüsse gelenkt oder durch persönliche Bindungen verzerrt werden.
Neutralität bedeutet: Die Sache steht im Mittelpunkt – nicht die Herkunft des Antrags, nicht die Nähe zu einer Fraktion, nicht die Frage, wem es politisch nützt oder schadet.
Ethisches Handeln bedeutet: Verantwortung zu übernehmen für das Vertrauen, das einem durch die Wahl übertragen wurde. Es heißt auch, sich selbstkritisch zu hinterfragen – insbesondere dann, wenn persönliche Interessen betroffen sein könnten.
Der Gemeinderat ist kein Ort für Machtspiele, sondern eine Bühne für lösungsorientiertes, respektvolles Ringen um das Beste für die Gemeinde. Nur wer bereit ist, sein Mandat mit Aufrichtigkeit, Integrität und Gemeinwohlorientierung auszuüben, erfüllt den Anspruch dieses Amtes – im rechtlichen wie im moralischen Sinn.

ZMS Direktantrag
Unser Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern eine Stimme im Gemeinderat zu geben und ihre Interessen sinnvoll und nachhaltig zu vertreten.
Dafür haben wir für alle Bürgerinnen und Bürgern den Weg des „BürgerWille | Antrag-Direkt“ eröffnet um sich selbst politisch zu engagieren und Ihre Vorstellungen in den Gemeinderat und/oder dem entsprechenden Gremium einzubringen um eine zeitnahe Entscheidung zu erreichen.
Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt; die Neuwahl erfolgt in der Mitgliederversammlung nach Ablauf der Amtszeit.
Damit haben Sie die Möglichkeit, mit eigenen Vorschlägen direkt auf demokratische Entscheidungsprozesse in unserer Gemeinde Einfluss zu nehmen.