Sitzung vom 25.02.2021
Top 1: Eröffnung der Sitzung
Top 2: Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
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- Neubau kommunales Schulzentrum
- Schlussrechnung der Bauvorbereitung in Höhe von 121 TEUR
- Grundabtretung „Im Angerl“ – Genehmigung des Kaufvertrages
- Neubau kommunales Schulzentrum
Top 3: Erlass einer Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe (Abstandsflächensatzung)
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- Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe (Abstandsflächensatzung) in der Fassung, wie sie vorgetragen wurde, wird beschlossen.
- Die Verwaltung und auch Herr Steffelbauer haben unheimlich viel Arbeit in diese Satzung gesteckt. Am Ende ist der Status Quo beibehalten worden. Durch die neue Satzung wird zu fast 100 Prozent die alte Bauordnung in den Abstandsflächen festgesetzt. Die Idee der Novellierung, mehr Bebauung auf weniger Raum zuzulassen und so eine Nachverdichtung zu ermöglichen, dass mehr Bürger/innen den Traum vom eigenen Heim sich erfüllen können. Deshalb waren wir gegen die Satzung und zum anderen hat der GR es wieder verpasst, eine Grundsatzentscheidung zu treffen, wie sich Markt Schwaben entwickeln soll.
Top 4: Erlass einer Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 46 für das Gebiet ”Schießstättenweg“ und seiner Änderungen
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- Der Entwurf der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 46 für das Gebiet ”Schießstättenweg“ und seiner Änderungen einschließlich Begründung und Umweltbericht wird in der Fassung vom 25.02.2021 gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
- Die Aufhebung des Bebauungsplanes legalisiert im Nachgang viele Bauten, die in diesem Gebiet über die Jahre entstanden sind.
Top 5: P-20-TB-1 048 Brücke 1.2 Postanger -Vorstellung der Planung
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- Die für die Brückensanierung vorgestellte Planung und Ausführungsweise wird gebilligt. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, für das Brückenbauwerk und die Herstellung der Rampen, Ausschreibungen durchzuführen. Die Aufträge für die einzelnen Gewerke können freihändig vergeben werden, sofern die Wertgrenze von 50.000 der einzelnen Gewerke, Brücke und Rampen, unterschritten wird. Für die Leistungen sind dann mehrere Angebote einzuholen und diese dem Haupt- und Bauausschuss zur Beschlussfassung der Auftragsvergaben vorzulegen.
- Endlich kommt Bewegung in die Causa Brücke am Postanger. Hoffen wir, dass die Planungen und Ausschreibungen schnell vorangehen, damit der Schulweg endlich wieder geöffnet werden kann.
Top 6: Bundestagswahl am 26.09.2021 – Entschädigung der Wahlhelfer
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- Der Marktgemeinderat beschließt, bei der Bundestagswahl 2021 an die Mitglieder der Wahlvorstände eine Entschädigung von pauschal 70 pro Person auszuzahlen.
Top 7: Ratsbegehren/Ratsentscheide des Landkreises Ebersberg – Amtshilfe-vereinbarung
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- Der Bürgermeister wird beauftragt, die vom Landratsamt Ebersberg vorgeschlagene Amtshilfevereinbarung in Form eines Vertrages zur Überprüfung von Kreisbürgerbegehren und zur Durchführung von Bürgerentscheiden bzw. Ratsbegehren zu unterschreiben. Die Verwaltung wird beauftragt, den Landkreis bei Abstimmungen dieser Art so weit als möglich zu unterstützen.
- Damit wird die rechtliche Grundlage geschaffen, wie die Marktgemeinde den Landkreis bei seinem Vorhaben, den Bürgerentscheid zur Errichtung von Winkraftanlagen im Ebersberger Forst durchzuführen.
Top 8: Haushalt 2021 – Hebesätze Realsteuern
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- Der Marktgemeinderat beschließt, dem Empfehlungsbeschluss des Finanzausschusses vom 08.12.2020 zu folgen und die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wie folgt beizubehalten:
Grundsteuer | Hebesatz in % |
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 400 |
für die Grundstücke (B) | 400 |
Gewerbesteuer | 360 |
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- Die Hebesätze bleiben auch dieses Jahr wieder konstant. Sobald der Schulbau durch ist, muss ein Plan erstellt werden, wie die Gewerbesteuer langfristig gesenkt werden kann, um Anreize zu schaffen, dass sich weitere Gewerbebetriebe in Markt Schwaben ansiedeln.
Top 9: Haushalt 2021 – Stellenplan
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- Der Marktgemeinderat beschließt, dem Empfehlungsbeschluss des Finanzausschusses vom 08.12.2020 zu folgen und den Stellenplan wie vorgeschlagen zu beschließen.
- Der Stellenplan bleibt annähernd Konstant. Eine Aufstockung von Personal in Zeiten der Pandemie und zeitgleicher Haushaltskonsolidierung wäre nicht zu rechtfertigen.
Top 10: Haushalt 2021 – Haushaltsplan und Haushaltssatzung
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- Der Marktgemeinderat beschließt, dem Empfehlungsbeschluss des Finanz-ausschusses vom 28.01.2021 zu folgen und die Haushaltssatzung 2021 sowie den Haushalt 2021 i.H.v. 72.637.100 wie vorgeschlagen zu beschließen.
- Mit dem verabschiedeten Haushaltsplan und der Haushaltssatzung steigt die Pro-Kopfverschuldung aller Bürger/innen auf 3071 Euro zum Jahresende 2021, wenn nicht noch weitere ungeplante Ausgaben auf den Markt zukommen.
Top 11: Haushalt 2021 – Finanzplan 2020 – 2024
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- Der Marktgemeinderat beschließt, dem Empfehlungsbeschluss des Finanz-ausschusses vom 28.01 .202 1 zu folgen und den Finanzplan 2020 -2024 wie vorgeschlagen zu beschließen.
- Die Top Investitionen in den nächsten Jahren bleiben der kommunale Schulneubau, sowie der Ausbau des Hochwasserschutzes für Markt Schwaben.
Top 12: Antrag der SPD -Tempo 30 im Ortszentrum
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- Sachstandsinformation zum Antrag.
- Als Sachstandsinformation geplant, entwickelt sich eine lebhafte Diskussion zu dem Antrag, obwohl dieser erst im kommenden UVSK Ausschuss behandelt wird. Wir sind gespannt, ob es eine kleine Lösung zum Antrag gibt, oder der Bürgermeister endlich sein Versprechen einlöst und nach einem Jahr im Amt endlich das Thema Verkehrsentwicklung für den ganzen Ort anschiebt. Sollte eine kleine Lösung angestrebt werden, sei hier nochmal an unsere Anträge zu „intelligenten Ampeln“ und einer Lösung zur Ödenburger Str. erinnert.
Top 13: Informationen, Bekanntgaben und Anfragen
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- Die FDP fragt nach, ob der Corona-Ausschuss rechtlich sicher sei und ob es Anfechtungen aus der Bürgerschaft gäbe. Antwort der Verwaltung: alles rechtens und außerdem seien keine wirklich wichtigen Beschlüsse gefasst worden
- So also wird die Zeit und der Aufwand der Gemeinderäte von der Verwaltung eingeschätzt, die in den beiden Corona Ausschüssen waren. Egal wie die Verwaltung die Situation bewertet, wir nehmen unseren Auftrag der Wähler/innen zu 100 Prozent ernst!