Top 1: Eröffnung der Sitzung
Danach ging es in einem nichtöffentlichen Teil weiter, da die Fraktion der Grünen einen Antrag zur Geschäftsordnung gestellt hatten, dass ein Punkt aus der nichtöffentlichen Sitzung, öffentlich behandelt werden sollte. Die Diskussion über den Punkt und auch die Abstimmung dazu erfolgte nichtöffentlich.
Top 2: Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Überwachung der Wertstoffsammelstellen durch eine Detektei – erneute Beauftragung für das Jahr 2022
-
- Der Marktgemeinderat beschließt, eine Wurfsendung an alle Markt Schwabener Haushalte zu verteilen, mit der über die gültigen Regelungen bezüglich der Wertstoffsammelstellen informiert werden soll.
- Zur Überwachung der gemeindlichen Wertstoffsammelstellen wird die Beauftragung der Detektei Klöbl, 83544 Albaching verlängert bis zum 31.07.2022. Die Überwachung erfolgt mit bis zu 25 Stunden monatlich.
Erdgasbündelausschreibung
-
- Der Marktgemeinderat beschließt, den Auftrag an die Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH &Co. KG in Karlstadt, im Rahmen der Ausschreibung des Landkreises als wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die Lieferung beginnt am 01.01.2022.
Abschluss eines Fernwärmegestattungsvertrages mit der Bayernwerk Natur GmbH
-
- Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Entwurf eines neuen Fernwärmegestattungsvertrages mit der Bayernwerk Natur GmbH und genehmigt diesen vorbehaltslos in allen Teilen.
Neubau kommunales Schulzentrum – Nachträge Elektroarbeiten
-
- Das Gremium genehmigt die Nachträge der Fa. Kuhn in Höhe von brutto 8.836,15 EUR.
Top 3: Zuschussantrag – Berufsförderungswerk (BFW) München und Berufsbildungswerk (BBW) Kirchseeon (Stiftung St. Zeno)
-
- Das Gremium verweist auf die Haushaltskonsolidierung des Marktes Markt Schwaben und die damit verbundene Verpflichtung, die vorhandenen Haushaltsmittel entsprechend dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen und entsprechend einzusetzen.
- Das Gremium beschließt, für das Kalenderjahr 2021 einen Förderzuschuss für 37 Schüler/-innen i.H.v. insgesamt 4.292 € (116 € pro Teilnehmer/-in) aus dem Haushalt 2021 zu zahlen.
Top 4: Antrag der ZMS vom 14.09.2020 – KL20-2 Lichtverschmutzung „Verringerung Lichtverschmutzung, Energie- und Kosteneinsparung sowie CO2 Verringerung“
-
- Die Verwaltung informiert, dass eine Umrüstung auf Bewegungsmelder im Parkhaus einen Kostenfaktor von ca. 15.000 € bewirken und aktuell keine Einsparung kennt.
- Die Verwaltung kümmert sich auch im Hinblick auf die seit 2018 bestehende Haushaltskonsolidierung kontinuierlich um eine energie- und kosten-effizientere Beleuchtung bei den kommunalen Liegenschaften. Aktuell wird die Wegebeleuchtung am Postanger auf warmweißes LED umgerüstet. In Planung sind die Außenbereiche des Rathauses und des Sportparks.
Man kann sich kümmern und das notwendigste tun – fertig. Aber sicherlich ist das ein Thema, bei welchem man heutzutage mehr leisten sollte und auch als Vorbild agieren muss. Nach unserem Ermessen und nach Anfragen bei Fachleuten-/betrieben ist alleine der Kostenfaktor viel zu hoch angesetzt. Sicherheitsaspekte sind in „modernen“ Kommunen heutzutage durch sog. Smarte-Anlagen gelöst. Für Markt Schwaben bleibt das wohl weiterhin ein Novum.
Top 5: Vorstellung erster Ergebnisse aus dem Gutachten „Digitaler Energienutzungsplan für den Landkreis Ebersberg“ Potential der Windenergie im Gemeindegebiet Markt Schwabens
-
- Die Ausweisung der Eignungsflächen erfolgt unter Berücksichtigung technischer, infrastruktureller, rechtlicher und ökologischer Ausschluss- und Restriktionsflächen für die Errichtung von Windenergieanlagen. Für die Berechnung der Abstandsflächen wurde eine Gesamtanlagenhöhe (H) von 250 m angenommen. Die Potenzialflächen werden ab einem Mindest-abstand von 500m (2H) zur Wohnbebauung dargestellt. Zusätzlich unterteilen Siedlungsabstandslinien die Potenzialflächen für eine einfache Interpretation. Flächen, die unter gegebenen Annahmen einen Abstand von 10H einhalten, befinden sich im Landkreis Ebersberg ausschließlich im Ebersberger Forst.
Was nicht passt wird einfach passend gemacht. Wenn sich die Windkraft nicht rentiert, baue man einfach höher und höher. Wenn es dann mit einer Vorgabe zur Abstandregulierung nicht mehr passt, ist die Regulierung falsch??!
Unter dieser Prämisse wurde die Agentur beauftragt für eine nicht passende Energiegewinnung einen Plätze in unserer Heimat zu finden. Es geht gar nicht mehr um Windzonen, sondern nur noch um das Bauen selbst. Auf Biegen und Brechen müssen jetzt Windräder gebaut werden. Der Wirkungsgrad von Windrädern in Süddeutschland sind in der Regel unter 20%. Warum wird das nicht offen kommuniziert?