Top 1: Eröffnung der Sitzung

 

Top 2: Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

 

  • Gewässerausbau Hennigbach – Auftragsänderung und Vergabe
    • Der Marktgemeinderat stimmt den im Sachvortrag genannten Änderungen zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Ausschreibung der Bauleistungen für die Maßnahme Gewässerumbau Hennigbach.
  • Überprüfung der Kampfmittelfreiheit des Marktes Markt Schwaben
    • Abschließende Begutachtung der Verdachtsflächen durch einen Kampfmittelräumer. Im Zuge der Überprüfung des Gemeindegebiets auf eine mögliche Kampfmittelbelastung sind die so genannten Kategorie-II-Gebiete je nach Erfordernis untersuchen zu lassen. In einem ersten Schritt hat eine Untersuchung des Gebiets im Bereich der Fahrradabstellanlagen (Bahnhofsumfeld) und der geplanten Verbundwasserleitung nach Ottenhofen in der Isener Straße zu erfolgen.
  • Neubau kommunales Schulzentrum – Umplanung der Regenrückhaltung
    • Das Gremium beschließt die Umplanung der Regenrückhaltung gemäß Variante 3 sowie die daraus resultierenden Mehrkosten im Projekt. Ein Beschluss zum Beschlussvorschlag 2 wird als nicht notwendig erachtet, da kein Handlungsauftrag an die Verwaltung bestand. Demzufolge ist gem. der Baugenehmigung zu bauen.
  • Neubau kommunales Schulzentrum – Vergabe Gewerk Innentüren Holz
    • Das Gremium beauftragt die Verwaltung den Auftrag für das Gewerk Innentüren Holz an die Appold Türelemente GmbH in Höhe von brutto 1.501.502,10 € zu vergeben.
  • Neubau kommunales Schulzentrum – Vergabe Gewerk Stahlblechtüren
    • Das Gremium beauftragt die Verwaltung den Auftrag für das Gewerk Stahlblechtüren an die Hinmüller Objektausbau GmbH & Co. KG in Höhe von brutto 67.240,95 € zu vergeben.
  • Neubau kommunales Schulzentrum – Nachtrag Dachabdichtung
    • Das Gremium nimmt den Nachtrag 10 zur Kenntnis. Das Gremium genehmigt den Nachtrag 9 der Fa. JNS in Höhe von brutto 74.010,03 €.

 

Top 3: Bebauungsplan Nr. 92 für das Gebiet westlich des Höhenrainerwegs und nördlich des Hafnerwegs

  • Der Marktgemeinderat nimmt von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Kenntnis.
  • Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 92 für das Gebiet „westlich des Höhenrainerwegs und nördlich des Hafnerwegs“ einschließlich Begründung wird in der Fassung vom 19.05.2022 unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen und Ergänzungen gebilligt.
  • Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchzuführen. Die nach § 13 a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen, ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
  • Die Anmerkungen des Aktiv-Kreises wurden diskutiert und der Gemeinderat hat sich entschieden, bei der ursprünglichen Formulierung zu bleiben.

 

Top 4: Grundsatzbeschluss zur Radverkehrsförderung in Markt Schwaben

  • Die Marktgemeinde Markt Schwaben strebt eine deutliche und nachhaltige Steigerung des Radverkehrsanteils an, insbesondere im Hinblick auf den Alltagsverkehr innerhalb der Gemeinde.
  • Zur Förderung der Nahmobilität verfolgt die Marktgemeinde eine kompakte und ausgewogene Ortsentwicklung, beispielsweise durch die wohnort- und zentrumsnahe Versorgung mit leistungsfähigen Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben.
  • Die Marktgemeinde beabsichtigt, ein klares und stringentes Konzept für die Radverkehrsförderung zu erarbeiten und kontinuierlich fortzuentwickeln, wobei alle anderen Verkehrsträger mit zu beachten und möglichst synergetisch einzubeziehen sind (integrierte Verkehrspolitik).
  • Die gemeindliche Radverkehrsförderung berücksichtigt gleichermaßen die Komponenten Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation.
  • Die Marktgemeinde bemüht sich aktiv um eine Stärkung des partnerschaftlichen Miteinanders aller Verkehrsteilnehmer. Die Verkehrssicherheit ist für und durch den Radverkehr zu verbessern.
  • Die Aktivitäten zur Radverkehrsförderung werden interkommunal abgestimmt, insbesondere im Hinblick auf die Ergänzung und Erweiterung überörtlicher Radwege.
  • Eine nachhaltige Radverkehrsförderung ist nur möglich, wenn projektbezogen weitere Partner einbezogen werden, wie beispielsweise die Polizei, der ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club), das Staatliche Bauamt.
  • Die Verantwortung für die Organisation und die Koordination des Prozesses sowie der Aktivitäten zur Radverkehrsförderung obliegt dem Ersten Bürgermeister.
  • Das Gremium stimmt mit 16 zu 4 für den Grundsatzbeschluss. Unserer Meinung nach ist dort nicht klar abgegrenzt welche Kosten auf die Marktgemeinde zukommen. Deshalb stimmen wir gegen diesen Beschluss. 
  • Persönliche Meinung – hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
    • Es gibt in Markt Schwaben wahrscheinlich nur eine Handvoll Situationen welche zu betrachten wären.
    • Warum holt man sich einen Verein mit Eigeninteressen zusammen mit einem Aktivkreis ins Boot, obwohl ein ISEK bereits in Planung ist?
    • Eine Entwicklung in Markt Schwaben muss zum Wohle Aller erfolgen und nicht nur zum Wohle weniger Fahrrad-Enthusiasten.
    • Dass sich dieser Kreis selbst verwaltet und institutionalisiert hat man in der sog. repräsentativen Umfrage aus 2021 bereits gesehen. Hier haben sich externe Radfanatiker und der Aktivkreis-ProFahrrad selber Fragen gestellt und die Umfrage dann eiskalt als repräsentativ für die Gesamtbevölkerung bezeichnet. Wir sprechen von ca. 1% der Bürger:innen aus Markt Schwaben, welche sich bei diesem Thema hervortun und das Desinteresse einer Mehrheit für sich ausnutzen. (ZMS | Radosophie hoch Markt Schwaben (zukunft-marktschwaben.de))

 

Top 5: Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

  • Anfragen aus dem Plenum:
    • Zugang zu den Schaukästen ist aktuell für die Bürgerinnen und Bürger nicht möglich, weil der Gastrobetrieb seine Terassenfläche eigenmächtig vergrößert hat
      • Antwort Gemeindeverwaltung: das Ordnungsamt kümmert sich bereits um das Thema und ist im Gespräch mit dem Betreiber
    • Hertie Stiftung – weiteres Vorgehen nach den Informationen an alle GR per Mail vom Bürgermeister
      • Aktuell ist der Verwaltung kein neuer Sachstand bekannt, wie der Bürgermeister hier weiter vorgehen will. Die Verwaltung nimmt den Punkt mit, und prüft, ob es eventuell nach den Äußerungen der Hertie Stiftung einer weiteren Aussprache im Gemeinderat bedarf.