Bürgerantrag
Zukunft MarktSchwaben e.V.
Bürgerwille | Antrag-Direkt
Fehlt Ihnen die Möglichkeit, mit Ihren eigenen Vorschlägen oder Ideen direkt auf demokratische Entscheidungsprozesse in Ihrer Gemeinde Einfluss zu nehmen?
Die Zukunft MarktSchwaben e.V. bietet mit dem „BürgerWille | Antrag-Direkt“ allen Bürgern und Bürgerinnen die Chance, sich politisch zu engagieren. Bringen Sie Ihre Vorstellungen in den Gemeinderat ein und erreichen Sie zeitnahe Entscheidungen.
Erfahren Sie hautnah, wie Sie aktiv an der Gestaltung Ihrer Gemeinde teilnehmen und die Zukunft von Markt Schwaben mitgestalten können.
Vorgehen
Haben Sie ein Anliegen, das in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde(-verwaltung) Markt Schwaben fällt und den demokratischen Werten entspricht? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Anliegen direkt und unkompliziert einzureichen. Laden Sie sich einfach unser spezielles »Formular, den Bürgerwille | Antrag-Direkt, herunter. Drucken Sie das Formular aus und nutzen Sie es, um Ihre Anliegen und Vorschläge direkt an die Gemeinde zu übermitteln.
Fraktionsanträge
Mit einem Antrag haben Gemeinderäte, die in »Fraktionsstärke auftreten, die Möglichkeit, den Gemeinderat aufzufordern, über ein bestimmtes Anliegen zu beschließen.
Dieser Antrag wird dann im Rat zur Abstimmung gebracht. Vor der Abstimmung kann (muss aber nicht) eine Beratung im zuständigen Ausschuss stattfinden. Auf diese Weise kann die Meinung des Rates zu einem politischen Thema klar und verbindlich festgelegt werden.
Nutzen Sie unser exklusives Bürgerwille-Formular, um Ihre Anliegen direkt und unkompliziert einzureichen. Laden Sie das Formular herunter, füllen Sie es aus und reichen Sie es ein, um Ihre Stimme in der Gemeinde Markt Schwaben zu Gehör zu bringen.
Nutzen Sie unser exklusives Bürgerwille-Formular, um Ihre Anliegen direkt einzureichen.
Erleben Sie die revolutionäre Möglichkeit, Ihre Anliegen direkt bei der Gemeinde einzureichen.
Zögern Sie nicht, laden Sie sich unser Formular sofort herunter und bringen Sie Ihre Anliegen direkt zur Gemeinde.
Ihr Titel
Anmerkung | Rechtsbelehrung (vgl. Bayernportal)
Der »Bürgerantrag ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger einer Gemeinde das zuständige Gemeindeorgan (Gemeinderat, Ausschuss, erster Bürgermeister) oder Bürger eines Landkreises das zuständige Kreisorgan verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen.
Ein Bürgerantrag muss sich auf Gemeindeebene auf gemeindliche Angelegenheiten, auf Kreisebene auf Kreisangelegenheiten beziehen. Er darf keine Angelegenheit zum Gegenstand haben, für die innerhalb eines Jahres vor Antragseinreichung bereits ein Bürgerantrag gestellt worden ist.
Der Bürgerantrag auf gemeindlicher Ebene muss von mindestens 1 % der Gemeindeeinwohner, unterschrieben sein. Unterschriftsberechtigt sind die Gemeindebürger.
Der Bürgerantrag muss mit einer Begründung bei der Gemeinde eingereicht werden.
Darüber hinaus sind bis zu drei Personen zu benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Auf Kreisebene gilt dies entsprechend. Bestehen gegen den Bürgerantrag keine rechtlichen Bedenken, stellt das zuständige Gemeindeorgan bzw. Kreisorgan seine Zulässigkeit fest. Es hat den Bürgerantrag dann zu behandeln.
Art. 18b Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) Bürgerantrag
Rechtsgrundlagen, bayernweit:Art. 12b Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung – LKrO) Bürgerantrag.