Fraktion
Zukunft MarktSchwaben e.V.
Wer oder was ist eine Fraktion
Der »Gemeinderat ist kein Parlament im verfassungsrechtlichen Sinn, sondern ein beschließendes Verwaltungsorgan.
Trotz der rechtlichen Unterschiede hat sich zunehmend eine Parlamentarisierung in der Arbeitsweise der Gemeinderäte entwickelt, die auch die Existenz von Fraktionen und deren Mitwirkung an der »Gestaltung der politischen Willensbildung einschließt.
Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet die Gemeinderatsfraktionen als Teile und ständige Gliederungen der Vertretungskörperschaft. Ihre Aufgabe ist es, den technischen Ablauf der Meinungsbildung in der Vertretungskörperschaft, in der sie tätig sind, in gewissem Grade zu steuern und damit zu erleichtern.
Fraktionsarbeit
Haben Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen?
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter!
Legislaturdauer (Tage):
1749
Fraktionsanträge
Mit einem Antrag können Gemeinderäte in Fraktionsstärke den Rat auffordern, etwas Bestimmtes zu beschließen.
Der Rat stimmt dann über diesen Antrag ab; dem kann (muss aber nicht) eine Beratung im zuständigen Ausschuss vorausgehen. So kann die Auffassung des Rates zu einem politischen Thema festgelegt werden.
Gemeinderatblitz
Als ein weiteres Zeichen unserer transparenten Arbeit …
Mit den kurzen Zusammenfassungen zu jeder Gemeinderatssitzung wollen wir einen Einblick in unsere Arbeit im Gemeinderat geben und Sie kurz über die aktuellen Themen aus der Sitzung des Marktgemeinderates informieren.
Sascha Hertel
Ronny Schreib
Wolfgang Korda
Fraktionen sind im Rat nach der Legaldefinition (»Bayrische Gemeindeordung) eine freiwillige Vereinigungen von Ratsmitgliedern, die sich auf der Grundlage grundsätzlich politischer Übereinstimmung zu möglichst gleichgerichtetem Wirken zusammengeschlossen haben.
Im Rat einer kreisangehörigen Gemeinde muss eine Fraktion aus mindestens zwei Mitgliedern, im Rat einer kreisfreien Stadt aus mindestens drei Mitgliedern bestehen.
ZMS Direktantrag
Unser Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern eine Stimme im Gemeinderat zu geben und ihre Interessen sinnvoll und nachhaltig zu vertreten.
Dafür haben wir für alle Bürgerinnen und Bürgern den Weg des „BürgerWille | Antrag-Direkt“ eröffnet um sich selbst politisch zu engagieren und Ihre Vorstellungen in den Gemeinderat und/oder dem entsprechenden Gremium einzubringen um eine zeitnahe Entscheidung zu erreichen.
Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt; die Neuwahl erfolgt in der Mitgliederversammlung nach Ablauf der Amtszeit.
Damit haben Sie die Möglichkeit, mit eigenen Vorschlägen direkt auf demokratische Entscheidungsprozesse in unserer Gemeinde Einfluss zu nehmen.