Ersatzpflanzung – CO2 Emission-Bindung
Unserer Meinung nach wird das Thema Ersatzpflanzung von Bäumen immer wieder diskutiert, jedoch leider nicht mit dem gebotenen Ernst verfolgt. Deshalb stellen wir den vorgelegten Antrag und bitten über den folgenden Beschlussvorschlag zu beraten und abzustimmen:
Die Marktgemeinde verpflichtet sich, im Fall von Baumfällungen auf gemeindlichem Grund, egal was der Auslöser für diese Fällung war, Ersatzpflanzungen grundsätzlich in der nächsten Pflanzperiode durchzuführen. Ausnahmen sind dann möglich, wenn beispielsweise umfangreiche Bauarbeiten einer zeitnahen Pflanzung entgegenstehen, dieses hat aufschiebende Wirkung aber keine Aufhebung der Verpflichtung.
Dieser Beschluss gilt auch rückwirkend ab dem Jahr 2014.