Top 1: Eröffnung der Sitzung

 

Top 2: Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

    • Neubau kommunales Schulzentrum
      • Nachträge Dachabdichtung – Das Gremium nimmt die Nachträge 5 und 8 zur Kenntnis. Das Gremium genehmigt den Nachtrag 7 der Fa. JNS in Höhe von brutto 4.899,40 €.
      • Nachträge Elektroarbeiten – Das Gremium genehmigt die Nachträge der Fa. Kuhn in Höhe von brutto 28.672,83 €.
    • Haushaltskonsolidierungskonzept
      • Der Marktgemeinderat beschließt die 6. Fortschreibung des Haushalts-konsolidierungskonzeptes mit Datum vom 17.03.2022 auf Grundlage des 10-Punkte Katalogs des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat.

 Top 3: Teilnahme am Projekt „Jugend entscheidet“

    • Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Projektvorschlag „Jugend entscheidet“ und beschließt die Teilnahme am Projekt.
    • Unabhängig von der Entscheidung des GR, hat die zweite Bürgermeisterin dieses Ergebnis im Vorfeld der Sitzung bereits bei den jugendlichen verkündet, das ist nicht im Sinne der demokratischen Prozesse
    • Die Stiftung steht im Verdacht, dass die Gelder aus der NS-Zeit stammen und die Stiftung nicht an einer Aufarbeitung dieses Umstandes interessiert ist
    • Die Verwaltung geht diesem Thema nach und wird eventuell eine Zusammenarbeit nicht durchführen, konnte aber keine Kriterien angeben, nach denen ein Ausschluss erfolgt

 

Top 4: Antrag Freie Wähler vom 20.09.2021 – Wahlwerbung – Anpassung/Änderung der Plakatierungsverordnung

    • Nach langer Beratung, beschließt der Marktgemeinderat den Vorschlag der Verwaltung zu ignorieren und den ursprünglichen Antrag der freien Wähler zu folgen. Hierbei soll die Gemeindeverwaltung die derzeitige Plakatierungsverordnung wie folgt abändern:
      • Die Plakatierungsverordnung soll zukünftig sowohl auf gemeindlichem, als auch privatem Grund in ganz Markt Schwaben gelten.
      • Überregionale Wahlwerbung soll zukünftig nur noch in extra dafür ausgewiesenen Gebieten in der Gemeinde zulässig sein.
      • Bei regionaler Wahlwerbung, vor allem Kommunalwahl, ist die zulässige Stückzahl angemessen zu reduzieren.

 

    • Nach langem hin und her ist dieser Antrag endlich behandelt worden. Wenn es nur einen Sachstand zu den Themen gibt, ohne das im gesamten Gremium eine Klärung erfolgt, wird die Verwaltung auch in Zukunft an der Idee des GR vorbei arbeiten. Diesen Mehraufwand gilt es zukünftig zu reduzieren. Wir sind für eine maßvolle Überarbeitung, glauben jedoch, dass der Verwaltung der Wille und die Arbeitszeit fehlen, die Verstöße gegen eine Plakatierungsverordnung zu ahnden.
    • Eine freiwillige Einschränkung der ortsansässigen Parteien, ohne Auswirkungen für den Rest, werden wir nicht mittragen.

 

Top 5: Überörtliche Verkehrsplanung Raum München Ost, Gründung eines Vereins „Stadt und Land München Ost e.V.“

    • Der Marktgemeinderat nimmt vom Sachvortrag Kenntnis und beschließt die Teilnahme an der Gründung eines gemeinnützigen Vereins „Stadt und Land München Ost e.V.“. Der Zweck des Vereins ist die städte- und gemeindeübergreifende Zusammenarbeit auf dem Gebiet der räumlichen Entwicklung zur Umsetzung gemeinsamer Ziele und Maßnahmen im Raum München Ost. Der Verein finanziert sich durch Beiträge der Mitgliedskommunen. Der erste Bürgermeister wird ermächtigt entsprechende Erklärungen zur Gründung des Vereins und zur Eintragung in das Vereinsregister abzugeben.

 

    • Der nächste überörtliche Verein, bei dem freiwillige Leistungen gezahlt werden. Wir sind gespannt, welchen Erfolg dieser Verein haben wird und welche Sogwirkung die Zahlung von freiwilligen Leistungen hat. Erste Andeutungen, dass zukünftig auch der Mitgliedsbeitrag „Pro Fahrrad“ zu zahlen sei, wurden in der Sitzung geäußert.

 

Top 6: Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

    • Die Verwaltung informiert:
      • Der Haushalt 2022 ist durch das Landratsamt genehmigt
    • Anfrage aus dem Plenum, wie die Sicherheit beim grünen Markt überprüft wird?
      • Antwort der Gemeinde: Die Sicherheit muss gewahrt bleiben, trotz Trennung der Marktstände auf zwei Orte