Gemeinderat-Blitz Dezember 2021 (GR vom 16.12.2021)

Fraktionsarbeit & Gemeinderat (Kommunalpolitik), GR_Blitz

Top 1: Eröffnung der Sitzung

 

Top 2: Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

    • Bedarfsplanung Senioren in Markt Schwaben – Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung – unter Berücksichtigung des SPGK – zunächst mit der Erstellung eines Konzeptes zur Erhaltung der bestehenden Plätze in der stationären und teilstationären Pflege und des künftigen Bedarfes. Die Versorgungsregion Nord und der Seniorenbeirat ist mit einzubeziehen. Das Konzept ist dem Marktgemeinderat vorzulegen.
    • Neubau kommunales Schulzentrum – Vergabe Gewerk Malerarbeiten an die Fa. Hirsch GmbH, München in Höhe von brutto 549.211,19 €
    • Vergabe Gewerk Linoleum an die Wildenauer Fußböden GmbH, Altenschwand in Höhe von brutto 276.085,83 €
    • Nachträge Gewerk Dachabdichtung der Fa. JNS in Höhe von brutto 25.419,60 EUR.
    • Nachträge Gewerk Heizung Sanitär der Fa. Daume in Höhe von brutto 20.333,76 €.
    • Pilotprojekt Betreibermodell für Wertstoffhof – Das Gremium beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, Konzepte (Eigenbetrieb, Fremdbetrieb) für den zukünftigen Betrieb des Wertstoffhofes zu erarbeiten und dem Marktgemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzustellen.

 Top 3: Veranstaltungen im Jahr 2022 – Rechtsverordnung Sonntagsöffnung

    • Der Marktgemeinderat stimmt dem Erlass der folgenden Verordnung zu:
      • Der Markt Markt Schwaben erlässt aufgrund § 14 Absatz 1 Ladenschlussgesetz in Verbindung mit § 11 der Delegationsverordnung folgende RECHTSVERORDNUNG über die Offenhaltung der Verkaufsstellen im Rahmen des Wintermarktes, Frühlingsmarktes, Sommermarktes sowie des Herbstmarktes

 Top 4: Kommunale Verkehrsüberwachung – Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Markt Kirchseeon zur Abarbeitung aller Altfälle nach Kündigung zum 01.01.2022

    • Der Marktgemeinderat stimmt dem Abschluss einer Zweckvereinbarung nach dem Gesetz über Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) zwischen Markt Schwaben und dem Markt Kirchseeon zur Bearbeitung aller Altfälle bis zum Tattag 31.12.2021 im Rahmen der Kommunalen Verkehrs-überwachung zu. Die Zweckvereinbarung tritt nach Genehmigung durch das Landratsamt Ebersberg am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Ebersberg in Kraft

 Top 5: Entwurf Zweckvereinbarung über die Müllentsorgung Walkstraße zwischen der Gemeinde Forstinning und dem Markt Markt Schwaben

    • Der Marktgemeinderat stimmt der Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Markt Schwaben und der Gemeinde Forstinning zur Übertragung der durch den Landkreis Ebersberg übertragenen Teilaufgaben der Müllentsorgung für das Anwesen Steffelmühle 3, Forstinning gem. Art. 2 Abs 1 und Art. 7 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) zu. Die Zweckvereinbarung hat den nachfolgenden Wortlaut uns tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Ebersberg in Kraft.

 Top 6: Bauleitplanung – Bebauungsplan Nr. 92 für das Gebiet westlich des Höhenrainerwegs und nördlich des Hafnerwegs Aufstellungsbeschluss

    • Für das Gebiet westlich des Höhenrainerwegs und nördlich des Hafnerwegs wird der Bebauungsplan Nr. 92 aufgestellt. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch. Mit der Aufstellung des Bauleitplans werden folgende städtebauliche Ziele verfolgt:
      • Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) mit Regelungen der maximal zulässigen Grund- und Geschossfläche (angestrebte maximal zulässige Geschossfläche im Plangebiet = 1,2)
      • der Bauräume für zwei mehrstöckige Mehrfamilienhäuser einschließlich der maximal zulässigen Wandhöhen und Dachneigungen
      • der Baugrenzen für Haupt- und Nebenanlagen sowie Erlass von Regelungen für Nebenanlagen, die außerhalb der Bauräume zulässig sind
      • der einzuhaltenden Abstandsflächen, ggf. mit einer von den Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung und der gemeindlichen Abstandsflächensatzung abweichenden Regelung
      • der Bauräume für eine Tiefgarage und oberirdische Stellplätze
      • eines Stellplatzschlüssels für das Plangebiet
      • von Vorgaben für die Grünordnung mit Angaben zur Pflanzqualität zu pflanzender Bäume sowie Ausschluss von Koniferen
      • eines privaten Kleinkinderspielplatzes
    • Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Grundstück Fl.Nr. 608/2, Gemarkung Markt Schwaben. Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:
      • im Norden: vom Grundstück Höhenrainerweg 2 – 4
      • im Osten: vom Höhenrainerweg
      • im Süden: vom Hafnerweg und
      • im Westen: von der Grünfläche zwischen dem Maurerweg u. dem Grundstück Höhenrainerweg 6.
    • Der Plangeltungsbereich kann im Laufe des Verfahrens noch verändert werden und durch weitere Flächen vergrößert oder durch die Herausnahme von Grundstücksteilflächen verkleinert werden.
    • Die Verwaltung wird beauftragt drei Planungsbüros um Abgabe eines Honorarangebots für die Tätigkeit als Planfertiger für dieses Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan einschließlich Grünordnung) zu bitten.
    • Die eventuelle Hinzuziehung eines Landschaftsarchitekturbüros für die Bearbeitung der Grünordnung obliegt dem künftigen Auftragnehmer. Die Angebote der vorgenannten Büros sollen die Kosten für die Erstellung der Grünordnung beinhalten; diese Leistungen werden vom Markt nicht gesondert vergeben. Die Entscheidung über die Vergabe des Planungsauftrags wird dem Haupt- und Bauausschuss übertragen.
    • Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 Top 7: Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2019 Empfehlungsbeschluss des RPA vom 28.10.2021

    • Das Gremium nimmt den Empfehlungsbeschluss des Rechnungs-prüfungsausschusses vom 28.10.2021 zur Kenntnis und beschließt, die Haushaltsrechnung 2019 gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO festzustellen und dem Bürgermeister und der Verwaltung die Entlastung auszusprechen.

 Top 8: Bauleitplanung – Bebauungsplan Nr. 53 -1. Änderung- für das Sportzentrum Markt Schwaben Aufstellungsbeschluss

    • Der vom Grundstücks- und Bauausschuss am 20.05.1997 in öffentlicher Sitzung gefasste Beschluss betreffend die Aufstellung einer Änderung des Bebauungsplans und der Aufstellungsbeschluss des Marktgemeinderates aus der öffentlichen Sitzung vom 03.06.1997 zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Sportzentrum Markt Schwaben“ werden aufgehoben.
    • Der Markt steht dem Vorhaben des Vereins Tennisfreunde Markt Schwaben e.V., auf dem Areal der Tennisanlage eine Tennishalle mit Lager- und Werkstattgebäude und Technikraum zu errichten, grundsätzlich positiv gegenüber.
    • Zum bestehenden Bebauungsplan Nr. 53 „Sportzentrum Markt Schwaben“ wird eine 1. Änderung Zum bestehenden Bebauungsplan Nr. 53 „Sportzentrum Markt Schwaben“ wird eine 1. Änderung aufgestellt. Bei der Änderung des Bebauungsplans handelt es sich um einen qualifizierten Bebauungsplan i. S. d. § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch.
    • Mit der Aufstellung des Bauleitplans werden folgende städtebauliche Ziele verfolgt:
      • Erweiterung der Tennisanlage um eine Tennishalle mit ca. 2.400 m² zuzüglich eines
      • Technikgebäudes und eines Lager- und Werkstattgebäudes, um den Tennissport in Markt
      • Schwaben ganzjährig anbieten zu können.
      • Zulässigkeit eines Restaurationsbetriebes auf dem Tennisgelände
      • Zulässigkeit des Technikgebäudes als blickgeschützte oder verkleidete See-Container-Lösung
    • Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst den nördlichen Bereich der Tennisanlage einschließlich Vereinsheim auf dem Gelände des Sportzentrums Markt Schwaben, Fl.Nr. 466, Gemarkung Markt Schwaben. Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:
      • im Norden: vom landwirtschaftlichen Grundstück Fl.Nr. 469
      • im Osten: vom Schwarzgraben (Fl.Nr. 578)
      • im Süden: von den südlich gelegenen Tennisplätzen der Tennisanlage
      • im Westen: vom Sportplatz mit Laufbahn
    • Der Plangeltungsbereich kann im Laufe des Verfahrens noch verändert werden.
    • Vom Verein Tennisfreunde Markt Schwaben e.V. ist auf eigene Kosten und in Abstimmung mit dem Markt ein geeignetes Planungsbüro als Planfertiger zu beauftragen. Sollten im Laufe des Bebauungsplanverfahrens die Einholung von Fachgutachten erforderlich werden, sind diese ebenfalls vom Verein Tennisfreunde Markt Schwaben e. V. auf dessen Kosten zu beauftragen.
    • Für die Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist mit dem Verein Tennisfreunde Markt Schwaben e. V. ein städtebaulicher Vertrag über die Übernahme aller anlässlich der Bebauungsplanänderung anfallenden Kosten abzuschließen, der dem Marktgemeinderat nachträglich zur Genehmigung vorzulegen ist.
    • Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen

 Top 9: 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Markt Schwaben

    • Das Gremium beschließt die 4. Änderung der Satzung des Marktes Markt Schwaben vom 01.10.2016 über die Erhebung von Gebühren der „Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung“ in der hier vorliegenden Fassung. Die 4. Änderung der Satzung des Marktes Markt Schwaben vom 01.10.2016 über die Erhebung von Gebühren der „Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung“ tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

 Top 10: Kalkulation gebührenpflichtiger Wertstoffe am Wertstoffhof Markt Schwaben 6. Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaft des Marktes Markt Schwaben

    • Das Gremium beschließt die Gebührenerhöhung lt. vorliegender Kalkulation und die 6. Änderung der Satzung des Marktes Markt Schwaben vom 16.01.1991 über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung des Marktes Markt Schwaben in der hier vorliegenden Fassung. Die 6. Änderung der Satzung des Marktes Markt Schwaben vom 16.01.1991 über die Erhebung von Gebühren der „Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Marktes Markt Schwaben“ tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

    • Wir waren gegen eine Erhöhung der Gebühren um 800 bis 900 Prozent. Die Verwaltung konnte unserer Meinung nach nicht darlegen, wie genau die Kosten sich in der Berechnung aufteilen. Ein Defizit, welches überwiegend durch Verwaltungskosten getrieben wird ist für uns keine saubere Kostenberechnung, zumal wahrscheinlich die meisten Kosten über Steuern und Abgaben bereits von den Bürger:innen an anderer Stelle gezahlt werden.

 Top 11: Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

    • Abschlagszahlung Gewerbesteuerkompensation 2021
      • Eine Abschlagszahlung ist ohne vorherige Antragstellung bis 17. Dezember 2021 geplant. Bis 25. Februar 2022 sollen die Gemeinden die Finanzzuweisungen beim Landesamt für Statistik beantragen. Nach der Meldung des Gewerbesteueraufkommens 2021 erfolgt dann die End-abrechnung.

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