Gemeinderat-Blitz Dezember 2022 (GR vom 22.12.2022)

Fraktionsarbeit & Gemeinderat (Kommunalpolitik), GR_Blitz, Jugend

#Schulbau #Mittagsbetreuung #BKPV #Kindertagsbetreuung

Sitzung vom 22.12.2022

Top 1: Eröffnung der Sitzung

Top 2: Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

  • Finanzen – Umsetzung § 2 b UStG Tax Compliance
    • Das Gremium nimmt die Ausführungen der Verwaltung hinsichtlich des Tax Compliance Management Systems zur Kenntnis und billigt die vorgenommenen steuerrechtlichen Vorgänge für die Umsetzung des § 2 b Umsatzsteuergesetzes (UStG) zum 01.01.2023.
  • Neubau Kommunales Schulzentrum Markt Schwaben – Nachträge Gebäudeautomation
    • Das Gremium genehmigt die Nachträge der Fa. KR-Systemtechnik GmbH in Höhe von brutto 119.078,29 €.
  • Neubau Kommunales Schulzentrum Markt Schwaben – Nachtrag Kernbohrarbeiten
    • Das Gremium genehmigt die Nachträge 4 und 5 der Fa. BE-BO-TEC GmbH in Höhe von brutto 22.940,58 €.
  • Neubau Kommunales Schulzentrum Markt Schwaben – Vergabe Gewerk Zaunbau
    • Das Gremium beauftragt die Verwaltung den Auftrag Zaunbau an Weber – Holz im Garten GmbH in Höhe von brutto 70.143,06 € zu vergeben.
  • Neubau Kommunales Schulzentrum Markt Schwaben – Vergabe Gewerk Schließanlage
    • Das Gremium beauftragt die Verwaltung den Auftrag für das Gewerk Schließanlage an Fa. Daimer GmbH in Höhe von brutto 255.586,19 € zu vergeben.
  • Neubau Kommunales Schulzentrum Markt Schwaben – Nachtrag Baumeister
    • Das Gremium genehmigt den Nachtrag 35 der Fa. Hönninger in Höhe von brutto 115.434,21 € und die damit neu zu erwartende Schlussrechnungssumme in Höhe von brutto 8.760.434,21 €.
  • Neubau Kommunales Schulzentrum Markt Schwaben – Nachträge Dachabdichtung
    • Das Gremium genehmigt die Nachträge der Fa. JNS in Höhe von brutto 30.008,12 €.
  • Neubau Kommunales Schulzentrum Markt Schwaben – Nachträge Trockenbauarbeiten
    • Das Gremium genehmigt die Nachträge der Fa. Gruber in Höhe von brutto 57.798,19 €.
  • Neubau Kommunales Schulzentrum Markt Schwaben – Nachträge Heizung Sanitär
    • Das Gremium genehmigt die Nachträge 25 – 27 der Fa. Daume in Höhe von brutto 31.563,15 €.

Top 3: Finanzen – Optierung Umsetzung UStG § 2 b zum 01.01.2023

  • Das Gremium nimmt die Ausführungen der Verwaltung hinsichtlich der Einführung des § 2 b UStG billigend zur Kenntnis und beschließt, die Umsetzung zum 01.01.2023 wie ursprünglich geplant durchzuführen.

 Top 4: Bauleitplanung – Bebauungsplan Nr. 92 für das Gebiet westlich des Höhenrainerwegs und nördlich des Hafnerwegs

  • Der Marktgemeinderat nimmt von der erneuten öffentlichen Auslegung und der zeitgleich durchgeführten erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Kenntnis. Die vorliegenden Stellungnahmen, die Anregungen enthalten, werden wie folgt abgewogen:
    • Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Landratsamtes Ebersberg – Untere Naturschutzbehörde vom 30.09.2022:
    • Die Anregung wird berücksichtigt. Die Hinweise durch Text werden ergänzt um eine Aussage zur bestehenden Verordnung über den Schutz des Bestandes an Bäumen und Sträuchern in der Gemeinde Markt Schwaben (Baumschutzverordnung).
    • Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme des Abwasser-zweckverbandes Erdinger Moos vom 28.10.2022:
    • Die Stellungnahme vom 28.10.2022 enthält dieselben Aussagen bzw. Hinweise wie die Stellungnahmen des Abwasserzweckverbandes vom 07.04. und vom Juni 2022. Zu der Stellungnahme vom 07.04.2022 hat der Marktgemeinderat in der Sitzung am 19.05.2022 einen Abwägungsbeschluss gefasst. Auf den Beschluss vom 19.05.2022 wird verwiesen, er hat unverändert Bestand. Eine Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
    • Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 27.10.2022:
    • Der Markt Markt Schwaben nimmt die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 27.10.2022 zur Kenntnis. Hinzuweisen ist darauf, dass es sich vorliegend um keine Neuerschließung eines Baugebiets handelt. Das Plangebiet ist bereits vollständig erschlossen, eine Bestandsbebauung ist vorhanden. Demgemäß werden durch die Planung keine Tiefbaumaßnahmen mit Leitungsneuverlegungen ausgelöst. Hinweis: Der Höhenrainerweg ist nicht im Plangeltungs-bereich enthalten, dieser endet an der Straßenbegrenzungslinie. Eine rechtzeitige Abstimmung bzgl. der zukünftigen Objektplanung mit den Ver- und Entsorgungsträgern im Zuge der durchzuführenden Hausanschlüsse ist dem Bauvollzug vorbehalten und obliegt dem Maßnahmenträger respektive dessen Planern. Eine Anpassung, Ergänzung oder Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
  • Der Bebauungsplan Nr. 92 für das Gebiet westlich des Höhenrainerwegs und nördlich des Hafnerwegs einschließlich Begründung wird in der Fassung vom 22.12.2022 unter Berücksichtigung der beschlossenen redaktionellen Ergänzung als Satzung beschlossen.
  • Den Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vorgebracht haben, ist das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans vom 22.12.2022 ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch).

 Top 5: Bauleitplanung – Bebauungsplan Nr. 73 – 2. Änderung – für das Gebiet “Feuerwehr und Flächen für kommunale Dienstleistungen”

  • Für das Grundstück Am Erlberg 6 (Fl.Nr. 973/35) und die südwestliche Teilfläche des Wertstoffhofgeländes wird eine 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 aufgestellt. Bei der Bebauungsplanänderung handelt es sich um einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch, der im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt wird.
  • Mit der Aufstellung des Bauleitplans werden folgende städtebauliche Ziele verfolgt:
    • Änderung der bestehenden Festsetzung(en) des Bauraums für Haupt- und Nebenanlagen sowie der Regelungen für Nebenanlagen, die außerhalb der Bauräume zulässig sind: künftiger Verlauf der Baugrenze direkt entlang der Abgrenzung zwischen Wertstoffhof und KUMS-Gelände sowie in einem Abstand von 3 m zur Grundstücksgrenze zwischen KUMS-Gelände und öffentlicher Verkehrsfläche, Wegfall der Grünfläche zwischen Wertstoffhof und dem KUMS-Gelände, sowie Schaffung der Möglichkeit der Errichtung baulicher Anlagen bis an die Einfriedung in diesem Bereich zur Baudichte bzw. der überbaubaren Fläche der maximal zulässigen Höhe: max. zulässige Firsthöhe = 528 m üNN, der einzuhaltenden Abstandsflächen: Festsetzung einer individuellen Abstandsflächenregelung, zum Emissionsschutz: Anpassung an den künftigen Bedarf bzw. die aktuelle Planung des KUMS, Vergrößerung der Aufstellfläche für Wertstoffcontainer auf dem Grundstück Fl.Nr. 973/33
  • Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Grundstück Am Erlberg 6, Fl.Nr. 973/35 und die südwestliche Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 973/33, Gemarkung Markt Schwaben. Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt: im Nordwesten: von der Wegefläche neben der Bahnlinie, im Nordosten: vom Grundstück Fl.Nr. 973/9 (Grünfläche mit Regenrückhaltebecken), im Südosten und Südwesten: von der Straße Am Erlberg.
  • Der Plangeltungsbereich kann im Laufe des Verfahrens noch verändert und durch Einbeziehung weiterer Flächen vergrößert werden.
  • Die Beauftragung eines Stadtplanungsbüros sowie der Fachingenieurbüros für die Erstellung notwendiger Gutachten obliegt dem Kommunalunternehmen Markt Schwaben. Die Beauftragung hat in Abstimmung mit der Marktverwaltung – Abteilung Bauen und Umwelt – zu erfolgen. Die Kosten für die Tätigkeit des Planfertigers sowie für die Anfertigung notwendiger Gutachten hat das Kommunalunternehmen Markt Schwaben AöR zu tragen.
  • Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch).

 Top 6: Vereinbarung zur gemeinschaftlichen Planung der Radschnellverbindung “Münchener Innenstadt – Markt Schwaben”

  • Der Marktgemeinderat beschließt, den ersten Bürgermeister zu beauftragen, die Vereinbarung zur gemeinschaftlichen Planung der Radschnellverbindung „Münchener Innenstadt – Markt Schwaben“ zu unterzeichnen. Hierbei werden sämtliche Kosten für die im Sinne der entsprechenden vertiefenden Machbarkeitsstudie für eine radiale Radschnellverbindung von der Münchner Innenstadt in Richtung Markt Schwaben anfallenden Planungen auf dem Gebiet des Landkreises Ebersberg und die Einholung der erforderlichen Genehmigungen vom Landkreis Ebersberg übernommen.

 Top 7: Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

  • Keine Punkte.

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