Top 1: Eröffnung der Sitzung

 

Top 2: Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

  • Antrag des Kita Verbundes Don Bosco: Kindergarten St. Nikolaus und Kinderhaus St. Elisabeth
    • Der GR genehmigt für das Betreuungsjahr 2022/23 dem Kita-Verbund „Don Bosco“ zur Betreuung der Integrationsgruppen im Kinderhaus St. Elisabeth, heilpädagogische Zusatzfachkräfte mit bis zu 93,6 Mitarbeiter-stunden und dem Kindergarten St. Nikolaus mit bis zu 54,6 Stunden.
  • Antrag der Storchennest Kita gGmbH: Feststellung eines Gewichtungsfaktors 4,5 +x gemäß Art. 21 Abs. 5 Satz 3 BayKiBiG
    • Der GR genehmigt
  • Beschluss 1: Für das Betreuungsjahr 2022/23 werden der Storchennest Kitas gGmbH zur Betreuung der Integrationsgruppe im Kindergarten Haydn Villa, heilpädagogische Zusatzfachkräfte mit bis zu 39 Mitarbeiterstunden gewährt.
  • Neubau kommunales Schulzentrum
    • Vergabe Gewerk Innentüren Metall
      Das Gremium beauftragt die Verwaltung den Auftrag für das Gewerk Innentüren Metall an die Vetter Stahl- und Metallbau GmbH in Höhe von brutto 513.853,90 € zu vergeben.
    • Vergabe Leistung Signaletik
      Das Gremium beauftragt die Verwaltung den Auftrag für die Leistung Signaletik stufenweise an die Designklinik Büro für Design & Kommunikation zum Gesamthonorar in Höhe von brutto 43.924,90 € zu vergeben.
    • Nachträge Holztragwerk
      Das Gremium nimmt die Nachträge 1 und 2 zur Kenntnis und genehmigt die Nachträge 3 und 4 der Fa. Pletschacher in Höhe von brutto 25.677,11 €.
    • Nachträge Gründach
      Das Gremium genehmigt die Nachträge 1 und 2 der Fa. Stoewahs in Höhe von brutto 35.490,56 €.
    • Nachtrag Trockenbauarbeiten
      Das Gremium nimmt den Nachtrag 1 zur Kenntnis und genehmigt den Nachtrag 3 der Fa. Gruber in Höhe von brutto 6.447,42 €.
    • Kostenübersicht Mehrkosten Lüftungskonzept
      Das Gremium genehmigt die Mehrkosten/Nachträge in Höhe von brutto 865.739,93 €.
    • Gewässerausbau Hennigbach – Auftragsvergabe
      Der wirtschaftlichste Bieter, die Max Aicher Bau GmbH & Co. KG, 83395 Freilassing erhält den Auftrag für den Ausbau des Hennigbachs. Die Auftragssumme beträgt 4.548.583,04 € brutto.
    • Gewerk Baumeister – Abrechnung
      Das Gremium genehmigt die 16.AZ der Fa. Hönninger in Höhe von brutto 8.509.652,38 € brutto sowie die voraussichtliche Schlussrechnungssumme von ca. 8.645.000 €.

    Top 3: Bauleitplanung – Vorstellung eines Konzepts für eine eventuelle Überplanung der Flächen zwischen Hennigbach und Hauser Weg

    • Das im Auftrag des Grundstückseigentümers im Jahr 2022 aktualisierte Konzept für eine eventuelle Überplanung des am Hauser Weg liegenden Grundstücks Fl.Nr. 402 wird zur Kenntnis genommen.
    • Aus Sicht des Marktgemeinderats ist es grundsätzlich denkbar das Grundstück einer neuen Nutzung zuzuführen. Ferner wird der Bürgermeister beauftragt mit dem Grundstückseigentümer die Gespräche weiterzuführen und den fortlaufenden Abgleich mit den Erkenntnissen und/oder (Zwischen) Ergebnissen und Zielen des gemeindlichen ISEK-Projektes sicherzustellen. 
    • Der GR stimmt dem Beschluss mit 20 zu 2 zu. Der Tagesordnungspunkt wurde aus dem nichtöffentlichen Teil in den öffentlichen Teil durch Beschluss des Gemeinderates verschoben.
    • Die Diskussion wurde sehr kontrovers geführt. Aus unserer Sicht sind folgende Punkte nicht geklärt: die Verkehrszuwege, die Hochwassersituation, die Folgelasten (Kindergarten & Schulplätze, Infrastruktur etc.), Klimaschutz, ökologischer Ausgleich.

    Top 4: Kommunale Verkehrsüberwachung Markt Schwaben – Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Grasbrunn

    • Der Marktgemeinderat stimmt mit einer Gegenstimme dem Abschluss einer Zweckvereinbarung gemäß Art. 2 Abs. 1 und Art. 7 ff des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) mit der Gemeinde Grasbrunn zu. Grundlage ist der gezeigte Vereinbarungsentwurf.

    Top 5: Kommunale Verkehrsüberwachung Markt Schwaben – Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Poing – Erweiterung auf den ruhenden Verkehr

    • Der Marktgemeinderat stimmt dem Abschluss der untenstehenden Zweckvereinbarung gemäß Art. 2 Abs. 1 und Art. 7 ff des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) mit der Gemeinde Poing zu. Damit wird die Zusammenarbeit auf die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Gemeindegebiet Poing erweitert. Grundlage ist vorgelegter Vereinbarungsentwurf

    Top 6: Kommunale Verkehrsüberwachung Markt Schwaben – Kündigung der Zweckvereinbarung durch die Stadt Grafing zum 31.12.2022

    • Der Gemeinderat nimmt die Kündigung von Grafing zur Kenntnis.

    Top 7: Bebauungsplan Nr. 93 für das Gebiet nördlich der Lilienthalstraße und des Adalbert-Stifter-Wegs – Aufstellungsbeschluss

    • Für das Gebiet nördlich der Lilienthalstraße und des Adalbert-Stifter-Wegs wird der Bebauungsplan Nr. 93 aufgestellt. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch
    • Mit der Aufstellung des Bauleitplans werden folgende städtebauliche Ziele verfolgt:
      • Festsetzung eines Gewerbegebiets mit Festlegung der zulässigen baulichen Nutzung, Baudichte und Aussagen zum Hochwasser-schutz, zur Oberflächenentwässerung und Regenwasserrückhaltung
      • Festsetzung der Bauräume für Haupt- und Nebenanlagen sowie ggf. Erlass von Regelungen für Nebenanlagen, die außerhalb der Bauräume zulässig sind
      • Festsetzung der maximal zulässigen Höhe auf 547,3 m üNN und 549,3 m üNN für kleine Teilbereiche des geplanten Hauptgebäudes für erforderliche Dachausstiege und Fahrstuhlüberfahrten
      • Festsetzung eines Stellplatzschlüssels für das Plangebiet
      • Festsetzung zweier Grundstückszufahrten für das Grundstück Fl.Nr. 1063 im Süden des Plangebiets
      • Festsetzung von Vorgaben für die Grünordnung
      • Festsetzung von Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 Baugesetzbuch)
      • Dachnutzung: die Flächen für die Nutzung der nötigen Dachaufbauten ist auf die Mitte des Gebäudes zu konzentrieren, so dass ein ausreichender Abstand zur Gebäudekante entsteht

    Top 8: Finanzen – Zuschussgewährung gemäß Förderrichtlinien: Sportförderung – Übungsleiterförderung 2022

    • Das Gremium verweist auf die laufende Stabilisierungshilfe sowie auf die Haushaltskonsolidierung des Marktes Markt Schwaben und die damit verbundene Verpflichtung, die vorhandenen Haushaltsmittel entsprechend dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen und entsprechend einzusetzen. Das Gremium beschließt, nach Prüfung der Kriterien gemäß den Förderrichtlinien, die genannten Vereine mit einem Zuschuss in Höhe von 7.280,00 € als Übungsleiterförderung in gleicher Höhe wie der Kreiszuschuss zu unterstützen.

    Top 9: Finanzen – Situation Steuereinnahmen zu Corona-Zeiten 2022

    • Die Verwaltung informiert, dass sich bei den Steuereinnahmen für den Markt in den ersten fünf Monaten eine Minderung um 33.914,05 Euro ergibt. Dieses geringe Defizit im Vergleich zu den Zahlen aus dem Vorjahr 2021 (- 1.292.188,33 Euro) hängt vorwiegend mit den erfreulich gestiegenen Gewerbesteuereinnahmen (z.B. aus Erstveranlagungen, Betriebsübergängen usw.) zusammen, die dadurch die reduzierten Einnahmen im Bereich des Gemeindeanteils der Einkommen- und Umsatzsteuer kompensieren. Dem stehen die Minderausgaben bei der Gewerbesteuerumlage und der Kreisumlage i. H. v. 27.036,22 Euro gegenüber. Insgesamt hat der Markt bis Ende Mai somit 6.877,84 Euro weniger Steuereinnahmen als für diesen Zeitraum erwartet. Ein weiterer Überblick über die Situation der Steuereinnahmen erfolgt in der Marktgemeinderatssitzung im September nach Vorlage des nächsten Finanzamtsbescheides.
    • Die jetzigen Mehreinnahmen in der Gewerbesteuer sind sehr erfreulich, jedoch handelt es sich hierbei um einen einmaligen Effekt, welcher sich bei der Berechnung der Steuerkraft gegenüber der Zahlung in den folgenden Jahren an den Kreis leider auch erhöhend auswirkt.

     Top 10: Finanzen – Ermächtigung Kreditaufnahmen im Haushaltsjahr 2022

    • Das Gremium beauftragt den Ersten Bürgermeister mit der Darlehensaufnahme gemäß der Haushaltssatzung 2022 entsprechend folgender Kriterien:
      • Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, im Rahmen der Haushaltssatzung Darlehen i. H. v. max. 11.804.900 € aufzunehmen.
      • Vor den Darlehensaufnahmen sind entsprechende Angebote einzuholen; der günstigste Anbieter erhält den Zuschlag.
      • Über die Aufnahme der Darlehen, einschließlich der Darlehenskonditionen, ist dem Marktgemeinderat in der darauf-folgenden Sitzung Kenntnis zu geben.

    Top 11: Baumschutzverordnung

    • Der Tagesordnungspunkt wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen, da es noch weiteren Klärungsbedarf im Gremium gab.

     Top 12: Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

    • Keine Punkte