Sitzung vom 14.03.2020

Hinweis:

Aufgrund der Corona Krise tagt der Marktgemeinderat erstmalig in Form eines Ferienausschusses. Die Besetzung des Ferienausschusses ist analog dem Haupt- und Bauausschuss, jedoch mit den vollen Befugnissen des Marktgemeinderates. Gemäß Schreiben vom bayerischen Staatsministerium, sollen nur Tagespunkte behandelt werden, die nicht aufgeschoben werden können.

Top 1: Eröffnung der Sitzung

Top 2: Genehmigungen von Sitzungsniederschriften

    • Vergabe Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) für den kommunalen Schulneubau in Höhe von 28 TEUR
    • Stabilisierungshilfe 2019: Ausschreibung des Organisationsgutachten ist erfolgt, Abgabe nur ein Angebot über 80 TEUR, ca. 80% der Kosten übernimmt die Regierung von Oberbayern
    • Betreuung von Integrationskindern im Verbund Don Bosco: Gemeinderat billigt die Übernahme der zusätzlichen Kosten und stellt diese im Haushalt 2021 ein

Top 3: Bauantrag – Errichtung stationärer Verkaufswagen – Erdinger Str. 20

    • Der Ferienausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines stationären Verkaufsstandes mit 31 Verzehrplätzen. Gleichzeitig wird an den Marktgemeinderat die Bitte geäußert, sich der Überplanung des Geländes anzunehmen.

Top 4: Bauleitplanung – Bebauungsplan für das Gebiet Bahnhofstraße und Bahnhofallee

    • Der Ferienausschuss hat weitere Fragen zu dem Entwurf des Bebauungsplans. Insbesondere zu dem Grad der Verdichtung. Da die Verwaltung leider keine Aussagen zu diesem Punkt treffen konnte, wurde die Entscheidung vertagt.

Top 5: Nachtrag zum Stromliefervertrag mit EBERwerk

    • Die Verwaltung stellt den Sachvortrag zum Tagesordnungspunkt vor. In dem Nachtrag ist vorgesehen, das 25 % der bezogenen Strommenge zu einem geringeren Festpreis ausgeschrieben werden, der Rest der Strommenge unterliegt weiterhin der Gleitklausel.

Top 6: Herstellung der Barrierefreiheit im Rathaus

    • Der Ferienausschuss nimmt die Eilentscheidung des ersten Bürgermeisters zur Vergabe des Auftrags zu Lieferung und Montage des Aufzugs zur Kenntnis. Diese Eilentscheidung war nötig, um den langen Lieferzeiten von Aufzügen Rechnung zu tragen.

Top 7: Antrag ZMS – Haftpflichtversicherung für Hilfsorganisationen in der Corona Krise

    • Die Zukunft MarktSchwaben hat kurzfristig beantragt, dass die Hilfsorganisationen, die in der Corona Krise tätig werden, durch die Gemeinde in die Haftpflichtversicherung aufgenommen werden, analog der Regelungen zum Einsatz von Helfern beim internationalen Kinderfest. Diese Regelung greift nicht für die Hilfsorganisationen, da solch eine Regelung nur greift, wenn die Marktgemeinde der Auftraggeber ist.
    • Hilfsorganisationen wie zum Beispiel „Zusammen für MarktSchwaben“ (ZfMS) deren Helfer/innen, sich nicht in einer rechtlich selbstständigen Organisation engagieren, gibt es eine bayernweit gültige „Bayerische Ehrenamtsversicherung“ (der Kostenträger ist alleinig der Freistaat Bayern). Die Bayerische Ehrenamtsversicherung ist antrags- und beitragsfrei.
    •  Haftpflichtversicherung:
      • Versicherungsumfang:
        • 000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
        • 000 Euro für Vermögensschäden
        • Eigenschäden sind nicht versichert
    • Unfallversicherung
      • Versicherungsumfang
        • 000 Euro maximal bei 100 % Invalidität
        • 000 Euro im Todesfall
        • 000 Euro für Zusatz-Heilkosten
        • 000 Euro für Bergungskosten

Top 8: Informationen und Anfragen

    • Keine Punkte