Gemeinderat-Blitz Oktober 2020 (GR vom 05.10.2020)

von | 19.Nov 2020 | Finanzen & Stabilisierungshilfe, Fraktionsarbeit & Gemeinderat (Kommunalpolitik), GR_Blitz, Soziales

 

Sitzung vom  05.10.2020

Top 1: Eröffnung der Sitzung

Top 2: Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

    • Neubau kommunales Schulzentrum: Genehmigung der Nachträge 6 – 8 Fa. Schernthaner in Höhe von ca. 60 TEUR

Top 3: Einführung eines Elektronischen Sitzungsdienstes I Ratsinformationssystems I Dokumentenmanagementsystems

    • Die Firma Komuna stellt ihre Lösung für ein Ratsinformationssystem vor. Ein Beschluss wird in nichtöffentlicher Sitzung gefasst.

Top 4: Umsetzung Haushaltskonsolidierungskonzept

    • Der Marktgemeinderat nimmt den aktuellen Stand zum Haushaltskonsolidierungskonzept zur Kenntnis.
    • Wie immer gilt hier, es sind keine neuen Aufgaben, sondern lediglich wird mit dem Haushaltskonsolidierungskonzept das nachgeholt, was in den letzten Jahrzehnten verschlafen wurde. Die Einnahmen des Marktes müssen solide berechnet werden und sie sind bei den Gebührenerhöhungen entsprechend zu berücksichtigen. 
    • Noch immer verschließen sich Teile des Gemeinderates, sich auch um die Ausgaben des Marktes zu kümmern. Nach unseren Forderungen muss jede Investition / Ausgabe kritisch einer Wirtschaftlichkeitsüberprüfung unterzogen werden, um die Ausgaben drastisch zu reduzieren.

Top 5:  Satzung zur Änderung der Satzung des Marktes Markt Schwaben vom 01.06.2018 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung seiner Bestattungseinrichtung (Friedhofsgebührensatzung (FGS))

    • Die Verwaltung stellt die aktuelle Unterdeckung durch die Gebühren dar, die Deckungsquote liegt bei 75%. Im Durchschnitt werden die Gebühren um 13,3% angehoben, so dass eine Deckung von knapp 100% erreicht wird. Der Gemeinderat folgt diesen Ausführungen und beschließt die neuen Gebühren zum 01.01.2020.

Top 6: Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung im Rahmen der Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

    • Die Verwaltung stellt die aktuelle Unterdeckung durch die Gebühren dar. Das Defizit liegt für die Jahre 2014 bis 2019 bei 105 TEUR. Die Gebühren werden um 24% angehoben, so dass ein neuer Preis für die Einleitung des Kubikmeters Wasser bei 2,41 € liegt. Der Gemeinderat folgt diesen Ausführungen und beschließt die neuen Gebühren zum 01.01.2020.

Top 7: Satzung für die Benutzung der öffentlichen Toiletten

    • Der MGR beschließt die die vorliegende Satzung für die Benutzung der öffentlichen Toiletten.

Top 8: Gebührenkalkulation für die Benutzung der öffentlichen Toiletten des Marktes

    • Die Verwaltung stellt den Deckungsgrad der Gebühren zu den öffentlichen Toiletten dar, der aktuell bei einem Prozentsatz von 9,26 liegt. Eine Kostendeckung von 100 % ist nur sehr schwer zu erreichen. Die Verwaltung schlägt eine Anpassung der Gebühren vor, nach der künftig die Gebühr 1 Euro betragen soll.
    • Der Gemeinderat folgt dem Vorschlag der Verwaltung, so dass zukünftig 1 Euro für die Nutzung der Toilette am Bahnhof anfällt.
    • Jetzt zeigt sich, dass die damals getroffene Entscheidung den Bau eines Toilettenhäuschens nicht unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen worden ist. Wenn man vergleicht, dass andere Kommunen ebenfalls öffentliche Toiletten betreiben, die einen deutlich höheren Deckungsgrad aufweisen, bei gleichen Gebühren für die Nutzung.

Top 9: Gebührensatzung für die Benutzung der öffentlichen Toiletten des Marktes

    • Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Gebührensatzung für die Benutzung der öffentlichen Toiletten des Marktes.

Top 10: Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung des Hallenbades

    • Die Verwaltung stellt den aktuellen Deckungsgrad von 21% für das Hallenbad vor. Aus dem Haushaltskonsolidierungskonzept ist eine Beschäftigung auch in diesem Bereich nötig. Die jetzt Vorgeschlagenen moderaten Erhöhungen halten das Defizit im Hallenbad konstant.
    • Der Gemeinderat folgt dem Vorschlag der Verwaltung und erhöht die Gebühren für die Benutzung des Hallenbades
    • Benutzung des Hallenbades
    • Wieder blendet der Gemeinderat eine grundsätzliche Behandlung mit dem Thema Hallenbad aus und schiebt die Verantwortung in die Zukunft. Eine Politik des Aussitzens, weil man sich scheut, vielleicht auch unpopuläre Entscheidungen zu treffen. Dieses Verhalten hat die Marktgemeinde in den letzten Jahrzehnten viel zu oft an den Tag gelegt, wodurch sich nun die Haushaltslage so desaströs darstellt. Mit jedem ungenutzten Jahr vergrößert sich das Defizit verursacht durch das Hallenbad. Die jährlichen Investitionen im sechsstelligen mittleren Eurobetrag sichern aktuell nur den Betrieb, ändern aber am Zustand des Hallenbades nichts. Hier müssen schnellstmöglich Ideen auf den Tisch, denn auch eine Umsetzung wird Jahre dauern

Top 11: Schulverbund Markt Schwaben – Poing hier: – 4. Ergänzung zum Öffentlichrechtlichen Kooperationsvertrag

    • Die Verwaltung erläutert die Änderungen im Kooperationsvertrag.
    • Der Gemeinderat stimmt den Ergänzungen des Kooperationsvertrages zu.

Top 12: Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

    • Keine Anmerkungen

 

 

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