Top 1: Eröffnung der Sitzung

 

Top 2: Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

    • Auftragsvergabe Beschaffung von fünf Tablet-Koffern für die Grundschule im Rahmen des Förderprogramms Digitalbudget in Höhe von brutto 55.394,50 €
    • Neubau kommunales Schulzentrum – Vergabe Gewerk Gründach an Stoewahs Dachund Gartengestaltung in Höhe von brutto 379.307,15 €
    • Vergabe Gewerk Dachdämmung an Röckl Flachdachbau GmbH in Höhe von brutto 294.663,75 €
    • Vergabe Gewerk Sonnenschutz an milkow Sonnenschutz in Höhe von brutto 587.458,97 €
    • Vergabe Holztragwerk an die Fa. Pletschacher Holzbau GmbH in Höhe von brutto 2.666.001,95 €
    • Fortschreibung Haushaltskonsolidierungskonzept 2021 an das Landratsamt Ebersberg zur Weiterleitung an die Regierung von Oberbayern und an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zu übermitteln.

 Top 3: Ausbau der Wertstoffsammelstellen

    • Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung
      • die Erweiterung von Leerungszyklen und die Installation zusätzlicher Wertstoffcontainer an bestehenden Wertstoffsammelstellen
      • die Machbarkeit für die Errichtung zusätzlicher Wertstoffsammelstellen (neuer Wertstoffhof, Hauser Weg, Höhenrainerweg, Wallbergstraße) zu eruieren und die jeweiligen Kosten zu ermitteln.

Die Ergebnisse sollen dem Marktgemeinderatsgremium zeitnah vorgestellt werden.

Top 4: Bauleitplanung – Bebauungsplan Nr. 89 für das Gebiet „ehemaliges Kläranlagengelände am Sägmühlenweg“ erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss

    • Der Marktgemeinderat nimmt von der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und der zeitgleich durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Kenntnis.
    • Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans Nr. 89 für das Gebiet „ehemaliges Kläranlagengelände am Sägmühlenweg“ einschließlich Begründung und Umweltbericht wird unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 21.10.2021 gebilligt.
    • Die Verwaltung wird beauftragt die erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Der Auslegungszeitraum und die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch auf drei Wochen verkürzt.

Top 5: Bauleitplanung – Bebauungsplan Nr. 91 für das Gebiet nordwestlich der Lilienthalstraße und nördlich des Adalbert-Stifter-Wegs – Aufstellungsbeschluss

    • Für das Gebiet nordwestlich der Lilienthalstraße und nördlich des Adalbert-Stifter-Wegs wird der Bebauungsplan Nr. 91 aufgestellt. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch.
    • Mit der Aufstellung des Bauleitplans werden folgende städtebauliche Ziele verfolgt:
      • Festsetzung eines Gewerbegebiets mit Festlegung der zulässigen baulichen Nutzung, Baudichte und Höhenentwicklung sowie Aussagen zum Hochwasserschutz, Oberflächenentwässerung und Regenrückhaltung
      • Festsetzung der Bauräume für Haupt- und Nebenanlagen sowie ggf. Erlass von Regelungen für Nebenanlagen, die außerhalb der Bauräume zulässig sind
      • Festsetzung der flächenbezogenen maximal zulässigen Schallleistungspegel
      • Festsetzung eines Stellplatzschlüssels für das Plangebiet
      • Festsetzung von Vorgaben für die Grünordnung
      • Festsetzung von Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur (nachhaltigen) Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (klimagerechte Ortsentwicklung)
    • Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die folgenden in der Gemarkung Markt Schwaben liegenden Grundstücke: Fl.Nr. 358, 1064, 1114 und Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1060/102, 1083, 1111, 1115 und 1118.
    • Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:
      • im Norden: von den landwirtschaftlichen Nutzflächen Fl.Nrn. 1111 teilw., 1113, 1115 teilw. und 1118 teilw.
      • im Osten: von den Grundstücken Fl.Nr. 1060/102 teilw., 1063 und vom Grundstück Adalbert-Stifter-Weg 40
      • im Süden: von den Grundstücken Fl.Nr. 1060/102 teilw., 1063 und vom Adalbert-Stifter-Weg und
      • im Westen: von den Grundstücken Fl.Nrn. 1067/2, 1063, 1083 teilw. und vom Grundstück Zeppelinstraße 4.
    • Der Plangeltungsbereich kann im Laufe des Verfahrens noch verändert werden und durch weitere Flächen vergrößert oder durch die Herausnahme von Grundstücken verkleinert werden.
    • Für die Beauftragung eines Stadtplanungsbüros und eines Landschaftsarchitekturbüros für die Anfertigung eines Entwurfs für einen Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht und der Durchführung einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung bedarf es einer Zustimmung durch den Marktgemeinderat oder des Haupt- und Bauausschusses.
    • Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Top 6: Bauleitplanung – Bebauungsplan Nr. 31 für das Gebiet „Bundeseisenbahnsiedlung“ Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans

    • Der Marktgemeinderat stellt fest, dass der am 06.11.1968 als Satzung beschlossene und mit Bescheid des Landratsamtes Ebersberg vom 06.12.1968 genehmigte Bebauungsplan Nr. 31 für das Gebiet Bundesbahnsiedlung an einem Bekanntmachungsfehler leidet.
    • Eine Heilung der Bekanntmachungsfehler kommt nicht in Betracht, weil die Festsetzungen des Bebauungsplans und seiner Änderungen mehrfach nicht eingehalten bzw. überschritten worden sind. Eine vollständige Umsetzung der städtebaulichen Ziele ist aufgrund der Nichtbeachtung oder Überschreitung der Festsetzungen nicht mehr zu erwarten. Die Festsetzungen der Satzung sind zumindest in Teilen nicht mehr zeitgemäß, sie berücksichtigen nicht die aktuellen Bedürfnisse der Eigentümer der im Plangebiet liegenden Wohngrundstücke.
    • Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird beauftragt den Entwurf für eine Aufhebungssatzung und die Begründung einschließlich Umweltbericht anzufertigen.
    • Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der Aufhebung des Bebauungsplans und seiner Änderungen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 Top 7: Einsetzung von Arbeitsgruppen Anträge der FW-Fraktion vom 21.06.2021 und der SPD-Fraktion vom 12.07.2021

    • Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von den Anträgen der FW-Fraktion vom 21.06.2021 und der SPD-Fraktion vom 12.07.2021 und stimmt der Einsetzung von Arbeitsgruppen und deren Besetzung – wie vorgeschlagen – zu. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen sind dem Marktgemeinderat zeitnah zur Beratung und Abstimmung vorzulegen.

 Top 8: Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

    • Bürgermeister Michael Stolze informiert, dass nach der Fertigstellung der Fundamente die Parkscheinautomaten voraussichtlich zum 01.12.2021 in Betrieb gehen. Damit ist ein erster Meilenstein dann erledigt. Die Verwaltung wird weiterhin an der Erstellung eines Parkkonzeptes arbeiten und dem Marktgemeinderat nach und nach zur Beschlussfassung vorlegen
    • Bürgermeister Michael Stolze informiert über eine Kabelverlegung für die Flutlichtanlage des Sportplatzes an der Finsinger Str.