GR_Blitz zur Sitzung am 25.07.2017

Top 1: Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister

Top 2: Genehmigung von Sitzungsniederschriften und Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

Top 3: Entwässerungseinrichtung:

Top 3.1: Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Markt Schwaben – Neuerlass

  • Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Neuerlass auf der aktuellen Mustersatzung. Diese Änderungen wurden auch durch den bayerischen kommunalen Prüfungsverband bei seinen überörtlichen Rechnungsprüfungen angemahnt.

Top 3.2: Rückwirkungsbeschluss zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

  • Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem erneuten Rückwirkungs-beschluss zu fassen, da die vorher gefassten Rückwirkungsbeschlüsse aus den Jahren 2015 und 2016 nicht umgesetzt werden konnten. Die Herstellungs-beiträge und Einleitungsgebühren für die Entwässerungseinrichtung des Marktes Markt Schwaben werden rückwirkend zum 01.10.2017 neu festgesetzt. Für die Entwässerungseinrichtung werden rückwirkend ab 01.10.2017 die getrennten Abwassergebühren für die Schmutz- und Niederschlags-wasserbeseitigung sowie Starkverschmutzerzuschlag eingeführt. Die Neufest-setzung kann zu Mehrbelastungen bei den Beitrags- und Gebührenzahlern führen.

Top 4: Wasserversorgungseinrichtung:

Top 4.1: Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Markt Schwaben – Neuerlass

  • Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Neuerlass auf der aktuellen Mustersatzung. Diese Änderungen wurden auch durch den bayerischen kommunalen Prüfungsverband bei seinen überörtlichen Rechnungsprüfungen angemahnt.

Top 4.2: Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

  • Der Gemeinderat nimmt die Beitrags- und Gebührenkalkulation zur Kenntnis. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Abgabensätze und legt diese dann im Rahmen einer Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung (Anlage 3) fest.

Top 5: Bauleitplanung – 1. Änderung Bebauungsplan für das Gebiet „Feuerwehr und Flächen für kommunale Einrichtungen“

  • Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Änderungen durch die Anmerkungen Behörden uns sonstigen Träger öffentlicher Belange in den Bebauungsplan aufzunehmen und die erneute Auslegung der Planunterlagen.

Top 6: Vertragsangelegenheiten und Einvernehmensentscheidung – Gebiet beidseitig des Breitensteinwegs

  • Der Gemeinderat beschließt mit einer Gegenstimme, mit dem kath. Siedlungswerk München GmbH für die Überplanung und Bebauung der Grundstücke einen städtebaulichen Vertrag zu schließen. Mit dem Abschluss des Vertrages wird das Einvernehmen nach Baugesetzbuch für das Vorhaben Breitensteinweg 5,7 und 9 erteilt.

Top 7: Veranstaltungen im Jahr 2018 – Sonntagsöffnung

  • Der Gemeinderat stimmt einstimmig, dem Erlass der „Verordnung über die Offenhaltung der Verkaufsstellen im Rahmen des Frühlingsmarktes am 06. Mai, des Schweiger Brauereifestes am 10. Juni, des Sommermarktes am 08. Juli, sowie des Herbstmarktes am 14. Oktober“ in der vorliegenden Form zu.

Top 8: Mittagsbetreuung

  • Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Mitarbeiterstunden in der Mittagsbetreuung um 14,2 Vertragsstunden zu erhöhen, um ab dem kommenden Jahr 240 Kinder zu betreuen.

Top 9: Kindertageseinrichtungen Musterträgerverträge

  • Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die neuen Musterverträge anzunehmen und mit allen Trägern der Kindertageseinrichtungen abzuschließen.

Top 10: Antrag der SPD zum Thema Fluglärm

  • Der Gemeinderat beschließt mit zwei Gegenstimmen, folgenden Antrag an die Fluglärmkommission zu richten.
  1. Flugroute:
    • Die Abflugverfahren sind so zu konkretisieren, dass die Route bis zum jeweiligen Funkfeuer eingehalten wird und nur in sicherheitsrelevanten Ausnahmen Abweichungen erfolgen.
  2. Steigwinkel:
    1. Der Steigwinkel aller Flugzeuge mit der Route KIRDI 2S soll höher angesetzt werden. Flugzeuge, die diesen höheren Steigwinkel nicht schaffen, sollen über Route KIRDI 2W geleitet werden.

Top 11: Informationen und Bekanntgaben

  1. Die Asphaltarbeiten in der Herzog Ludwig Str. erfolgen im September 2017
  2. Es gibt aktuell keine Anhaltspunkte das bei dem Vorhaben „Burgerfeld – Wohnen auf Zeit“ eine Vertragsverletzung durch einen etwaigen Verkauf von Einheiten erfolgt.

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