GR_Blitz zur Sitzung am 27.06.2017

von | 15.Jul 2017 | Fraktionsarbeit & Gemeinderat (Kommunalpolitik), GR_Blitz

GR_Blitz zur Sitzung am 27.06.2017

Top 1: Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister

Top 2: Genehmigung von Sitzungsniederschriften und Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

Top 3: Gemeindegebietsänderung Markt Schwaben / Forstinning

  • Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und das Gebiets- und Gemarkungsänderung zu folgen. Hierbei geht es um den Tausch zwischen Flächen zwischen Markt Schwaben und Forstinning im Schwabener Moos. Zusätzlich erhält Markt Schwaben 31qm Wasserfläche.

Top 4: Antrag auf Baugenehmigung – Poinger Str. 4

  • Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Bauantrag für die Errichtung eines zeitlich begrenzten Lagerzeltes zuzustimmen. Den nachstehenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt. Überschreitung der Baugrenze von 29,74 m und der Überbauung der Streuobstwiese von 40 qm.

Top 5: Abberufung eines Verwaltungsrates aus dem Verwaltungsrat KUMS AöR auf pers. Antrag

  • Der Gemeinderat beschließt einstimmig, Frau Stiegler aus dem Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens als Verwaltungsrätin, aufgrund Ihres eigenen Antrages, abzuberufen.

Top 6: Bestellung eines Verwaltungsrates für das KUMS AöR, wegen Ausscheiden

  • Der Gemeinderat beruft Herrn Anton Richter von der SPD nach geheimer Wahl als Nachfolger in den Verwaltungsrat des KUMS AöR.

Wir hatten im Vorfeld der Abstimmung einen Schnellantrag zur Verschiebung des Tagesordnungspunktes, damit eine rechtliche Prüfung des Wahl- und Nachrückverfahrens erfolgen kann. Diese Verschiebung war nicht mehr nötig, da eine Stellungnahme des Gemeindetages vorlag, die das Nachrücken per Wahl bestätigt.

Top 7: Benennung des Fraktionssprechers durch die SPD

  • Sachstandsinformation für den Gemeinderat, das ab sofort der neue Fraktionssprecher der SPD Herr Markus Klamet ist.

Top 8: Neubau eines kommunalen Schulzentrums

  • In den nachfolgenden Punkten geht es um die Eckpunkte des Pflichenheftes, das in der Auslobung des Architektenwettbewerbs die Grundlage für die zu erstellenden Konzepte geht.

Top 8a: Anzahl PKW Stellplätze für Schulen, Mittagsbetreuung und Vereinssport

  • Der Gemeinderat beschließt, 73 PKW Stellplätze für die Schulen, Mittagsbetreuung und Dreifachturnhalle vorzusehen. In der Gesamtzahl enthalten, sollen vier Hol- und Bringplätze geplant werden, da die Vorfahrt vor dem Kindergarten an der Herzog-Ludwig-Straße dann nicht mehr zur Verfügung stehen.
  • Zudem sind Fahrradeinstellen zu planen. Eine Tiefgarage, vorzugsweise ohne mechanische Zu- bzw. Abluftführung ist denkbar, bei oberirdischer Anordnung von PKW-Stellplätzen, z.B. auf einem Parkdeck sind Schallschutzanforderungen zu berücksichtigen.

Top 8b: Grenzen des Planungsgebietes – Abbruch Hausmeister – und Schwimmmeisterhauses ab frühestens 2021

  • Der Gemeinderat beschließt, die in Grün eingezeichnete Planungsgrenze für die Grundschule, die Mittelschule, die Mittagsbetreuung, die Dreifachturnhalle und die Sprt-Freifläche. Die derzeit in Errichtung befindlichen Klassenzimmer-Containeranlage soll, sofern dies wirtschaftlichste Lösung darstellt, zur Inbetriebnahme der neuen Schule nicht abgebaut werden müssen. Für den Allwetterplatz ist von den am Planungswettbewerb teilnehmenden Büros unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte zu entscheiden, ob ein Teil-Erhalt möglich ist.

Top 8c: Räume zur Mitnutzung durch die VHS

  • Der Gemeinderat beschließt, den Flur für Naturwissenschafts- und Informatikräume der Mittelschule soll miteigenem Eingang von außen und einer WC-Anlage geplant werden. Es soll im Wettbewerb untersucht werden, ob eine Planung ohne eigene WC-Anlage, bei der die Besucher-WC-Anlage der Turnhalle mitgenutzt werden könnte, möglich ist.

Top 8d: Angestrebter Nachweisstandard zur Energie

  • Der Gemeinderat beschließt, dass der Passivhaus-Standard nicht als Grundlage der Wettbewerbsplanungen dient.

Top 8e: Beauftragung Verkehrsplanung

  • Der Gemeinderat beschließt, dass die ausreichende Verkehrserschließung des Planungsgebietes für das kommunale Schulzentrum mit einer gutachterlichen Stellungnahme abgesichert werden soll.

Nötig ist dieses Gutachten, da die Verkehrserschließung der Grundschul-PKW-Stellplätze über den Haberer Weg erfolgen soll.

Top 9: Informationen und Bekanntgaben

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