Sowohl an EZ wie auch SZ wurde folgender Leserbrief übergeben mit der Bitte zur Veröffentlichung:

wir berufen uns auf folgende „einseitige“ und „unvollständigen“ Artikel:

SZ:  Die Geheimnisse des KUMS
EZ:  Bilanzen offenlegen, jetzt


In dem Artikel wird nicht auf den in der Sitzung ebenfalls verabschiedeten Antrag der ZMS zum gleichen Thema eingegangen. Dabei ist dadurch die unvollständige Nachweisforderung im CSU-Antrag erst satzungsgemäß ergänzt worden. Die im CSU-Antrag geforderte Bilanz ist lediglich eine Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva, vereinfacht von Vermögensgegenständen und Schulden. Das KUMS ist aber nach § 10 Ziff. 2 seiner Satzung verpflichtet einen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang zu erstellen. Deshalb muss nicht nur eine Bilanz, sondern für die Jahre 2015, 2016 und 2017 der gesamte Jahresabschluss mit Lagebericht erstellt werden und das innerhalb sechs Monaten nach Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahres. Entsprechend der Satzung sind der Jahresabschluss und der Lagebericht von einem Abschlussprüfer zu prüfen und zu testieren. Die von der CSU – Fraktion geforderte „testierte Bilanz“ gibt es insoweit nicht. Der Bestätigungsvermerk (das Testat) muss den gesamten Jahresabschluss einschließlich Lagebericht umfassen. Das Gleiche gilt für die vorläufige Bilanz für 2018. Für die wirtschaftliche Beurteilung des Jahres 2018 ist vor allem eine vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung 2018 interessant.

Dass hier seit 2015 nichts gemacht wurde ist so unglaublich, dass es nun auch der CSU zu viel wurde. Derart eklatante Pflichtverletzungen könnte sich sonst niemand im Job erlauben. Allerdings hat die CSU in ihrem Antrag die aus der KUMS-Satzung resultierenden  Anforderungen so reduziert, dass eine aussagekräftige Beurteilung der Wirtschaftlichkeit nur unzureichend möglich gewesen wäre.
Durch den Antrag der ZMS müssen nun die Vorgaben der Satzung vollständig erfüllt werden.

Max Faltermair

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