Kommentar zur Diskussion um ein gemeindliches Mitteilungsblatt- und Amtsblattpläne

 „Wer Zeitung liest, weiß nur, was in der Zeitung steht.“

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde die Einführung eines eigenen Amts- und Mitteilungsblatts für Markt Schwaben beschlossen – ein Thema, das inzwischen auch in der Lokalpresse („Markt Schwaben bald mit eigenem Mitteilungsblatt“ Merkur  16.05.2025) behandelt wurde. Doch wer nur den Zeitungsartikel liest, kennt lediglich einen kleinen Ausschnitt der tatsächlichen Diskussion.

 

Warum ich – und hier spreche ich für beide anwesenden ZMS-Gemeinderäte – dem Vorschlag nicht zugestimmt habe? Ganz einfach: Es lagen nicht alle relevanten Informationen vor.

Ein zentraler Punkt war das sogenannte „Crailsheimer Urteil“ des Bundesgerichtshofs (Az. I ZR 112/17), das klare Grenzen für Inhalte und Gestaltung eines kommunalen Amtsblatts zieht. Ein solches Blatt darf kein funktionales Äquivalent zu einer privaten Zeitung darstellen – andernfalls drohen Abmahn- oder Unterlassungsverfahren durch Verlage.

Dass dieses Urteil von der Fraktion FDP/CSU als „quasi irrelevant“ und von den Freien Wählern mit dem Satz „Wo kein Kläger, da kein Richter“ abgetan wurde, wirft bei mir erhebliche Fragen zum Rechtsverständnis einiger Kolleginnen und Kollegen auf.

 

Unbeantwortete Fragen – keine Entscheidungsgrundlage

Auch auf mehrere meiner konkreten Nachfragen gab es keine oder nur unzureichende Antworten:

  • Wer soll die Anzeigen schalten?
    Antwort: „Die Unternehmer.“
    Eine Nachfrage oder Interessensabfrage bei den lokalen Betrieben wurde allerdings nicht durchgeführt – dabei gibt es bereits ein etabliertes Unternehmerblatt, das regelmäßig erscheint und verteilt wird.
  • Welche Kosten kommen auf einen Verein zu, wenn dieser einen Beitrag veröffentlichen möchte?
    Antwort: „Das weiß man nicht.“
    Es steht fest, dass Kosten erhoben werden, doch es gibt keine Recherche oder ein Modell.
    Gleichzeitig ist die Veröffentlichung von Vereinsberichten über bestehende Medien wie Falken oder Ebersberger Zeitung in der Regel kostenneutral.
    Warum also ein Hochglanzblatt mit unklarer Finanzierung und potenziellen Mehrkosten für Ehrenamtliche, bei welchen der Geldbeutel eh meistes knapp ist?

Zweifelhafte Alternative zum bestehenden Modell

Statt das bewährte Modell mit dem Falken zu überarbeiten – zum Beispiel durch sinnvollere Werbeplatzierungen (etwa ohne halbseitige Eigenwerbung für den Social-Media-Kanal der Bürgermeisterin) – soll nun ein zusätzliches Druckerzeugnis auf Hochglanzpapier geschaffen werden.

Die gute Idee wirkt inhaltlich schlicht unausgereift und es fehlt obendrein an einem redaktionellen Konzept. Ökologische und finanzielle Aspekte wurden kaum berücksichtigt.

Ob damit der Informationsfluss wirklich verbessert wird – oder nur zusätzlicher Papiermüll entsteht – bleibt offen.

 

Falke Werbung

Immer dieselbe Werbung für den Social-Media Kanal der Bürgermeisterin.

Fazit

Eine fundierte Entscheidung braucht eine vollständige Informationslage. Wenn zentrale Fragen unbeantwortet bleiben, darf kein Projekt „auf gut Glück“ beschlossen werden – schon gar nicht auf Kosten von Umwelt, Ehrenamt und Gemeindefinanzen. Obendrein wurde die redaktionelle Vorarbeit aus dem Rathaus wurde auch nicht einberechnet.

 

Die ZMS steht für Transparenz, Fakten und verantwortungsvolle Entscheidungen – nicht für Schnellschüsse ohne belastbare Grundlage.

 

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