Wohnraum – Bezahlbar? Kassieren & Zahlen tun andere.

Die ZMS handelt Heizkostenermäßigung für mehr als 60 Wohnungen am Breitensteinweg und Höhenrainerweg aus. Bezahlbarerer Wohnraum ist auch in Markt Schwaben ein brennendes Thema. Dazu gehören auch bezahlbare Nebenkosten. In dem Zusammenhang lagen uns von mehreren Mietern in den Liegenschaften am Höhenrainerweg und Breitensteinweg Heizkostenabrechnungen vor, welche aus unserer Sicht nicht in allen Punkten nachvollziehbar waren. Dies betraf mehr als 60 Wohnungen der Vermietergesellschaft „Katholisches Siedlungswerk“. Deshalb haben uns Mieter der Wohnanlagen bevollmächtigt, ihre Interessen bei den erhobenen Nebenkosten zu vertreten. Nach unseren Recherchen in anderen Liegenschaften erschienen uns die in den genannten Gebäuden verrechneten Wärmekosten überdurchschnittlich hoch. Insbesondere war der als Grundlage für die Berechnung der verbrauchsabhängigen Heizkosten herangezogene hohe Arbeitspreis für uns nicht nachvollziehbar. Wir sprechen hier von einer Erhöhung um mehr als 70 % gegenüber dem Lieferpreis des „Kommunalen Wärmeunternehmens“ (KUMS AöR).   

Die Heizkosten machen einen nennenswerten Anteil an den monatlichen Ausgaben von Mietern aus. Dies gilt insbesondere für Personen und Familien mit nicht so hohen Einkommen. Da für einen nicht zu vernachlässigenden Teil der Bewohner dieser Anwesen die Heizkosten vom Amt übernommen werden, sind davon auch die Interessen der Steuerzahler berührt. Aus unserer Sicht bestand damit auch ein öffentliches Interesse an der Preisgestaltung.  

Grundsätzlich stellte sich in dieser Sache die Frage, durch welche Effekte sich der Arbeitspreis derart stark gegenüber den gelieferten Wärmekosten erhöhen kann und inwieweit diese Kosten umlegbar sind. Nach Auskunft der Vermietergesellschaft sind die hohen Wärmekosten vorwiegend den hohen Rohrleitungs-Wärmeverlusten in den Liegenschaften geschuldet. Da die Umlegung der Kosten auf die Mieter auch für hohe Wärmeverluste durch die Vor-gaben des Gebäudeenergiegesetzes gedeckt sind, konnte nur durch ein Entgegenkommen der Vermietergesellschaft eine befriedigende Lösung er-reicht werden. Nach einem mehr als ein Jahr andauernden Schriftwechsel unter Einbeziehung des erzbischöflichen Ordinariats wurde dann durch die Vermietergesellschaft eine Reduzierung der Heiz-kosten von 15 % im Jahr 2023 sowie für die folgenden Jahre zugesichert. Diese Entlastung ist für die Bewohner unter Berücksichtigung der gegebenen Möglichkeiten eine sehr gute Nachricht.   

 

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