ZMS-Antrag: Nachbesserung des sog. Sonder-Ausschuss /Corona-Ausschuss
In der Gemeinderatsitzung vom 19.11.2020 wurde für die Einführung eines sog. Sonderausschusses unter den Gegebenheiten der Corona-Pandemie abgestimmt:
„Im Hinblick auf die derzeitigen Corona-Infektionszahlen und der Notwendigkeit persönliche soziale Kontakte auf ein nur dringend notwendiges Maß zurückzufahren wird vorgeschlagen einen Sonderausschuss zu bilden.
Die rechtlichen Grundlagen hierfür ergeben sich aus Art. 32 f. GO, der Satzung zur Regelung von Fragen des öffentlichen Gemeindeverfassungsrechts sowie der Geschäftsordnung für die Marktgemeinde Markt Schwaben.“
Der Sonderausschuss darf vom Bürgermeister unter folgenden Voraussetzungen einberufen werden:
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- Für das Gebiet der Freistaates Bayern, des Landkreises Ebersberg oder des Marktes Markt Schwaben ist in Zeiten einer Pandemie (z.B. Corona) diesbezüglich der Katastrophenfall festgestellt oder
- Der 7-Tage-Corona-Inzidenzwert – bezogen auf den Landkreis Ebersberg –
ist größer als 100 - Seit dem Ausbruch der Pandemie und vor dem eiligen Beschluss am 19.11.
Hat der GR trotz akuter Gefährdung in voller Stärke getagt und keine
Ansteckunskette ausgelöst
VW21-1-Antrag SonderCoronaausschuss