Grundsatz von Wahrheit und gegenseitigen Respekt

Anfragen & Anträge, Fraktionsarbeit & Gemeinderat (Kommunalpolitik)

Eilantrag – Absetzung des Tagesordnungspunkt 2 der öffentlichen Sitzung am 28.11.2024

ZMS Anträg: VW2411-012 Absetzung des Tagesordnungspunkt 2 der öffentlichen Sitzung am 28.11.2024.

Eilantrag – Absetzung des Tagesordnungspunkt 2 der öffentlichen Sitzung am 28.11.2024

 

die Fraktionen des Bündnis90 die Grünen, SPD Ortsverband und Zukunft Markt Schwaben e.V. stellen
hiermit einen Eilantrag zur Absetzung des Tagesordnungspunktes 2 der öffentlichen Sitzung am
28.11.2024 „Antrag auf Aussprache und Beschlussfassung“.

Erläuterung:

  1. Der Beschlussvorschlag „Der Gemeinderat fordert die politischen Vertreter dazu auf, sich zum
    Erreichen der jeweiligen politischen Ziele, den Grundsätzen von Wahrheit und gegenseitigem
    Respekt zu verpflichten und auf die Verbreitung von nicht belegbaren Andeutungen zu
    verzichten“ enthält eine Vielzahl unbestimmter und nicht objektiv überprüfbarer Aussagen
    und Forderungen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Formulierung zumindest teilweise als
    widersprüchlich zu dem Eid, den jeder Gemeinderat am Anfang seiner Amtszeit abzulegen hat,
    steht. Dieser Eid lautet:
    „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der
    Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und
    meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der
    Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen.“
    Mit diesem Eid ist alles gesagt! Auch ausscheidende Mandatsträger werden von diesen
    Pflichten nicht entbunden. Die Eidesformel ist rechtlich abgesichert, hat sich über die Jahre
    hinweg bewährt und wird einheitlich über die Grenzen von Markt Schwaben hinaus
    verwendet. Ein, wie auch immer formulierter individueller Beschlussvorschlag aus Markt
    Schwaben, kann weder den Eid ersetzen noch diesen bekräftigen.
  2. Ferner obliegt es nicht dem Markt Schwabener Gemeinderat zu bestimmen, was „politische“
    Meinungsfreiheit bedeutet. Art. 5 des Grundgesetzes enthält hier eine ausreichende und
    vollständige Regelung! Auch der abzulegende Eid verweist auf das Grundgesetz der
    Bundesrepublik Deutschland. In Deutschland herrscht Gewaltenteilung, damit ist es im Zweifel
    Aufgabe der Judikative sich mit der Frage zu beschäftigen, wo Grenzen der Meinungsfreiheit
    liegen. Die geforderte Klarstellung und Einordnung ist nicht Aufgabe des Gemeinderates.

Aufgrund der Vollständigkeit überlassen wir hier sowohl den Antrag der CSU/FDP & FW als auch den offenen Brief der SPD

 

 Für ein genaues Verständnis zu unserem Antrag haben wir ein Video verfasst:

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