Top 1: Eröffnung der Sitzung

 

Top 2: Genehmigung von Sitzungsniederschriften, Beschlussfassung über die Empfehlungen, soweit diese nicht Gegenstand der Tagesordnung sind und Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

    • Beschaffung eines neuen Rüstwagens mit Beladung für die FFW:
      • Fahrgestell und Aufbau wurden an die Firma Josef Lentner GmbH zum Preis von 424.271,89 € brutto
      • Beladung wird an die Firma BAS Vertriebs GmbH zum Preis von 78.115,77 € brutto vergeben
      • hydraulische Rettungssatz im Auftragswert von 39.744,88 € brutto wurde an die Firma BAS Vertriebs GmbH vergeben
      • weitere Beladung von der Firma Grenz Tec GmbH in Höhe von 39.944,00 € brutto

Top 3: Verleihung der Ehrenbezeichnung Altbürgermeister an Herrn Bürgermeister a.D. Georg Hohmann

    • Vor dem Marktgemeinderat wird die Verleihung der Ehrenbezeichnung Altbürgermeister an Herrn Bürgermeister a.D. Georg Hohmannn vorgenommen.
    • Leider nicht der erhoffte würdige Rahmen, für solch eine Verleihung, aber in Zeiten von Corona wohl nicht anders darstellbar.

 Top 4: Geplante Fahrradabstellanlagen Bahnhof Markt Schwaben

    • Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem aktuellen Zwischenstand zur Planung und Finanzierung der Fahrradabstellanlagen. Der Eigenanteil wird sich auf 30 TEUR belaufen, der über Spenden der ortsansässigen Firmen finanziert werden soll.

Top 5: FFW Markt Schwaben – Bestätigung des Ersten und Zweiten Kommandanten nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG

    • Der Marktgemeinderat bestätigt für die Dauer von sechs Jahren auf der Grundlage von Art. 8 Bayerisches Feuerwehrgesetz Herrn Christian Hankofer zum ersten Kommandanten und Herrn Franz Kolbeck zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Markt Schwaben.

 Top 6: Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) – Lärmaktionsplanung für den Großflughafen München – hier: Öffentlichkeitsbeteiligung

    • Der Gemeinderat folgt unserem Vorschlag eine Stellungnahme zum Lärmaktionsplan mit 18:5 Stimmen. Im Wesentlichen geht es darum, die Belastung der Bevölkerung vor allem in den Nachtstunden deutlich zu reduzieren.
    •  Leider gibt es immer noch Gemeinderäte, die das Thema Fluglärm belächeln und so gegen eine Stellungnahme der Gemeinde stimmen.

Top 7: Zuschussgewährung gemäß Förderrichtlinien – Sportförderung – Übungsleiterförderung

    • Das Gremium verweist auf die laufende Haushaltskonsolidierung und die damit verbundene Verpflichtung, die vorhandenen Haushaltsmittel entsprechend dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit einzusetzen.
    • Das Gremium beschließt, nach Prüfung der Kriterien gemäß den Förderrichtlinien, die genannten Vereine (Kgl. priv. Feuerschützengesellschaft Markt Schwaben 200,00 €; BSG von 1956 Markt Schwaben e.V. 80,00 €; DAV Sektion Markt Schwaben 960,00 €; SpVgg Markt Schwabener Au e.V. 720,00 €; Turnverein von 1895 Markt Schwaben e.V. 5.360,00 €) mit einem Zuschuss in Höhe von 7.320,00 € als Übungsleiterförderung in gleicher Höhe wie der Kreiszuschuss zu unterstützen.

Top 8: Kegelbahn im Sportpark – Corona

    • Das Gremium verweist auf die laufende Haushaltskonsolidierung und die damit verbundene Verpflichtung, die vorhandenen Haushaltsmittel entsprechend dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit einzusetzen. Das Gremium beschließt, – aufgrund der Corona-bedingten Schließung infolge der 8. BayIfSMV – auf die Nutzungsgebühr für die Monate Januar 2021 bis einschließlich Mai 2021 in Höhe von je 1.000,00 € (netto) zu verzichten. Bei der Schließung der Kegelbahn aufgrund ähnlicher staatlicher Vorgaben, wird die Gebührenerhebung ebenfalls ausgesetzt und auf dem Verwaltungsweg umgesetzt.

Top 9: Bauleitplanung – Flächennutzungsplan -20. Änderung- für das Gebiet „ehemaliges Kläranlagengelände am Sägmühlenweg“

    • Der Marktgemeinderat nimmt von der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und der zeitgleich durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Kenntnis.
    • Der Marktgemeinderat fasst den Feststellungsbeschluss zu der 20. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „ehemaliges Kläranlagengelände am Sägmühlenweg“. Der 20. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 15.07.2021 ist gemäß § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch eine Begründung einschließlich Umweltbericht beigefügt.
    • Die Verwaltung wird beauftragt den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen oder Hinweise zur Planung vorgebracht haben, über das Ergebnis der Abwägung zu informieren und beim Landratsamt Ebersberg die Genehmigung der 20. Änderung des Flächennutzungsplans zu beantragen.

Top 10: Bauleitplanverfahren der Gemeinde Forstinning 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.3 „Schwaberwegen“

    • Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und bringt keine Bedenken vor.

Top 11: Bauleitplanverfahren der Gemeinde Pliening – 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Landsham II“

    • Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und bringt keine Bedenken vor.

Top 11: Informationen, Bekanntgaben und Anfragen

    • Keine Punkte