Baumschutzverordnung – Ein weiterer zahnloser Tiger!?

by | Juli 27, 2023

Es ist noch nicht so lange her, da hat sich Markt Schwaben zur Klimaschutzzone erklärt. Doch auf eine Baumschutzsatzung konnte man sich im Marktgemeinderat erst nach langen Diskussionen und Entschärfungen einigen. Ist aber nicht gerade Baumschutz auch Klimaschutz und warum ist eine Baumschutzsatzung denn eigentlich so wichtig?

  • Vor allem alte Bäume speichern viel CO2 und beherbergen viele Arten. Es dauert Jahrzehnte, bis ein neu gepflanzter Baum dieses Potential entwickelt.
  • Bäume spenden Schatten, befeuchten und reinigen die Luft.
  • Die Hürde für gedankenloses Abholzen wird höher; es wird insbesondere bei Bauvorhaben mehr über alternative Lösungsmöglichkeiten nachgedacht.
  • Ein höherer Grünanteil mit vielen Bäumen bietet mehr Lebensqualität für uns alle.

Vielfach wird eingewendet, dass Baumschutzsatzungen einen zu großen Eingriff in die Eigentums- und Freiheitsrechte des Einzelnen bedeuten. Was ist aber mit Menschen, welche kein Eigentum haben; haben diese Menschen kein Recht auf Bäume? In Leserbriefen wurde argumentiert, dass alle Eigentümer in Markt Schwaben ohnehin stets verantwortungsvoll handeln und sich in Markt Schwaben deshalb in den letzten Jahrzehnten ein „wunderbarer und einzigartiger“ Baumbestand gebildet hat. Das ist gut, es fehlt nur die Vergleichsmöglichkeit! Die Bäume sind ja schon weg. Und außerdem, eine Baumschutzsatzung sollte dann doch eigentlich überhaupt kein Problem mehr sein?

Übrigens, die Baumschutzsatzung bedeutet nicht, dass nie mehr ein Baum in Markt Schwaben gefällt werden darf und wird! Ein zahnloser Tiger also? Nicht ganz; aber lang und scharf sind die Zähne nicht!

Die Markt Schwabener Baumschutzsatzung teilt die Bäume hinsichtlich ihres Stammumfangs, der in einem Meter Höhe zu messen ist, grundsätzlich in drei Kategorien ein:

  • Kategorie 1 bis 80 cm Stammumfang
  • Kategorie 2 von 80 cm bis 150 cm Stammumfang
  • Kategorie 3 ab 150 cm Stammumfang

Bäume der Kategorie 1 werden nicht besonders geschützt, Kategorie 2 und 3 dagegen werden grundsätzlich vom Schutzzweck erfasst. Wer aber genauer liest, stellt schnell fest, dass Kategorie 2 im Ergebnis nur eine Anzeigepflicht auslöst! Ein Fällen des Baumes der Kategorie 2 kann seitens der Kommune kaum verhindert werden. Nur Bäume der Kategorie 3 genießen den vollständigen Schutz.

Und übrigens, Obstbäume sind generell vom Schutz ausgenommen – warum?

Wo stehen in Markt Schwaben aber die besonders geschützten privaten Bäume der Kategorie 1? Wann werden diese inventarisiert und welche Handlungs-anweisung wurde den Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern an die Hand gegeben, wenn es um die Frage geht, ob der Baum gefällt werden darf oder nicht?

Eine Information an die Eigentümer besonders geschützter Bäume wäre auch in Erwägung zu ziehen. Dem Argument, „ich habe es nicht gewusst“, kann somit effektiv vorgebeugt werden. Denn was nutzt ein Ordnungsgeld, wenn ein Baum schon weg ist!

JoF

Lange Rede, kurzer Sinn:

Die geltende Baumschutzsatzung kann daher nur als erster Schritt gesehen werden!

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