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Anträge

Zukunft MarktSchwaben e.V.

Unsere Fraktionsanträge

Unsere offizielle Anträge/Anfragen und Informationen im Gemeinderat Markt Schwaben. Unser Ziel ist es, allen Bürgern eine Stimme im Gemeinderat zu geben und ihre Interessen sinnvoll und nachhaltig zu vertreten.

Ein Antrag einer »Fraktion im Gemeinderat ist ein formeller Vorschlag, den eine Fraktion einbringt, um eine bestimmte Angelegenheit im Gemeinderat zu diskutieren und darüber abzustimmen.

Solche Anträge können verschiedene Themen betreffen, wie z.B. Änderungen von Satzungen, Haushaltsfragen oder andere kommunalpolitische Entscheidungen. Die Fraktionen haben das Recht, solche Anträge zu stellen, um ihre politischen Ziele und Vorstellungen in die Ratsarbeit einzubringen. (Eine Liste aller Satzungen in Markt Schwaben ist hier zu finden: »Satzungen & Verordnungen | Markt Schwaben)

Haben Sie selber Fragen, Wünsche oder Anregungen?
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter!

 

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Juni 2024

Zusammenfassung

VW2401-011 – Neubewertung des Grundstücks zur Unterbringung von Geflüchteten mit der Flurnummer 431

::die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Zukunft Markt Schwaben e.V. stellen hiermit, unter Einhaltung des Quorums, einen Eilantrag zur schnellstmöglichen Neubewertung des Grundstücks mit der Flurnummer 431 zur Unterbringung von Geflüchteten durch den Gemeinderat im Rahmen der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, den 27.06.2024.
Ziel der Neubewertung ist, dass die geplante Unterkunft auf der Flurnummer 472 (Tauschgrundstück) errichtet wird. Gleichzeitig beantragen wir ein Rederecht für die derzeit betroffenen Betreiber und Pächter des Flurstücks 431, damit diese die Sachlage aus ihrer Sicht darlegen können.

  1. Ausführung, Erläuterung zum Antrag sind in dem Schreiben im Anhang zu entnehmen.
  2. VW2401-011 – Neubewertung des Grundstücks zur Unterbringung von Geflüchteten mit der Flurnummer 431
  3. Stellungnahme Familie Adelberger (Pächter & Betreiber)
  4. Stellungnahme Martina Wemmer Zeller (Reit-Therapeutin)
  5. Lageplan Koppeln
  6. Betriebskonzept
  7. Gutachten Dr. Fink: Adelberger Höfe und Markt Markt Schwaben
  8. Antwortschreiben Dahms zum 31.05.2024

(wir weisen darauf hin, dass wir die Unterlagen zum Antrag aus Datenschutzgründen nicht veröffentlichen)

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Mai 2024

Zusammenfassung

Der Gemeinderat hat am 25.04. in nichtöffentlicher Sitzung den Auftrag zur Planung und Errichtung einer
Flüchtlingsunterkunft auf dem Flurstück 431 beschlossen. Nach diesem Beschluss sind der Pächter, Betreiber
sowie Einsteller mit der Nutzung und dem Zugang zu dem Grundstück (Flurstück 431) auf uns zugekommen
und haben die Gesamtsituation sachlich und unabhängig von jeglicher Wertung bezüglich der Unterbringung
von Geflüchteten dargelegt.
Diese Informationen machen eine Neubewertung durch den Gemeinderat unabdingbar, da dem
Gemeinderat zur Sitzung am 25.04. nicht alle wichtigen Informationen vollständig und verständlich
vorgelegt wurden.

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Dezember 2023

Zusammenfassung

.. Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes “ Sachstand Bericht Flüchtlingszentrum in Markt Schwaben“ in den öffentlichen Teil der Sitzung vom 14.12.2023.

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März 2023

Zusammenfassung
  1. Bei der Anschaffung des neuen Kunstrasenbelags ist darauf zu achten, dass dieser nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen keine gesundheits- und umweltgefährdenden Stoffe, insbesondere keine krebserregenden Materialien enthält. Nach unserer Meinung muss die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen hier an erster Stelle stehen. Wirtschaftliche Erwägungen dürfen nicht in den  Vordergrund gestellt werden. Die in herkömmlichen Kunstrasen enthaltenen BSP, PAK und PFC/PFAS-Chemikalien sind langlebig, giftig und krebserregend. Dabei geht es um mehr als 10.000 einzelne Stoffe. Deshalb soll ihr Einsatz in der EU auch künftig verboten werden. Gleichzeitig sollten auch zu erwartende Boden- und

    Umweltverunreinigungen durch PFAS vermieden werden.
    Aus vorgenannten Gründen beantragen wir, einen Kunstrasen mit der Vermeidung erwähnter Chemikalien anzuschaffen.

  2. Ferner ist zu bedenken, dass die Vereine den Kunstrasenplatz baldmöglichst benötigen. Wir beantragen daher, dem Gemeinderat schnellstmöglich ein Leistungsverzeichnis vorzulegen,
    welches die nach Ziff. 1 genannten Vorgaben erfüllt und damit die Aufnahme des Spielbetriebs auf dem neuen Kunstrasen noch in 2023/2024 ermöglicht.

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März 2021

Zusammenfassung

Da diese Antwort vom LRA heute, 20 Monaten nach Antragsstellung, dem UVSK erstmalig vorliegt, beantragen wir zeitgleich, um weitere Verzögerungen zu vermeiden, die Verwaltung Markt Schwaben, das LRA zu bitten, die entsprechenden Schritte für die aufgeführten Ampeln in Markt Schwaben einzuleiten. Nach eigenem Aussagen des LRA ist hierzu keinerlei Unterstützung durch Verkehrsplanungs-Büros notwendig und somit kann eine zeitnahe intelligente Vernetzung der Ampeln schnellstmöglich umgesetzt werden.

Diese technologische Anpassung sowie die Umsetzung soll und kann unabhängig vom geplanten Verkehrsgutachten geschehen. Weiterhin soll die Anpassung der vernetzten und voneinander abhängigen Schaltzyklen im zukünftigen möglichen Verkehrsgutachten des Marktes Markt chwaben erneut überprüft und gegebenenfalls modifiziert werden.

Zusammenfassung
Wir beantragen die Prüfung auf Errichtung eines sogenannten “Dirtpark”, soweit möglich soll die Errichtung kostenneutral für die Gemeinde erfolgen.

Über einen Ideenwettbewerb unter Jugendlichen und Kindern soll die Ausgestaltung des “Dirtparks” vorgeschlagen werden und umgesetzt werden. Die kann anhand von Skizzen, Bildern und/oder Modellierungen erfolgen.

Umsetzung und der Betrieb erfolgt in Eigenverantwortung der Jugendlichen, analog zum Bauwagenprojekt.

Zusammenfassung
Wir beantragen die Verwaltung umgehend zu beauftragen, den sog. Sonder-Ausschuss /Corona-Ausschuss neu zu definieren.
Zusammenfassung
Wir beantragen die Prüfung folgender Punkte innerhalb einer Neuverhandlung mit dem Landratsamt:

  • Durchführung einer Bedarfsanalyse
  • Erhöhung der Frequenz der Leerung der Container an den Wertstoffinseln
  • Aufstellung von größeren Containern an den bestehenden Wertstoffrückgaben
  • Ausweisung von weiteren Wertstoffinseln / Container, die die Anzahl der Bevölkerung widerspiegelt/entspricht
  • Veränderung und Anpassung der Öffnungszeiten am Wertstoffhof, gem. den Bedürfnissen der Bevölkerung (Empfehlung – Umfrage innerhalb der Bevölkerung)
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November 2020

Zusammenfassung
Im Rahmen des Bayerischen Breitbandförderprogramms sind bereits erste Schritte in die Wege geleitet, um den förderfähigen Außenbereich mit Glasfaseranschlüssen zu versorgen.

Wir beantragen eine Erschließung und Markterkundung auch des Innenbereichs der Marktgemeinde mit schnellem Internet von Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

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Oktober 2020

Zusammenfassung
Um geschlossen gegenüber der DB auftreten und die berechtigten Interessen der Bürger mit Nachdruck vertreten zu können, bitten wir, einen Forderungskatalog für den Austausch in Mühldorf zu formulieren und zu verabschieden. Dieser Forderungskatalog soll die Grundlage der Position der Marktgemeinde bilden für einen modernen, zeitgemäßen, sicheren und mit innovativem Lärm- und Erschütterungsschutz versehenen Bahnausbau. Bei den nachfolgenden Punkten sind die Kernthemen zusammengefasst, die zu einer für die Gemeinde befriedigenden Lösung geführt werden müssen.

  • Gestaltung Lärmschutz
  • Aktiver Lärmschutz
  • Erschütterungsschutz
  • Schienenbonus
  • Finanzierung
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September 2020

Zusammenfassung
Die Errichtung von Gebäuden, das Anlegen von Park- und Lagerflächen und andere Flächenversiegelungen stellen einen Eingriff in die Natur bzw. die natürliche Landschaft dar. Als Kompensation für derartige Veränderungen der natürlichen Umgebung hat der “Verursacher” häufig per Gesetz vorgeschriebene Ausgleichspflanzungen vorzunehmen Sowohl auf Landeseben als auch auf kommunaler Ebene finden sich derartige grundsätzlich verbindliche Regelungen. Neben den Regelungen zu Ausgleichspflanzungen wird auch die Frage der Ersatzpflanzungen geregelt. Neben Landesgesetzen sind es vor allem kommunale Baumschutzverordnungen, die diese Ersatzpflanzungen näher definieren. Vielfach ist die Gemeinde auch der erste Ansprechpartner von Bauherren, wenn es um Flächenversiegelungen, Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen geht. Baugenehmigungen können grundsätzlich nur erteilt werden, wenn die entsprechenden Kompensationspflanzungen im Bauantrag vorgesehen sind.

Um zukünftig wiederholte Anfragen zu Ersatzpflanzungen und zur sogenannten Verunkrautung zu vermeiden, sowie im Interesse der Transparenz wird die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Bauhof gebeten, eine öffentlich für die Bürger/innnen und Bürger zugängliche und monatsaktuelle Liste zu erstellen. Diese sollte beinhalten:

  1. alle notwendigen und geplanten Maßnahmen äquivalenter Ersatzpflanzung,
  2. alle notwendigen und geplanten Maßnahmen gegen eine Verunkrautung,
  3. terminliche Fertigstellung/Umsetzung.
Zusammenfassung
Markt Schwaben ist seit Herbst 2019 Klimaschutzzone und hat sich der Absichtserklärung zur Klimaneutralität bis 2030 angeschlossen! Deshalb beantragen wir einen Maßnahmenkatalog zur Verringerung der Lichtemissionen in Markt Schwaben zu erarbeiten. Dies würde zu einer Einsparung von Energie, Kosten und infolgedessen zur Verringerung von CO2 führen.

Als erste Maßnahme soll der Einsatz von Bewegungsmeldern und Lichtdimmern gegenüber der permanenten Be- und Ausleuchtung des P&R Parkhaus im Burgerfeld in den Abend und Nachtstunden bis 3 Uhr, sowie die durchgehende nächtliche Beleuchtung am Bauhof Markt Schwaben geprüft werden. Markt Schwaben selbst muss als Vorbild dienen.

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Dezember 2019

Zusammenfassung
  1. Maximal mögliche Transparenz von Politik und Gemeinderat verbindlich regeln – Eine Transparenz-Satzung soll regeln, dass die Verwaltung relevante Informationen öffentlich zugänglich macht, damit Anträge aus der Bevölkerung nicht mehr nötig werden. Die Verwaltung muss zukünftig nachvollziehbar begründen, wenn sie im Ausnahmefall Daten und Informationen zurückhält.
  2. Weitestgehender Verzicht auf nichtöffentliche Sitzungen politischer Gremien. Es werden zu viele Punkte einer Gemeinderatssitzung im nicht öffentlichen Teil behandelt. Wenn dennoch Tagesordnungspunkte in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden müssen (siehe gesetzliche Vorgaben), sind die Bürger*innen über die Themen zu informieren (z.B. Bekanntgabe der Agenda der nichtöffentlichen Sitzung).
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November 2019

Zusammenfassung
Die Wählergruppe Zukunft Markt Schwaben beantragt, die Gemeindeverwaltung zu beauftragen, ein langfristig tragbares Konzept zu erstellen, um den Ortskern von Markt Schwaben vom reinen Schwerlastdurchgangsverkehr zu entlasten. Hierzu beantragen wir folgende Schritte:

  • Nutzenschätzung mittels Verkehrszählung, d.h. tägliche Anzahl der LKW abschätzen, die Markt Schwaben nur durchfahren
  • entweder nicht personalisiert (Strichliste – keine Erkenntnisse bezgl. Anlieger)
  • pseudonymisiert (Kennzeichenerfassung – Zuordnung einfahrender und ausfahrender LKWs)
  • Kostenschätzung für Markt Schwaben durch Verkehrsexperten (für Verkehrsschilder an den Einfallstraßen, Kennzeichnung der Autobahnausfahrten, Publikation bei Speditionen, Verkehrskontrollen durch Polizei)
  • Rechtslageeinschätzung durch Rechtsexperten

Der erzielbare Nutzen für Markt Schwaben:

    • Verringerung der Feinstaub-und NOx-Konzentrationen (Atemwegs – und Herzkreislauferkrankungen)
    • Verminderung der Lärmbelastung (psychische Beeinträchtigungen)
    • Besserer Verkehrsfluss (Zeitersparnis für alle Verkehrsteilnehmer)
    • Sicherheit für Schulkinder, Senioren und Familien (dadurch weniger Verletzte, Zeitersparnis für Eltern, die ihre Kinder nicht mehr einzeln zur Schule fahren müssen)
    • Verringerung der Fahrbahnbeanspruchung (dadurch langfristig direkte Kostenersparnis)
    • Senkung von Schadstoffemissionen durch weniger Stop&Go im Ortsverkehr gegenüber freier Fahrt über A94 und B388 (Klimazone; CO2 Reduzierung innerhalb der Ortschaft)
    • Mehr Attraktivität für lokale Gewerbe, Belebung der „Innenstadt“, Fortbewegung zu Fuß oder mit dem Fahrrad wird attraktiver.
    • Lebenswerteres Umfeld für alle Bürger*innen.
Zusammenfassung
Die Gemeindeverwaltung verpflichtet sich zu einer Umstellung auf eine konsequenten Beschaffungs-verantwortlichkeit, zu einer stärkeren Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung.

  • konsequent umweltverträgliche Papierprodukte ausschreiben = Gemeinderatsunterlagen werden auf Umweltpapier geliefert.
  • Energieeffiziente Drucker, Kopierer, Multifunktionsgeräte etc. mit integrierter Duplexfunktion beschaffen, um doppelseitiges Drucken zu ermöglichen = Gemeinderatsunterlagen werden, sofern in Papierform geliefert wird, beidseitig und seitenoptimiert bedruckt.
  • Innerhalb der Organisation Maßnahmen zur Veränderung des Nutzer-Innen Verhaltens unterstützen oder initiieren, die auf eine deutliche Verminderung (bis hin zur Halbierung) des Papierverbrauchs abzielen. Nur Papiersparen kann Abholzung, übermäßigen Wasser- und Energieverbrauch sowie CO2-Emissionen vermeiden.
Zusammenfassung
Gemeinderäte können freiwillig auf alle Vorbereitungs-Unterlagen zu allen Ausschusssitzungen und Gemeinderatsitzungen in elektronischer Form zugreifen. In diesem Fall verzichten die Gemeinderäte auf die Zustellung der Unterlagen in Papierform. Entsprechende Lesegeräte für diese Unterlagen muss sich der entsprechende Gemeinrat selbst zulegen und trägt die anfallenden Kosten dafür selbst.
Ziel muss es sein, in wenigen Jahren zu einem digitalisierten Rathaus überzugehen. Alle Unterlagen werden ab sofort in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Sollte der Ratsherr / Ratsherrin weiterhin auf Unterlagen in Papierform bestehen ist sollte immer, sofern technisch möglich, Recyclingpapier verwendet werden.
Zusammenfassung
Uns sind derzeit keine Aktivitäten des Beauftragten bekannt – vgl. unser Antrag vom Juni 2019 (Antrag auf Bestellung eines beauftragten Gemeinderatmitgliedes zur Verfolgung der Interessen Markt Schwabens zum Bahnausbau) welchen wir aufgrund der Aussage, es gäbe in der Verwaltung eine damit beauftragte Stelle zurückgezogen hatten.
Zusammenfassung
Nachdem Markt Schwaben nun zur Klimaschutzzone erklärt wurde, ist es u. E. Pflicht, für das gemeindeeigene Gaskraftwerk eine korrekte Klimabilanz vorzulegen.
Zusammenfassung
Immer wieder wird im Gemeinderat das Thema Fahrradparkplätze angeregt und oder diskutiert. Die Verwaltung von Markt Schwaben fährt allerdings die Gemeinderat-Unterlagen an alle Gemeinderäte mit dem Auto aus.

Wer sich nachdrücklich für eine Klimazone für Markt Schwaben einsetzt, sollte sich erstmal selber umweltfreundlich verhalten und vorbildlich vorrausgehen.

Die Gemeindeverwaltung von Markt Schwaben verpflichtet sich zukünftig die Unterlagen für jede Ausschusssitzung und Gemeinderatsitzung den einzelnen Gemeinderäten CO2 – neutral zuzustellen. Auf das Auto soll verzichtet werden

Zusammenfassung
Unserer Meinung nach wird das Thema Ersatzpflanzung von Bäumen immer wieder diskutiert, jedoch leider nicht mit dem gebotenen Ernst verfolgt. Deshalb stellen wir den vorgelegten Antrag und bitten über den folgenden Beschlussvorschlag zu beraten und abzustimmen:

Die Marktgemeinde verpflichtet sich, im Fall von Baumfällungen auf gemeindlichem Grund, egal was der Auslöser für diese Fällung war, Ersatzpflanzungen grundsätzlich in der nächsten Pflanzperiode durchzuführen. Ausnahmen sind dann möglich, wenn beispielsweise umfangreiche Bauarbeiten einer zeitnahen Pflanzung entgegenstehen, dieses hat aufschiebende Wirkung aber keine Aufhebung der Verpflichtung.

Dieser Beschluss gilt auch rückwirkend ab dem Jahr 2014.

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Juli 2019

Zusammenfassung
Die Zukunft Markt Schwaben beantragt, die Gemeindeverwaltung als zweiten Schritt in diesem Projekt damit zu beauftragen, die Verkehrsführung für einen Teil der Ödenburger Straße zu ändern, diese um einen Gehweg zu erweitern sowie ein Tempolimit samt zugehöriger Überwachung zu dessen Einhaltung umzusetzen.

  1. Umwandlung der Ödenburger Straße in eine Einbahnstraße Richtung hangabwärts im Teilstück zwischen der Einmündung der Neusatzer Straße und zur Kreuzung zu „An der Bachleiten“. Dadurch wird der Verkehrsfluss halbiert und unattraktiv.
  2. Einführung eines Tempolimits mit max. 20km/h
  3. Regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen
  4. Bauliche Erstellung eines Fuß- und Radwegs auf der Südseite
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Mai 2019

Zusammenfassung
.. nicht nur die Bienen brauchen unsere Hilfe. Auch die engagierten Markt Schwabener Bürger brauchen Unterstützung in Bereichen, in denen sie sich durch ehrenamtliche Tätigkeiten für das Allgemeinwohl einbringen wollen. Bürokratische Hürden behindern oftmals den Tatendrang und lassen vielfach die Einsatzbereitschaft erlahmen. Kommunal engagierten Bürgern sollte man doch über einen kurzen Dienstweg eine Mitarbeit in geeigneten Bereichen zum Wohle der Gemeinde erleichtern.

Für viele Bürger ist das Thema Lebensraum für Insekten und die Förderung der Artenvielfalt ein großes Anliegen. Daher beantragen wir, dass die Begrünung und die damit einhergehende Verschönerung** öffentlicher Flächen zukünftig lediglich „anzeigepflichtig“ unter bestimmten Auflagen (s.u.) behandelt wird.

** der Begriff Verschönerung bezieht sich in diesem Antrag ausnahmslos auf die Gestaltung/Begrünung von öffentlichen Flächen zu Gunsten der Artenvielfalt, der Insekten.

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März 2019

Zusammenfassung
…im Zusammenhang mit dem Schulneubau werden weitere Flächen in Markt Schwaben dauerhaft versiegelt. Der Schulneubau wird in einem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Zudem entfällt die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, was in dem vorliegenden Fall bedeutet, dass kein naturschutzrechtlicher Ausgleich erfolgt…

Der Marktgemeinderat Markt Schwaben wird gebeten die Verwaltung mit der Bearbeitung folgender Themen zu beauftragen:

  1. Ermittlung der Größe der Ausgleichsflächen aufgrund des Schulneubaus
  2. Ausweisung von Flächen, die sich als Ausgleichsfläche eignen
  3. Herrichten der Ausgleichsflächen als ökologisch wertvolle Flächen in Absprache mit AK Umwelt
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Februar 2019

Zusammenfassung
Dauerhafter, insbesondere nächtlicher Verkehrslärm hat erhebliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Hieraus ergibt sich beim Lärmschutz eine Fürsorgepflicht der Gemeinde für ihre Bürgerinnen und Bürger. Die Gemeinde muss hier aus unserer Sicht hinsichtlich einer Minimierung des neu entstehenden Bahnlärms aktiv werden. Dabei sollte, wie auch in der neueren Rechtsprechung gefordert, vorrangig auf aktive Lärmschutzmaßnahmen Wert gelegt werden

Der Marktgemeinderat Markt Schwaben wird gebeten den Bürgermeister und die Verwaltung zu beauftragen, eine offizielle Anfrage an die Deutsche Bahn AG zu den nachfolgend genannten Punkten zu stellen. Diese Anfragen müssen umgehend und noch vor Baubeginn beantwortet werden.
Antworten und Informationen der DB AG müssen zeitgleich dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt werden.

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Januar 2019

Zusammenfassung

Die ZMS stellt daher folgenden Antrag an den Marktgemeinderat:

„Der Marktgemeinderat beschließt, dass der Verwaltungsrat des KUMS beauftragt wird, unverzüglich die Einhaltung der Aufstellungs-, Vorlage- und Offenlegungsvorschriften, sowie die Einhaltung von § 27 Abs. 3 KUV hinsichtlich der Jahresabschlüsse einschl. Lagebericht für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017 zu überprüfen und dem Marktgemeinderat in der nächsten öffentlichen Sitzung über das Ergebnis der Überprüfung zu berichten.“

Zusammenfassung

Die Bürger, insbesondere die Schulkinder, die den MVV Nutzen, erwarten zu Recht, dass sie über die Beförderungssituation und über die Dauer der Einschränkungen in diesem vermutlich längeren Zeitraum vorab informiert werden. Wir erwarten, dass die DB dazu baldmöglichst eine realistische Planung vorlegt.

  1. Liegen derzeit belastbare Informationen über Art und Dauer des Ersatzverkehrs vor?
  2. Wie ist der derzeitige Informationsstand in der Gemeinde und wer hält in dieser Angelegenheit den Kontakt zur DB?
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Februar 2018

Zusammenfassung

Wir beantragen daher, die Verwaltungsabläufe innerhalb der Marktgemeinde durch einen externen Sachverständigen einer Wirtschaftlichkeitsüberprüfung entsprechend Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 GO zu unterziehen. Im Rahmen der Prüfung soll festgestellt werden, ob die Verwaltungsabläufe wirtschaftlich und zweckmäßig sind. Dies gilt sowohl hinsichtlich des Sollsystems, dessen Implementierung und Funktion im Zeitablauf. Aufgrund des hohen Anteils der Personalkosten am gesamten Verwaltungshaushalt, sowie dem Stellenaufbau in 2016 halten wir dies aufgrund der schwierigen Haushaltslage für dringend erforderlich. Nur so kann auch in diesem Bereich ein möglicher „Sanierungsbedarf“ erkannt und zeitnah mit Sachkompetenz gehandelt werden.

Zusammenfassung

Bezugnehmend auf unseren Antrag vom April 2016 beantragen wir daher, die Verwaltungsabläufe und Verwaltungsprozesse einer Überprüfung durch einen externen Sachverständigen hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit dieser Abläufe und Prozesse zu unterziehen. Ein Haushaltsansatz hierfür ist 2018 vorgesehen. Im zweiten Schreiben ist nochmal der Antrag von 2016 angefügt.

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November / Dezember 2017

Zusammenfassung

Bürgerantrag: Antrag auf Überprüfung der Sperrmöglichkeiten für „Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse“ für die Straße Drei Raine.

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Juni 2017

Zusammenfassung

Wir beantragen die Verschiebung des Tagesordnungspunktes 6 – Bestellung eines Verwaltungsrates für das KUMS AöR, wegen Ausscheiden eines Verwaltungsrates

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Dezember 2016

Zusammenfassung

Wir beantragen daher, den Standort des Neubaus der Grund- und Mittelschule entgegen dem Grundsatzbeschluss des Marktgemeinderats aus dem Jahr 2014 aufgrund der Haushaltslage und aus Finanzierungsgesichtspunkten einer Überprüfung zu unterziehen und plädieren für einen Standort für ein Gesamt-Schulkonzept, einschließlich eines neuen Jahnsportplatzes und Hallenbades, in ökologischer und ökonomischer sinnvoller Lage, finanziert durch die Veräußerung der freiwerdenden Grundstücke im Ortszentrum.

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Oktober 2016

Zusammenfassung

Wir beantragen als ersten Schritt zu allen Ideen und Anträgen ein nachhaltiges Gemeindeentwicklungskonzept (GEKo) zu entwerfen, um die begrenzten Ressourcen des Marktes Markt Schwaben einer sinnvollen Nutzung zuzuführen und diese nicht vorschnell zu verschwenden.

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Juli 2016

Zusammenfassung

Es zeigt sich, dass gerade der beschrittene Weg über ein Kommunalunternehmen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts sowohl aus rechtlicher als auch steuerlicher Sicht mit zahlreichen Unsicherheiten verbunden ist. Darüber hinaus ist und bleibt diese Alternative mit hohen Verwaltungskosten verbunden, welche in einer derart kleinen Marktgemeinde in keinem Verhältnis zum angestrebten Nutzen stehen. Auch die personelle Verbindung zwischen Verwaltung und KUMS-Vorstand, zwischen Bürgermeister und KUMSVerwaltungsrat lässt keine eigenständige wirtschaftliche Entwicklung des KUMS erwarten. Trotz des eigenständigen, kostenintensiven Rechtsträgers bleibt wirtschaftlich alles wie es war. Wäre es da nicht einfacher über eine Publikums-KG oder über eine eigenständige Genossenschaft die Bürgerinnen und Bürger selbst an deren „Stadtwerken“ zu beteiligen und der Marktgemeinde nur eine Minderheitsbeteiligung oder gar keine Beteiligung einzuräumen? Wer in den „Verwaltungsrat“ kommt, wer letztendlich Vorstand wird und wie die Energiewende in Markt Schwaben vollzogen wird entscheidet dann unmittelbar der Bürger?

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Juni 2016

Zusammenfassung

Am 04.02.2014 hat der Markt Markt Schwaben eine Unternehmenssatzung (im folgenden „Satzung KUMS“) für das Kommunalunternehmen des Marktes Markt Schwaben (KUMS) erlassen. Der Marktgemeinderat hat der Satzung zugestimmt. Nach § 1 der Satzung ist das KUMS ein selbstständiges Unternehmen des Marktes Markt Schwaben in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Entsprechend dem Haushaltsplan 2016 soll die Ausgliederung des Betriebs gewerblicher Art „Fernwärme“ im Wege einer partiellen Sonderrechtsnachfolgte rückwirkend auf den 1.1.2016 in das KUMS erfolgen. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen im Bereich „Geothermie“, sowie zahlreicher offener, bisher nicht geklärter wirtschaftlicher, rechtlicher und steuerlicher Fragen im Zusammenhang mit dem KUMS, beantragen wir, die Ausgliederung des BgA „Fernwärme“ derzeit nicht vorzunehmen und das KUMS aufzulösen.

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April 2016

Zusammenfassung

Wir beantragen, die Verwaltungsabläufe innerhalb der Marktgemeinde durch einen externen Sachverständigen einer Wirtschaftlichkeitsüberprüfung entsprechend Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 GO zu unterziehen. Im Rahmen der Prüfung soll festgestellt werden, ob die Verwaltungsabläufe wirtschaftlich und zweckmäßig sind. Dies gilt sowohl hinsichtlich des Sollsystems, dessen Implementierung und Funktion im Zeitablauf. Aufgrund des hohen Anteils der Personalkosten am gesamten Verwaltungshaushalt, sowie dem Stellenaufbau in 2016 halten wir dies aufgrund der schwierigen Haushaltslage für dringend erforderlich. Nur so kann auch in diesem Bereich ein möglicher „Sanierungsbedarf“ erkannt und zeitnah mit Sachkompetenz gehandelt werden.

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März 2016

Zusammenfassung

… kann und werde diesem Haushalt für 2016 und die folge Jahre nicht zustimmen. Die in den letzten Sitzungen des Finanzausschuss geforderten Einsparungen und Kürzungen sind überhaupt nicht zu erkennen. Zu Recht wird auf den Investitionsstau und die niedrigen Zinsen hingewiesen. Dennoch sollten nicht alle Ansätze im Vermögenshaushalt verfolgt werden, die sich auf Maßnahmen beziehen, welche in 2016 realistisch umgesetzt werden können. Vielmehr sind wir alle gefordert, nur die Investitionen zu realisieren, die dringend umgesetzt werden müssen. Jetzt mit aller Macht einen Investitionsstau auflösen zu wollen, ohne dass wir uns diesen finanziell leisten können, wird früher oder später in einer Zwangsverwaltung durch das Landratsamt enden. Wir alle haben nicht nur eine Verantwortung für das hier und heute, sondern auch für die Zukunft.

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Februar 2016

Zusammenfassung

Wir beantragen eine einmalige Kostenübernahme durch die Gemeinde von ca. 2x 350€ für die benötigte Hardware und die Übernahme der jährlichen Grundgebühr in Höhe von max. 250€ um sicherzustellen, dass die erhobenen Daten dem Markt obliegen.

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Juli 2015

Zusammenfassung

Wie ernst nimmt die Verwaltung, insbesondere der Bürgermeister, die Beschlüsse des Gemeinderates?

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März 2015

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Juli 2014