Gastbeitrag vom Landschaftsschutz Ebersberger Land e.V (Wendeblatt 12)

Energiewende, Klima & Klimapolitik, Umwelt & Natur, wb12, Windkraft & Windrad

 

Landschaftsschutzgebiet Ebersberger Forst

Das Landschaftsschutzgebiet Ebersberger Forst ist eines der größten noch zusammenhängenden Waldgebiete im europäischen Flachland. Dieser Forst ist Bannwald und die Heimat vieler zum Teil geschützter Arten, unverzichtbarerer Trinkwasserlieferant,  Staubfilter und Sauerstoffspender. Allein seine unzerschnittene Größe macht ihn zum unentbehrlichen Kaltluftspeicher und somit zu einem entscheidenden Klimaregulator vor den Toren der Millionenmetropole München. Für die Menschen dieser Metropolregion und vor allem für unsere Landkreisbewohner zählt der Ebersberger Forst zu einem der beliebtesten Naherholungsgebiete in Oberbayern.

Seit über 40 Jahren wird der Ebersberger Forst sehr erfolgreich durch gezielten Waldumbau in einen zukunftsorientierten Klimawald verwandelt. Nicht umsonst haben verantwortungsvolle Politiker bereits 1984 die bis heute gültige Landschaftsschutzgebietsverordnung so strikt gefasst, dass eine Umsetzung von Bauvorhaben jedweder Art im Landschaftsschutzgebiet Ebersberger Forst unmöglich ist. Wir setzen uns gemeinsam mit vielen Bürger:innen dafür ein, dass dies so bleibt.

landschaftsschutz

Das vom Landkreis beauftragte avifaunistische Gutachten sowie die Stellungnahme der eigenen Fachleute im Landratsamt (die untere Naturschutzbehörde) kommen zu dem Schluss, dass der Bau von Windrädern im Ebersberger Forst nicht sinnvoll möglich ist. Fünf Windräder im Ebersberger Forst sind das Einfallstor für viele weitere WKA und andere Bauvorhaben. Das vom Landkreis beauftragte und kürzlich von Professor Schöbel vorgestellte Zonierungskonzept belegt diese Befürchtung, denn die ursprünglich vorgestellte Zonierungsfläche von 1600 ha mitten im Landschaftsschutzgebiet wurde in diesem Konzept auf 2450 ha vergrößert und als genehmigungsfreie Zone für Windenergie vorgeschlagen.

Der bedingungslose Erhalt unserer Wälder ist eine der wichtigsten und wirksamsten Waffen im Kampf gegen den Klimawandel. Geradezu skrupellos ist es, unsere Wälder in Windindustriegebiete zu verwandeln und dabei den Windradbau als Natur- und Landschaftsschutzmaßnahme zu deklarieren.

Die Abstimmung bzw. der Ratsentscheid im Mai 2021 Pro oder Contra Windräder im Ebersberger Forst mit der vorangegangenen Bürgerinformationskampagne des Landkreises war unausgewogen und nicht transparent. Die unklare Fragestellung im Ratsentscheid hat viele Bürger:innen in die Irre geführt. Die kritischen Natur- und Landschaftsschutzvereine des Landkreises durften bei den offiziellen Informationsveranstaltungen nicht mitwirken, deren Gegenargumente waren auf dem Podium nicht erwünscht. Dabei war der Bürgerentscheid immerhin Grundlage für die nun anstehende Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung.

Unterstützen Sie unseren Kampf um den bedingungslosen Erhalt unserer Klimawälder, um den Erhalt und uneingeschränkten Schutz unserer Artenvielfalt und unserer einzigartigen Kulturlandschaften.

Werden Sie Mitglied im Landschaftsschutz Ebersberger Land e.V.

Die damit zusammenhängende, weitreichende Problematik wurde den Landkreisbürger:innen nicht offen kommuniziert. Verschleiert wurde die Tatsache, dass der Landschaftsschutz für den gesamten Forst  zunächst einmal aufgehoben werden muss, um die Landschaftsschutzgbietsverordnung überhaupt ändern zu können. Die kurzzeitige Aufhebung des Landschaftsschutzes soll offenbar genutzt werden, um eine Öffnungsklausel für Windkraftlanlagen (5 + X) in diese Schutzverordnung einzubringen. Das Zonierungskonzept von Herrn Prof. Schöbel deutet sehr anschaulich darauf hin.

Wir sagen JA zu 10H. Die 10H Regelung ist ein wichtiges Instrument, den Kommunen und den Menschen vor Ort ein gewisses Mitspracherecht zu geben, es ist also eine wichtige demokratische Regelung. Es wird stets behauptet, aufgrund der 10H Regelung könnten keine Windräder gebaut werden – das ist natürlich ein Mythos. Denn jede Kommune kann bestimmen, dass die Abstandsregelungen verringert werden, dass 10H für sie nicht angewendet wird. Ein Vergleich des Windkraft-Ausbaus in Bayern und Baden-Württemberg zeigt: in Bayern wurden mit 10H Regelung viel mehr Windräder aufgebaut als in Baden-Württemberg ohne 10H, obwohl in BW die Grünen/Bündnis90 seit 10 Jahren regieren. Selbst deutschlandweit kommt der Ausbau ins Stocken, obwohl es keine 10H Regelung gibt. Ganz eindeutig hat die aktuelle Ausbauentwicklung nichts mit 10H zu tun. 10H wird nur angeführt, um von den eigentlichen Problemen abzulenken. Es gibt sehr wohl gute Erklärungen für die Entwicklung: Deutschlandweit sind windreiche und konfliktarme Flächen inzwischen mit Windrädern überbaut, neue Projekte müssen in weniger ertragreiche Gebiete und in kritische Regionen eindringen. Konflikte mit Bürger:innen und insbesondere mit dem Artenschutz sind vorprogrammiert.

Interesantes zum Thema:

Keine Industrie im Marktschwabener Moos

Keine Industrie im Marktschwabener Moos

Im Sachvortrag wurden die Argumente zum Artenschutz im Schwabener Moos und die Bedeutung dieser gesamten Fläche vernachlässigt. Jeder, der jemals vor Ort war, kennt den Anblick von Störchen, Falken, Sperbern und hat den Gesang von Feldlerchen und vielem mehr genossen. Bei einem Bau einer solch gewaltigen Industrie-Anlage würden all diese Tiere Brut- und Futterplätze verlieren.