Lärmschutz ist keine Eisenbahnromantik!

Wer heute auf Optik setzt, wundert sich morgen über den Lärm. Beim ABS-38-Ausbau durch Markt Schwaben (Start am Wertstoffhof, bis Richtung Mühldorf) verdoppelt sich die Zahl der Züge. Fernzüge fahren künftig mit bis zu 140 km/h direkt am Bahnsteig vorbei. Heute ist die maximale Durchfahrt-Geschwindigkeit dort 80km/h, wenn kein Halt erfolgt.

Das Projekt gilt schallschutzrechtlich als Neubau – entsprechend hoch sind die Auflagen. Die DB muss – trotz Gleisabsorbern („Schleichschienen“) – beidseits der Gleise nahezu durchgehend 6-Meter-Wände errichten, damit die Grenzwerte eingehalten werden.

"Optik ist verhandelbar. Gesundheit nicht."

„Heute „schön“ heißt morgen „laut“. Entscheiden wir uns jetzt für maximalen, absorbierenden Lärmschutz – dort, wo Menschen wohnen und schlafen. Optik ist verhandelbar. Gesundheit nicht.“ – ZMS

 Trotzdem kreist die Debatte im Gemeinderat vor allem um Farben, Gestaltung und Sichtachsen. Ja, die gesetzlichen Mittelungswerte über 24 Stunden werden formal eingehalten – aber einzelne, sehr laute Durchfahrten bleiben real spürbar. Deshalb muss maximale Lärmminderung Priorität haben.

Fakten, die man nicht schönreden kann – und die die DB klar kommuniziert hat:

  • Glas absorbiert keinen Schall, es reflektiert – wenn überhaupt einsetzen, dann nur gezielt im oberen Bereich und nicht in der Hauptschallzone.
  • Die Wände schwingen bei hohen Geschwindigkeiten bis zu ~40 cm – darum ist eine flächige Begrünung nur eingeschränkt möglich.
  • Die Bewertung erfolgt als 24-h-Mittelwert – laute Einzelereignisse gehen darin unter, sind aber für Anwohner trotzdem belastend.
  • Die 6-Meter-Höhe ist schallschutztechnisch erforderlich, nicht „optischer Selbstzweck“.

Farbe, Gestaltung und Sichtachsen

Haben so gut wie keinen Einfluss auf die Lärmminderung. Sie dürfen niemals die Schutzwirkung verschlechtern. Wenn Gestaltung, dann reflexarm, punktuell und oberhalb der Hauptschallzone. Priorität hat Absorption – Lärm muss geschluckt, nicht nur „verkleidet“ oder „umgelenkt“ werden.

Natürlich sind 6-Meter-Wände kein Schmuckstück. Aber hier geht es um Gesundheit, Schlaf und Lebensqualität – nicht um Fassadendesign. Wer heute „schön“ priorisiert, entscheidet morgen für mehr Lärm. Und ja: Viele Entscheider sind selbst nicht betroffen und fürchten den Vorwurf, „Monster-Wände“ bestellt zu haben. Ehrlicher ist: Wir entscheiden für ruhige Schlafzimmer, für Kinderohren, für Lebensqualität – auch wenn es optisch nicht jedem gefällt.

Was jetzt beschlossen werden sollte

  1. Maximal absorptive DB-Systeme durchgängig wählen (hochabsorbierende Oberflächen, keine großflächigen Hart-/Glasanteile in der Hauptschallzone).
  2. Reflexarme Gestaltung nur gezielt und oberhalb der Hauptschallzone zulassen; Sichtachsen an kritischen Stellen vermeiden.
  3. Quellennahe Maßnahmen ergänzen: bestmögliche Gleis-/Rad-/Schienen-Dämpfung, lärmarme Weichen, durchgehende Absorber statt Insel-Lösungen.
  4. Nachweisprinzip: Jede Gestaltungsabweichung nur mit unabhängigem Schallschutznachweis, dass keine Verschlechterung eintritt.
  5. Monitoring & Nachsteuerung festschreiben: Messkonzept nach Inbetriebnahme + verbindlicher Katalog für Nachbesserungen.

Kurz: Heute „schön“ heißt morgen „laut“. Entscheiden wir uns jetzt für maximalen, absorbierenden Lärmschutz – dort, wo Menschen wohnen und schlafen. Optik ist verhandelbar. Gesundheit nicht.

 

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