Leserbrief zum EZ-Artikel vom 26.02.2021
“Sonderausschuss war rechtlich sauber”

Moment mal … nachdem vom BGM geklärt wurde, dass es bisher keine Einwände zu den Entscheidungen des Sonderausschusses gab, wurde mit Worten wie „zur rechtlichen Lage kann ich nichts sagen“ an den „Hauptsamtleiter übergeben.

Dass die Vorgehensweise, also das Einbringen eines Antrages selbst von BGM und Hauptamtsleiter (rechtlich) zulässig ist bezweifelt doch niemand?

Wenn Herr Rester jetzt aber behauptet, dass der Parteienporporz, also das dem Wahlergebnis entsprechende prozentuale Verhältnis der Zusammensetzung des Gemeinderates im Sonderausschuss exakt abgebildet wird, muss man sich schon fragen welche Mathematik im Hauptamt gilt.

Weitere Informationen sind im Wendeblattartikel “Ein Corona Tojaner” verfügbar

Fakt ist, dass die Stimm-Gewichtung jeder einzelnen Parteistimme zu Gunsten der Bürgermeisterstimme geschrumpft wurde (Faktor 4). Das wäre so, als ob man im regulären Gemeinderat nicht mehr 25 sondern 30 Stimmen auszählt, und der BGM ab sofort 5 Stimmen abgibt? Wie soll man da in Zukunft Vertrauen in veröffentlichte Zahlen aus der der Verwaltung haben, wenn hier die Gesetze der Mathematik anscheinend keine Rolle spielen.

kgV und ggT (kleinster/größter gemeinsame Teiler) sind in diesem Porporz „1“ und Primzahlen können nun mal nicht geteilt werden. Wenn Herr Rester meint, dass sich keine rechtlichen Fragen ergeben, dann muss er auch darstellen, auf welcher eben rechtlichen Basis diese, seine Erkenntnis begründet ist.
Das ist auch der Grund warum wir bereits einen Antrag zur Überarbeitung dieses Sonderausschusses eingereicht haben.

Proporz bezeichnet das Verhältnis der Angehörigen einer Gruppe und der Zahl ihrer Vertreter in einem Entscheidungsgremium. vgl. Wikipedia

 

Der größte gemeinsame Teiler (ggT) zweier natürlicher Zahlen ist definiert als die größte Zahl, die sowohl die eine, als auch die andere Zahl teilt; das kleinste gemeinsame Vielfache(kgV) zweier natürlicher Zahlen ist dementsprechend die kleinste Zahl, die sowohl ein Vielfaches der einen, als auch ein Vielfaches der anderen ist. vgl. Mathematik.de

Aussagen wie, „es wurden eh keine wichtigen Entscheidungen getroffen“, weisen eher darauf hin, dass man sich die Sitzung zu diesen Notzeiten hätte ganz sparen können – so wie andere Gemeinden.
Hoffentlich werden die Sitzungen bald online übertragen, dann kann sich in Zukunft die Öffentlichkeit ein eigenes Urteil über die vorgetragenen Standpunkte bilden.

Äußerst verwunderlich ist auch, dass alle Gemeinderäte die Aussage des Hauptamtsleiters, dass man rechtlich nur 10 Tage nach der Sitzung einen Einspruch einbringen dürfe widerspruchslos hinnahmen. Da in Markt Schwaben Protokolle frühestens in der nächsten Sitzung, also einen guten Monat später vorliegen, wäre also (rechtlich?) niemals ein Einspruch möglich. Warum wird es aber so gelebt? Den Umgang, wie es mit den Protokollen der nicht-öffentlichen Sitzungen gehandhabt wird, spricht man besser überhaupt gar nicht an.

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