Weniger Bürokratie, mehr Engagement, Ehrenamt stärken: Antrag auf schnellere Schankerlaubnisse in Markt Schwaben
Gute Nachrichten für Vereine, Wirte und Veranstalter in Markt Schwaben: Die Wählergruppe Zukunft MarktSchwaben e.V. hat am 20. Mai 2025 einen Antrag bei der Gemeindeverwaltung eingereicht, um die neuen Entbürokratisierungsmaßnahmen der Bayerischen Staatsregierung lokal umzusetzen.
Was wird beantragt?
Der Antrag (VW2025-014) sieht vor, die Verfahren rund um vorübergehende Schankerlaubnisse bei Veranstaltungen zu vereinfachen – und zwar ganz im Sinne der am 14. Mai 2025 beschlossenen Änderungen der Bayerischen Gaststättenverordnung.
Konkret wird gefordert:
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✅ Digitale Antragstellung per E-Mail oder Onlineformular
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✅ Keine Gebühren, wenn keine Ablehnung erfolgt
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✅ Genehmigungsfiktion: Wenn keine Rückmeldung der Verwaltung erfolgt, gilt der Antrag automatisch als genehmigt
Diese drei Punkte bedeuten eine massive Entlastung für alle, die Feste oder Events organisieren – und sie stärken gleichzeitig das ehrenamtliche Engagement vor Ort.
Warum ist das wichtig?
In vielen Gemeinden bremsen komplizierte Verfahren und hohe Kosten das Vereinsleben aus. Gleichzeitig nehmen Ehrenamt und Beteiligung immer mehr ab. Der Antrag von Zukunft MarktSchwaben e.V. will diesen Trend umkehren: durch mehr Vertrauen, moderne Verwaltungswege und weniger Hürden.
Ein positiver Nebeneffekt: Auch die Verwaltung wird entlastet – durch standardisierte, digitale Prozesse und weniger Papierkram.
Was bedeutet das für Markt Schwaben?
Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen würde Markt Schwaben ein starkes Zeichen setzen – für eine bürgernahe, digitale und moderne Kommune. Die Voraussetzungen dafür sind geschaffen, denn laut Staatsregierung können die Kommunen selbst entscheiden, ob sie die neuen Regeln anwenden. Jetzt liegt es an Markt Schwaben, diese Chance zu nutzen.
Fazit:
Die Umsetzung des Antrags VW2025-014 wäre ein Gewinn für alle: für Vereine, Veranstalter – und die Verwaltung selbst. Wir hoffen auf eine rasche Entscheidung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger.
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Der Anfang ist gemacht !
Bei den nächsten Opfern wird’s dann einfacher. Man braucht jetzt nur mehr auf den ersten Fall verweisen und kann damit natürlich für andere Vereine keine Ausnahmen erlauben.
Man darf gespannt sein, ob das Spargebot in anderen Bereichen auch so konsequent umgesetzt wird.
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