Leserbrief zum EZ-Artikel vom 26.02.2021
„Sonderausschuss war rechtlich sauber“

Moment mal 
 nachdem vom BGM geklĂ€rt wurde, dass es bisher keine EinwĂ€nde zu den Entscheidungen des Sonderausschusses gab, wurde mit Worten wie „zur rechtlichen Lage kann ich nichts sagen“ an den „Hauptsamtleiter ĂŒbergeben.

Dass die Vorgehensweise, also das Einbringen eines Antrages selbst von BGM und Hauptamtsleiter (rechtlich) zulÀssig ist bezweifelt doch niemand?

Wenn Herr Rester jetzt aber behauptet, dass der Parteienporporz, also das dem Wahlergebnis entsprechende prozentuale VerhÀltnis der Zusammensetzung des Gemeinderates im Sonderausschuss exakt abgebildet wird, muss man sich schon fragen welche Mathematik im Hauptamt gilt.

Weitere Informationen sind im Wendeblattartikel „Ein Corona Tojaner“ verfĂŒgbar

Fakt ist, dass die Stimm-Gewichtung jeder einzelnen Parteistimme zu Gunsten der BĂŒrgermeisterstimme geschrumpft wurde (Faktor 4). Das wĂ€re so, als ob man im regulĂ€ren Gemeinderat nicht mehr 25 sondern 30 Stimmen auszĂ€hlt, und der BGM ab sofort 5 Stimmen abgibt? Wie soll man da in Zukunft Vertrauen in veröffentlichte Zahlen aus der der Verwaltung haben, wenn hier die Gesetze der Mathematik anscheinend keine Rolle spielen.

kgV und ggT (kleinster/grĂ¶ĂŸter gemeinsame Teiler) sind in diesem Porporz „1“ und Primzahlen können nun mal nicht geteilt werden. Wenn Herr Rester meint, dass sich keine rechtlichen Fragen ergeben, dann muss er auch darstellen, auf welcher eben rechtlichen Basis diese, seine Erkenntnis begrĂŒndet ist.
Das ist auch der Grund warum wir bereits einen Antrag zur Überarbeitung dieses Sonderausschusses eingereicht haben.

Proporz bezeichnet das VerhÀltnis der Angehörigen einer Gruppe und der Zahl ihrer Vertreter in einem Entscheidungsgremium. vgl. Wikipedia

 

Der grĂ¶ĂŸte gemeinsame Teiler (ggT) zweier natĂŒrlicher Zahlen ist definiert als die grĂ¶ĂŸte Zahl, die sowohl die eine, als auch die andere Zahl teilt; das kleinste gemeinsame Vielfache(kgV) zweier natĂŒrlicher Zahlen ist dementsprechend die kleinste Zahl, die sowohl ein Vielfaches der einen, als auch ein Vielfaches der anderen ist. vgl. Mathematik.de

Aussagen wie, „es wurden eh keine wichtigen Entscheidungen getroffen“, weisen eher darauf hin, dass man sich die Sitzung zu diesen Notzeiten hĂ€tte ganz sparen können – so wie andere Gemeinden.
Hoffentlich werden die Sitzungen bald online ĂŒbertragen, dann kann sich in Zukunft die Öffentlichkeit ein eigenes Urteil ĂŒber die vorgetragenen Standpunkte bilden.

Äußerst verwunderlich ist auch, dass alle GemeinderĂ€te die Aussage des Hauptamtsleiters, dass man rechtlich nur 10 Tage nach der Sitzung einen Einspruch einbringen dĂŒrfe widerspruchslos hinnahmen. Da in Markt Schwaben Protokolle frĂŒhestens in der nĂ€chsten Sitzung, also einen guten Monat spĂ€ter vorliegen, wĂ€re also (rechtlich?) niemals ein Einspruch möglich. Warum wird es aber so gelebt? Den Umgang, wie es mit den Protokollen der nicht-öffentlichen Sitzungen gehandhabt wird, spricht man besser ĂŒberhaupt gar nicht an.

Zukunft MarktSchwaben e.V. » 2021 02 26 EZ Sonderausschuss war rechtlich sauber 233x1024 1