Leserbrief zum EZ-Artikel vom 26.02.2021
„Sonderausschuss war rechtlich sauber“
Moment mal ⊠nachdem vom BGM geklĂ€rt wurde, dass es bisher keine EinwĂ€nde zu den Entscheidungen des Sonderausschusses gab, wurde mit Worten wie âzur rechtlichen Lage kann ich nichts sagenâ an den âHauptsamtleiter ĂŒbergeben.
Dass die Vorgehensweise, also das Einbringen eines Antrages selbst von BGM und Hauptamtsleiter (rechtlich) zulÀssig ist bezweifelt doch niemand?
Wenn Herr Rester jetzt aber behauptet, dass der Parteienporporz, also das dem Wahlergebnis entsprechende prozentuale VerhÀltnis der Zusammensetzung des Gemeinderates im Sonderausschuss exakt abgebildet wird, muss man sich schon fragen welche Mathematik im Hauptamt gilt.
Weitere Informationen sind im Wendeblattartikel „Ein Corona Tojaner“ verfĂŒgbar
Fakt ist, dass die Stimm-Gewichtung jeder einzelnen Parteistimme zu Gunsten der BĂŒrgermeisterstimme geschrumpft wurde (Faktor 4). Das wĂ€re so, als ob man im regulĂ€ren Gemeinderat nicht mehr 25 sondern 30 Stimmen auszĂ€hlt, und der BGM ab sofort 5 Stimmen abgibt? Wie soll man da in Zukunft Vertrauen in veröffentlichte Zahlen aus der der Verwaltung haben, wenn hier die Gesetze der Mathematik anscheinend keine Rolle spielen.
kgV und ggT (kleinster/gröĂter gemeinsame Teiler) sind in diesem Porporz â1â und Primzahlen können nun mal nicht geteilt werden. Wenn Herr Rester meint, dass sich keine rechtlichen Fragen ergeben, dann muss er auch darstellen, auf welcher eben rechtlichen Basis diese, seine Erkenntnis begrĂŒndet ist.
Das ist auch der Grund warum wir bereits einen Antrag zur Ăberarbeitung dieses Sonderausschusses eingereicht haben.
Proporz bezeichnet das VerhÀltnis der Angehörigen einer Gruppe und der Zahl ihrer Vertreter in einem Entscheidungsgremium. vgl. Wikipedia
Der gröĂte gemeinsame Teiler (ggT) zweier natĂŒrlicher Zahlen ist definiert als die gröĂte Zahl, die sowohl die eine, als auch die andere Zahl teilt; das kleinste gemeinsame Vielfache(kgV) zweier natĂŒrlicher Zahlen ist dementsprechend die kleinste Zahl, die sowohl ein Vielfaches der einen, als auch ein Vielfaches der anderen ist. vgl. Mathematik.de
Aussagen wie, âes wurden eh keine wichtigen Entscheidungen getroffenâ, weisen eher darauf hin, dass man sich die Sitzung zu diesen Notzeiten hĂ€tte ganz sparen können â so wie andere Gemeinden.
Hoffentlich werden die Sitzungen bald online ĂŒbertragen, dann kann sich in Zukunft die Ăffentlichkeit ein eigenes Urteil ĂŒber die vorgetragenen Standpunkte bilden.
ĂuĂerst verwunderlich ist auch, dass alle GemeinderĂ€te die Aussage des Hauptamtsleiters, dass man rechtlich nur 10 Tage nach der Sitzung einen Einspruch einbringen dĂŒrfe widerspruchslos hinnahmen. Da in Markt Schwaben Protokolle frĂŒhestens in der nĂ€chsten Sitzung, also einen guten Monat spĂ€ter vorliegen, wĂ€re also (rechtlich?) niemals ein Einspruch möglich. Warum wird es aber so gelebt? Den Umgang, wie es mit den Protokollen der nicht-öffentlichen Sitzungen gehandhabt wird, spricht man besser ĂŒberhaupt gar nicht an.





