Frei Schwimmen in der Hundewiese
Das betreffende Grundstück ist seit Jahrzehnten ein umstrittenes Thema. Unter der Leitung von Bürgermeister Huber (CSU) wurde das Gebiet als Frischluftschneise anerkannt, um die Urbanisierung zu kontrollieren und die Folgen für Markt Schwaben zu minimieren. In den folgenden Jahren, unter mehreren SPD-Bürgermeistern, blieb die Bebauung aufgrund der Überschwemmungsgefahr ein Tabu. Diese Bedenken wurden und werden durch Berechnungen des Wasserwirtschaftsamtes Rosen-heim gestützt, die die Risiken von Überschwemmungen betonen. Die letzte Entscheidung in vorherigen Gemeinderäten, resultiert aus 2018, in der eine Überplanung des Gebietes abgelehnt wurde.
Trotz dieser Bedenken wird die Bebauungsidee erneut diskutiert, nachdem ein umfassendes Hochwasserschutzkonzept entwickelt wurde. Dieses Konzept, das erhebliche Investitionen erfordert, sieht ein Rückhaltebecken mit einem Fassungsvermögen von 300.000 Kubikmetern vor. Natürlich spielt bei den aktuellen Überlegungen auch der wirtschaftliche Druck des Grundstückbesitzers eine Rolle. Dennoch betrachten viele Anwohner die Bebauung als Gefahr von Wasser im Keller, ausgelöst von Oberflächenwasser.
Zur Situation: Das Gelände am Hauser Weg mit dem Hennigbach als markanten Geländeeinschnitt bildet den tiefsten Punkt auf diesem Areal. Zum Hauser Weg steigt das Gelände um ca. 4 Meter auf einer Länge von etwa 100 Meter an, in Richtung Lippert Straße steigt das Gelände noch schneller an und erreicht die 4 Meter bereits nach 25 Metern Länge.
In den letzten Jahrzehnten hatten die Anwohner am Pf.-Hochmaier-Ring bereits mehrmals Wasser im Keller. Dieses Wasser kam nicht aus dem Hennigbach, sondern war Oberflächenwasser, welches die Kanalisation nicht mehr aufnehmen konnte.
Die Anwohner haben darauf ihre Elementar-versicherung verloren und aus eigener Initiative Schutzmaßnahmen installiert, wie nach oben versetzte Kellerschächte, kleine Staumauern und zusätzliche Pumpen.
Dieses alles hat auch bei dem letzten Starkregenereignis Anfang Juni geholfen. Das Wasser fließt an den Häusern vorbei und sammelt sich in der natürlichen Retentionsfläche zwischen den ehemaligen Tennisplätzen und der Kleingartenanlage (auch bekannt als Hundewiese).
Doch was soll passieren, wenn das gesamte Gebiet bebaut wird? Aktuell ist eine Tiefgarage in der Ausdehnung von der Heilmeier Straße bis zur Kleingartenanlage geplant. Eine Versiegelung, die die natürliche Retentionsfläche zerstört und somit den Puffer auch für den Hennigbach zerstört. Hier ist es egal, welche Höhe die Oberkante der Tiefgarage einnehmen wird. Ein Aufstauen auf dieser Fläche von Oberflächenwasser kann dort nur noch in geringem Umfang gelingen.
Noch ein kurzer Hinweis zu dem Überschwemmungsgebiet: Diese Festsetzung hat das Wasserwirtschaftsamt getroffen. Die Neuberechnung des eingeschalteten Büros durch den Bauwerber besagt, dass diese Festsetzung aufgehoben werden kann. Nicht wie vom Bauwerber immer dargestellt, ist das Wasserwirtschaftsamt dieser Aufhebung schon nachgekommen, sondern fordert weitergehende Berechnungen, da erste Berechnungen nicht aus-reichend waren.
Auch ein Beschluss des Gemeinderates zu einem städtebaulichen Konzept, das demnächst auf diesem Areal entstehen könnte, hat keinen positiven Einfluss, und löst auch keine Begutachtung aus, wie von der Verwaltung behauptet.
Auch Gedankenspiele, der Bauherr schafft hier Platz für ein Pflegeheim oder sozialer Wohnungsbau sind dabei nachgeordnet zu betrachten, sobald die Themen Überschwemmungsgebiet und Oberflächenwasser geprüft und geklärt sind.
Fraglich bleibt, was sich an der Einsicht des Gemeinde-rates zur Frischluftschneise in den letzten Jahrzehnten geändert hat, wenn durch das heutige Wissen des Klimawandels die Aufrechterhaltung von Frischluftschneisen und Entsiegelung von Böden immer wichtiger für ganz Deutschland wird.
Was wird aus der Idee einer Ausweisung eines Baugebietes in der Überschwemmungszone?
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