Offener Brief: Wenn Schutz nur noch bedeutet, dass Töten erlaubt ist

 

Wir sprechen in Markt Schwaben über Hochwasserschutz. Über Bauzeiten, Ausschreibungen, Fördermittel und Millionenbeträge. Wir sprechen über Verfahren, Bescheide und Genehmigungen.

Und mitten in all diesen Unterlagen leben zwei Arten, die sich nicht zu Wort melden können: die Bachmuschel und der Biber.

 

Vielleicht wird auch dieser Text bei manchen nur ein Lächeln oder ein Augenrollen auslösen. So war es teilweise schon im Gemeinderat. Das ist bedauerlich. Denn hinter den Aktenzeichen, Bescheiden und Bauplänen geht es um echtes Leben. Um eine vom Aussterben bedrohte Bachmuschel, um einen geschützten Biber und um einen Bach, der mehr ist als ein technisches Hindernis. Man muss meine Haltung nicht teilen. Aber Respekt vor Natur und Leben sollte kein Anlass für Spott sein.

 

Die Bachmuschel wurde im Hennigbach bereits am 24. Juni 2025 und erneut am 4. November 2025 nachgewiesen. Die ursprüngliche spezielle artenschutzrechtliche Prüfung hatte Muscheln überhaupt nicht untersucht. Heute wissen wir also: Eine streng geschützte, auf der roten Liste, vom Aussterben bedrohte Art lebt genau in Markt Schwabener Gewässerabschnitt, der für das Hochwasserschutzprojekt verändert werden soll. Das sollte eigetlich Anlass zur Freude sein!

Der inzwischen vorliegende Bescheid erlaubt unter Auflagen eine Ausnahme vom Tötungsverbot, weil trotz Kartierung, Bergung und Umsiedlung nicht ausgeschlossen werden kann, dass einzelne Bachmuscheln verletzt oder getötet werden. Gleichzeitig stellt die Regierung selbst fest, dass wegen Aufstauung, Biberdämmen und Verklausungen nicht gewährleistet werden kann, alle Tiere überhaupt zu finden.

Das muss man sich bei allem „planerischem schönreden“ klarmachen.

Wir kennen die tatsächliche Population nicht. Wir wissen nicht, wie viele Bachmuscheln dort leben. Wir wissen nicht, wie viele Tiere bei der Kartierung überhaupt gefunden werden können. Und trotzdem liegt bereits eine artenschutzrechtliche Ausnahme für den Fall vor, dass einzelne Tiere bei der Umsetzung des Projekts verletzt oder getötet werden.

Im Gespräch sagte der mit der Kartierung und Umsiedlung beauftragte Fachmann sinngemäß: „Das sehen wir dann.“ Aus fachlicher Sicht ist nachvollziehbar, dass man die Tiere möglichst nur einmal in die Hand nehmen möchte. Aber genau darin zeigt sich auch die Unsicherheit, mit der wir heute umgehen: Erst bei der Kartierung wird sich zeigen, wie viele Tiere tatsächlich vorhanden sind, welche Altersstruktur der Bestand hat und in welchem Zustand sich das Habitat befindet.

Auch der konkrete neue Lebensraum ist damit nicht einfach irgendeine Stelle im Bach. Der Bescheid verlangt eine Umsiedlung in geeignete Gewässerabschnitte oberhalb des geplanten Ersatz-Biberdamms. Ob und welcher Abschnitt dort tatsächlich geeignet ist, muss sich an Sohle, Strömung, Sediment, Sauerstoffversorgung und den notwendigen Wirtsfischen messen lassen.

Das heißt: Wir wissen heute noch nicht vollständig, was uns bei dieser Population erwartet. Gleichzeitig ist das Verfahren bereits so weit fortgeschritten, dass selbst ein verbleibendes Tötungsrisiko rechtlich zugelassen wurde.

 

Rechtlich mag das möglich sein. Aber reicht uns das wirklich?

Darauf wird man vermutlich antworten: „Wir tun doch alles, was vorgeschrieben ist.“ Genau hier liegt für mich der Unterschied. Die Frage ist nicht nur, ob Auflagen eingehalten werden. Die Frage ist, ob wir bereit sind, über das rechtlich zwingende Mindestmaß hinaus wirklich alles zu tun, was fachlich sinnvoll und praktisch möglich ist, um diesen Bestand und seinen Lebensraum zu erhalten.

 

Bei einer Art, die vom Aussterben bedroht ist, sollte unser Maßstab nicht lauten: Was dürfen wir gerade noch? Sondern: Was können wir noch tun, damit wir diese Tiere nicht verlieren?

Eine Bachmuschel ist kein Gegenstand, den man aufhebt und an anderer Stelle wieder ablegt. Junge Bachmuscheln leben ein bis zwei Jahre eingegraben in den oberen Zentimetern der Gewässersohle. Sie brauchen ein gut durchströmtes, sauerstoffreiches Kieslückensystem. Gerade Verschlammung und Kolmation treffen sie in ihrer empfindlichsten Lebensphase.

Deshalb geht es hier nicht nur darum, eine Muschel aus dem Wasser zu nehmen und ein paar Meter weiter wieder einzusetzen. Es geht um ihren gesamten Lebensraum: um Strömung, Sediment, Sauerstoff, Sohle und geeignete Wirtsfische.

Bachmuscheln können je nach Population deutlich über 20 Jahre alt werden; das Bayerische Landesamt für Umwelt nennt für bayerische Bestände Maximalalter von etwa 10 bis 25–30 Jahren. Eine zwölf Jahre alte Bachmuschel, wie angeblich bereits kartiert, ist daher keineswegs automatisch am Lebensende.

 

Und genau an diesem Bach lebt auch der Biber.

Seine Dämme verändern das Gewässer. Sie stauen Wasser, halten Sediment zurück und schaffen neue Lebensräume. Nun sollen bestehende Biberdämme beseitigt und an anderer Stelle ein künstlicher Ersatz geschaffen werden.

Das wird in den Unterlagen als technischer Vorgang beschrieben. Aber für den Biber ist hier sein Revier und nicht im Neubau.

Biber leben in Familienverbänden. Sie bauen, verteidigen und gestalten ihren Lebensraum über Jahre. Wenn wir von „Vergrämung“ sprechen, klingt das fast harmlos. Als würde man ein Tier freundlich bitten, woanders hinzugehen.

So einfach ist es nicht.

 

Im bayerischen Bibermanagement stehen am Ende der Eskalationskette ausdrücklich auch Fang und Tötung. Für bestimmte gefährdete Hochwasserschutzanlagen erlaubt die geltende Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung, Bibern nachzustellen, sie zu fangen und zu töten. Besteht für einen gefangenen Biber keine geeignete Abgabe- oder Unterbringungsmöglichkeit, kann ebenfalls eine Tötung vorgesehen sein.

Deshalb darf das Wort „Vergrämung“ nicht beschönigen, was am Ende tatsächlich geschehen kann.

 

Die entscheidende Frage lautet: Wann wird aus Vergrämung praktisch die Freigabe zum Fang und zur Tötung – und wie viele Tiere eines Familienverbands können davon betroffen sein?

Genau hier braucht die Natur eine Stimme.

Nicht weil Hochwasserschutz unwichtig wäre. Im Gegenteil. Gerade ein Projekt, das menschliches Leben und Eigentum schützen soll, sollte zeigen, dass wir auch mit anderem Leben verantwortungsvoll umgehen.

Die Bachmuschel steht nicht zufällig auf der Roten Liste.

Der Biber ist nicht zufällig streng geschützt.

Diese Schutzregeln existieren, weil wir als Gesellschaft längst erkannt haben, dass Arten verschwinden können und Lebensräume nicht beliebig ersetzbar sind.

Und trotzdem entsteht hier der Eindruck, als seien Tiere und Lebensräume vor allem etwas, das in den Bauablauf eingepasst werden muss: kartieren, umsetzen, vergrämen, entfernen.

 

Das ist mir zu wenig.

Naturschutz darf nicht erst dort beginnen, wo der Bagger bereits bestellt ist. Er muss vorher beginnen. Bei der Planung. Bei der Frage, welche Eingriffe wirklich nötig sind. Bei der Frage, ob ein Lebensraum dauerhaft erhalten werden kann. Und bei der Bereitschaft, eine Planung auch noch einmal zu verändern, wenn neue Erkenntnisse auftauchen.

Genau deshalb ist der Fund der Bachmuschel so bedeutsam. Er zeigt uns, dass Hennigbach und Hennabach eben nicht nur Entwässerungsgräben oder hydraulische Größen in einer Planung sind. Sie sind Lebensräume. Dort leben Tiere über viele Jahre, teilweise Jahrzehnte, weitgehend unbeachtet von uns Menschen. Die Bachmuschel gehört zu einer Art, deren Bestände massiv zurückgegangen sind und die heute streng geschützt ist. Wenn wir eine solche Art in Markt Schwaben entdecken, sollte der erste Gedanke deshalb nicht sein, wie wir sie möglichst schnell aus einem Baufeld bekommen. Der erste Gedanke sollte sein, was uns dieser Fund über den Wert dieses Gewässers sagt.

Dasselbe gilt für den Biber. Auch er ist kein technisches Problem, das sich dauerhaft dadurch löst, dass man Dämme beseitigt, Tiere vergrämt oder ein Revier vorübergehend räumt. Ein Biber gestaltet seinen Lebensraum, weil genau das seinem natürlichen Verhalten entspricht. Wird ein geeignetes Revier frei, kann es wieder besiedelt werden. Deshalb muss sich die Gemeinde nicht nur fragen, wie sie den Biber für die Dauer einer Baumaßnahme aus einem Abschnitt fernhält, sondern wie ein langfristiges Zusammenleben mit dieser geschützten Art aussehen soll. Sonst behandeln wir immer wieder die Folgen, ohne uns mit der eigentlichen Ursache des Konflikts auseinanderzusetzen.

 

Gerade deshalb passt für mich eines nicht zusammen: Am Einbergfeld erklären wir heute, wie sensibel Eingriffe in ein Gewässer sind, welche Folgen Veränderungen von Strömung, Sediment und Gewässersohle für geschützte Arten haben können und welche aufwendigen Maßnahmen nötig werden, um diese Eingriffe überhaupt rechtlich und fachlich zu ermöglichen. Gleichzeitig planen und realisieren wir in Markt Schwaben weiterhin Bebauung unmittelbar an oder sehr nahe an unseren Gewässern. Wir Provozieren diese Hochwassergefahr.

Diese beiden Ebenen dürfen wir nicht getrennt betrachten.

Wenn wir durch den Bachmuschelfund gerade lernen, welchen ökologischen Wert selbst ein unscheinbarer Bach haben kann und wie schnell Eingriffe weitreichende Folgen auslösen, dann muss diese Erkenntnis auch Konsequenzen für unsere weitere Ortsentwicklung haben.

 

Es geht deshalb nicht darum, Hochwasserschutz gegen Naturschutz und Tierschutz auszuspielen. Markt Schwaben braucht einen wirksamen Schutz vor Hochwasser. Aber derselbe Ort, der Millionen in Hochwasserschutz investieren muss, sollte sehr genau überlegen, wo und wie er künftig weitere Bebauung in Gewässernähe zulässt.

Wir können nicht auf der einen Seite mit erheblichem Aufwand versuchen, die Folgen unserer Eingriffe in den Wasserhaushalt zu beherrschen, und auf der anderen Seite bei neuen Bauvorhaben so tun, als seien Gewässerraum, Rückhaltung, Natur und Artenvielfalt voneinander unabhängige Themen.

Der Fund der Bachmuschel sollte deshalb mehr sein als eine zusätzliche Auflage für ein laufendes Bauprojekt. Er sollte ein Anlass sein, unseren Blick auf Hennigbach, Hennabach und die übrigen Gewässer in Markt Schwaben grundsätzlich zu verändern.

Diese Bäche sind keine Restflächen zwischen Baugebieten. Sie sind Teil unseres Ortes, unseres Hochwasserschutzes und eines Lebensraums, den wir nicht beliebig verschieben oder ersetzen können.

 

Wer eine vom Aussterben bedrohte Art findet, hat nicht nur ein neues Problem in seiner Planung. Er hat auch etwas Wertvolles entdeckt.

Und genau darin liegt für mich die eigentliche Verantwortung:

Wir schützen nicht nur das Leben, das uns unmittelbar nützt. Wir achten auch das Leben dort, wo es unseren Planungen unbequem wird.

Denn erst dann ist Naturschutz mehr als die Einhaltung einer Genehmigung.

 

 


 

Amtliche und fachliche Quellen

  1. Regierung von Oberbayern
    Bescheid vom 16.09.2026: Artenschutzrechtliche Ausnahme vom Tötungsverbot im Rahmen einer Kartierung und Umsetzung einzelner Individuen der Art Unio crassus im Zuge der Herstellung des Hochwasserrückhaltebeckens „Einbergfeld“ sowie einer Verlegung des Hennigbachs im Dammbereich, Marktgemeinde Markt Schwaben.
    Verfahrensunterlage zum Projekt Einbergfeld.
  2. Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
    Leitfaden Bachmuschelschutz, 2. aktualisierte Auflage, August 2013.
    https://www.bestellen.bayern.de/med/95676470-b4a5-11f0-81ee-c3fc7d0a3316/4b0e6a70-1059-11d9-4c85-9d915831e9eb/0/lfu_nat_00200.pdf
  3. Bundesnaturschutzgesetz – § 44 BNatSchG
    Zugriffsverbote für besonders und streng geschützte Arten.
    https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__44.html
  4. Bundesnaturschutzgesetz – § 45 BNatSchG
    Regelungen zu artenschutzrechtlichen Ausnahmen.
    https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__45.html
  5. Bayerische Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung (AAV)
    Regelungen unter anderem zum Umgang mit dem Biber.
    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAAV/true
  6. Bayerische Richtlinien zum Bibermanagement
    Vorgaben zu Prävention, Konfliktmanagement, Fang und gegebenenfalls Tötung.
    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_7912_4_U_11629
  7. Bayerisches Landesamt für Umwelt – Biber
    Fachinformationen zu Lebensweise, Familienverbänden und Revierverhalten.
    https://www.lfu.bayern.de/buerger/doc/uw_105_biber_baumeister_der_wildnis.pdf

 

Presseberichte und öffentliche Berichterstattung

  1. Münchner Merkur / Ebersberger Zeitung, 21.09.2026
    „Trotz Bachmuscheln und Biber: Hochwasserschutz am Henningbach schreitet voran“
    Bericht zur aktuellen Umsetzung des Hochwasserschutzprojekts Einbergfeld sowie zur Bachmuschel- und Biber-Thematik.
    https://www.merkur.de/lokales/ebersberg/markt-schwaben-ort29035/klage-gestoppt-muschel-entdeckt-hochwasserschutzdamm-in-markt-schwaben-stockt-94502983.html
  2. Münchner Merkur / Ebersberger Zeitung, November 2025
    Bericht zur gerichtlichen Bestätigung des Dammbauvorhabens im Einbergfeld.
    https://www.merkur.de/lokales/ebersberg/markt-schwaben-ort29035/gericht-bestaetigt-bau-des-damms-im-einbergfeld-bei-markt-schwaben-94020532.html
  3. Süddeutsche Zeitung, 2017
    „Fünf Millionen gegen die Fluten“
    Früher Bericht zum geplanten Hochwasserrückhaltebecken und zu den betroffenen Flächen.
    https://www.sueddeutsche.de/muenchen/ebersberg/markt-schwaben-fuenf-millionen-gegen-die-fluten-1.3369961
  4. Meine Anzeigenzeitung / Lokalbericht, 2024
    Bericht zum Hochwasser in Markt Schwaben und zur Wirkung bereits umgesetzter Maßnahmen am Hennigbach.
    https://www.meine-anzeigenzeitung.de/lokales/markt-schwaben/hochwasser-in-markt-schwaben-hennigbachausbau-verhindert-schlimmeres-93129914.html

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