Bahnausbau ABS 38 in Markt Schwaben: Chance für die Region – aber nicht ohne Schutz für die Bürgerinnen und Bürger
Dieses Verfahren ist kein normaler Tagesordnungspunkt und kein technisches Detail für Bahnplaner. Es betrifft das Zuhause vieler Menschen in Markt Schwaben. Es betrifft Schlafräume, Gärten, Schulwege, Straßen, Keller, Grundwasser, den Hennigbach, die Erdinger Straße und ganze Wohnquartiere.
Der Bahnausbau kann eine Chance sein: bessere Bahnverbindungen, Elektrifizierung, mehr Kapazität und ein barrierefreier Bahnhof sind grundsätzlich richtig und wichtig. Aber diese Chance darf nicht auf Kosten der Menschen vor Ort erkauft werden. Wer jetzt schweigt, riskiert, dass wichtige Schutzansprüche später nicht mehr oder nur schwer durchsetzbar sind.
Unsere Haltung ist klar:
Ja zum Bahnausbau. Ja zur Barrierefreiheit. Ja zur Verkehrswende.
Aber nicht ohne Schutz für Markt Schwaben.
Nicht ohne Transparenz.
Nicht ohne verbindliche Auflagen für Lärm, Erschütterungen, Bauverkehr, Wasser, Boden und Sicherheit.
1. Das Vorhaben: Was ist geplant?
Kurze Erklärung: Worum geht es?
Das Eisenbahn-Bundesamt führt das Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben ABS/NBS München – Mühldorf – Freilassing – Grenze D/A / Simbach – Grenze D/A, Planungsabschnitt PA 01 Markt Schwaben – Ampfing, Planfeststellungsabschnitt PFA 1.1, durch. Die DB InfraGO AG hat hierfür beim Eisenbahn-Bundesamt den Antrag auf Planfeststellung gestellt; das Eisenbahn-Bundesamt ist nach dem Schreiben selbst die zuständige Planfeststellungs- und Anhörungsbehörde.
Der PFA 1.1 umfasst die Strecke 5600 von Bahn-km 13,400 bis Bahn-km 22,820 sowie die Strecke 5601 von Bahn-km 0,000 bis Bahn-km 5,600 in den Gemeinden Kirchheim b. München, Poing, Markt Schwaben, Ottenhofen und Wörth.
Geplant sind unter anderem:
- zweigleisiger Ausbau der Strecke,
- Elektrifizierung,
- Ertüchtigung der Schieneninfrastruktur für höhere Geschwindigkeiten,
- Spurplanerneuerung in Markt Schwaben,
- höhenfreier Ausbau Richtung Mühldorf und Erding,
- Maßnahmen im Zusammenhang mit dem DSTW Markt Schwaben,
- Überwerfungsbauwerk östlich des Bahnhofs,
- Neubau bzw. Umbau der Eisenbahnüberführung Erdinger Straße,
- Lärmschutzwände,
- besonders überwachtes Gleis,
- Maßnahmen gegen Erschütterungen,
- Entwässerungsanlagen und Regenrückhaltebecken,
- Bauwasserhaltung,
- Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen,
- Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft,
- Bodenverwertung, Entsorgung und Umgang mit Altlasten.
Markt Schwaben ist nicht nur Durchfahrtsort. Markt Schwaben ist ein zentraler Umbaupunkt. Der wasserwirtschaftliche Erläuterungsbericht nennt ausdrücklich die Spurplanerneuerung in Markt Schwaben, den höhenfreien Ausbau nach Mühldorf und Erding, den Einbau der Überleitstelle in Poing und alle mit dem DSTW Markt Schwaben zusammenhängenden Maßnahmen einschließlich der Geschwindigkeitserhöhung.
Dieses Vorhaben betrifft nicht nur Bahngleise. Es betrifft Wohnquartiere, Verkehrswege, Gewässer, Grundwasser, Altlastenflächen, Baustellenverkehr, Lärm und Erschütterungen. Deshalb darf Markt Schwaben das Verfahren nicht als reine Fachplanung der Bahn behandeln. Es geht um Lebensqualität, Gesundheit, Eigentum, Verkehrssicherheit und kommunale Infrastruktur.
- keine bloße Kenntnisnahme der Planung,
- eine qualifizierte Stellungnahme des Marktes Markt Schwaben,
- verständliche Bürgerinformation,
- Offenlegung der konkret betroffenen Straßen, Gebäude und Quartiere,
- verbindliche Schutzauflagen zu Lärm, Erschütterung, Wasser, Boden, Bauzeit und Verkehr,
- externe Plausibilitätsprüfungen dort, wo die Unterlagen für Bürger und Gemeinde nicht ausreichend nachvollziehbar sind.
2. Betriebslärm und Nachtlärm
Kurze Erklärung: Worum geht es?
Beim Betriebslärm geht es darum, wie laut der Bahnverkehr nach dem Ausbau im Alltag wird. Besonders wichtig sind die Nachtwerte, weil sie Schlaf, Gesundheit und Erholung betreffen. Die Unterlage 17.1 untersucht die betriebsbedingten Schallimmissionen und nennt für Markt Schwaben eigene Schutzabschnitte: Markt Schwaben Nordwest, Markt Schwaben Südost, Erdinger Straße, Erdinger Straße 2 und Baulücke Nord.
Für Wohngebiete gelten nach der 16. BImSchV Grenzwerte von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts. Für Kern-, Dorf-, Misch- und urbane Gebiete gelten 64 dB(A) tags und 54 dB(A) nachts.
Außerdem wird der Bereich Strecke 5600 von ca. km 20,500 bis km 22,820 sowie Strecke 5601 von km 0,000 bis km 2,000 als Neubau eines durchgehenden Hauptgleises eingestuft. Damit liegt dort eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV vor.
Mehrere Wohnquartiere in Markt Schwaben liegen im Einwirkungsbereich der Bahn. Die Schallunterlage listet zahlreiche Gebäude mit Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen dem Grunde nach, unter anderem in Burgerfeld, Enzensbergerstraße, Falkenring, Finsinger Straße, Goethering, Von-Kobell-Straße, Von-Suttner-Straße, Am Postanger, Bahnhofallee, Bahnhofstraße, Dr.-Hartlaub-Ring, Schweigerweg und Erdinger Straße.
Die Unterlagen zeigen, dass Lärmschutz nicht automatisch vollständiger Schutz bedeutet. Wenn trotz aktiver Maßnahmen Grenzwerte überschritten werden, wird häufig passiver Schallschutz vorgesehen. Das heißt: bessere Fenster, Lüfter oder andere Maßnahmen am Gebäude. Das schützt aber nicht den Garten, nicht den Balkon, nicht die Terrasse und nicht das geöffnete Fenster. Gerade nachts ist das besonders problematisch.
Lärm ist nicht nur unangenehm. Dauerhafter Nachtlärm kann Schlaf, Gesundheit und Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Wenn Bürgerinnen und Bürger künftig nur noch bei geschlossenen Fenstern Ruhe finden, ist das kein ausreichender Schutz des Wohnumfelds.
- aktiver Lärmschutz vor passivem Schallschutz,
- Offenlegung der Lärmwerte für betroffene Straßen und Gebäude,
- besondere Prüfung der Nachtwerte,
- verständliche Darstellung aller verbleibenden Überschreitungen,
- Nachmessungen nach Inbetriebnahme,
- Nachbesserungspflicht bei Überschreitungen,
- Bürgerinformation für alle betroffenen Quartiere.
3. Schallschutzwände
Kurze Erklärung: Worum geht es?
Schallschutzwände sollen Bahnlärm mindern. Sie sind eine klassische aktive Lärmschutzmaßnahme. Die Unterlage beschreibt, dass wegen Dammlage und geringer Abstände zu betroffenen Nutzungen Schallschutzwälle in diesem Abschnitt ausscheiden und Schallschutzwände die wesentliche Maßnahme auf dem Ausbreitungsweg sind.
Die Unterlage nennt Kostenansätze je laufendem Meter, abhängig von der Höhe der Schallschutzwand: von 1.920 €/lfm bei 1 m über Schienenoberkante bis 4.733 €/lfm bei 6 m über Schienenoberkante.
In Markt Schwaben sind umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bahn vorgesehen. Die Schallunterlage enthält Lagepläne zum Schallschutz für Markt Schwaben, mit Darstellung von Lärmschutzwänden, Konflikt-Fassadenpunkten, Fassaden mit Grenzwertüberschreitung, Wohnbauflächen, gemischten Bauflächen und Gewerbegebieten.
Schallschutzwände können notwendig sein, aber sie verändern das Ortsbild massiv. Hohe Wände schaffen eine bauliche Barriere. Sie können Sichtachsen beeinträchtigen, Verschattung verursachen und das Wohnumfeld verändern. Zudem muss geprüft werden, ob sie Schall in andere Bereiche reflektieren.
Schallschutz darf nicht heißen: Markt Schwaben wird hinter Wänden versteckt, ohne dass Gestaltung, Reflexion, Begrünung und Ortsbild ernsthaft geprüft werden.
- Visualisierung der Schallschutzwände aus Bürgersicht,
- Prüfung transparenter und absorbierender Elemente,
- Begrünung dort, wo fachlich möglich,
- Prüfung von PV-Elementen ohne Blendwirkung,
- Vermeidung von Schallreflexion in Wohngebiete,
- dauerhafte Wartung und Kontrolle der Wirksamkeit,
- Gestaltung, die zum Ortsbild passt.
4. Besonders überwachtes Gleis
Kurze Erklärung: Worum geht es?
Das besonders überwachte Gleis, kurz büG, ist eine Maßnahme am Fahrweg. Dabei ist der Betreiber verpflichtet, die Schienen akustisch zu schleifen und die Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen. Wird eine definierte akustische Eingriffsschwelle überschritten, müssen Verriffelungen durch geeignete Schleifverfahren beseitigt werden.
Das büG ist für Markt Schwaben relevant, weil der Schienenlärm nicht nur durch Wände, sondern auch direkt am Fahrweg reduziert werden kann. Besonders dort, wo Wohngebiete nahe an der Bahn liegen, ist ein dauerhaft guter Schienenzustand entscheidend.
Das büG ist nur dann wirksam, wenn es dauerhaft kontrolliert wird. Eine Maßnahme, die im Plan steht, aber später nicht konsequent überwacht wird, hilft den Anwohnern nicht. Schlechte Schienenoberflächen können Lärm deutlich verstärken.
- verbindliche Kontrollintervalle,
- Vorlage oder Veröffentlichung der Messberichte,
- Nachschleifpflicht bei Überschreitung der Eingriffsschwelle,
- Beschwerdeverfahren bei auffälligem Schienenlärm,
- Nachweis, dass das büG dauerhaft betrieben und nicht nur planerisch behauptet wird.
5. Passiver Schallschutz
Kurze Erklärung: Worum geht es?
Passiver Schallschutz bedeutet Maßnahmen am Gebäude: Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüfter, Verbesserungen an Wänden, Dächern oder Rollläden. Die Unterlage beschreibt passive Schallschutzmaßnahmen als bauliche Verbesserungen der Umfassungsbauteile, wenn trotz verhältnismäßiger aktiver Maßnahmen Grenzwertüberschreitungen verbleiben.
Die Schallunterlage listet zahlreiche Gebäude mit Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen dem Grunde nach. Genannt werden unter anderem:
- Adalbert-Stifter-Weg 1 und 17,
- Am Ziegelstadel 12,
- Burgerfeld 1a, 1b, 11, 11a–11d, 13, 13a–13c, 15, 15a–15c,
- Enzensbergerstraße 8, 8-2, 20/22/24, 30,
- Falkenring 1 und 3,
- Finsinger Straße 10a,
- Goethering 15, 16, 17, 18, 19, 20, 22, 24, 28a–28d, 30, 32, 34, 36a–36d, 38, 40, 42,
- Von-Kobell-Straße 1/3/5, 2, 4, 6/8/10,
- Von-Suttner-Straße 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13,
- Am Postanger 2, 3, 3a, 4, 4a, 5, 6, 7, 8, 11, 13, 14, 16, 17, 18, 20,
- Bahnhofallee 10,
- Bahnhofstraße 25, 28, 29 und weitere,
- Dr.-Hartlaub-Ring 2, 4, 9, 15, 17/19/21/23/25/27,
- Schweigerweg 2a, 2b/2c, 2d,
- Widderweg 15,
- Erdinger Straße 2.
Einige Gebäude sind mit dem Hinweis ≥ 60 dB(A) nachts markiert, unter anderem Enzensbergerstraße 8, Enzensbergerstraße 20/22/24, Goethering 24, Goethering 28c, Goethering 28d, Goethering 34, Goethering 36c, Goethering 36d, Von-Kobell-Straße 1/3/5, Von-Kobell-Straße 2, Von-Kobell-Straße 4 sowie Dr.-Hartlaub-Ring 15 und 17/19/21/23/25/27.
Passiver Schallschutz klingt zunächst beruhigend. Tatsächlich bedeutet er aber: Das Problem wird nicht draußen an der Quelle gelöst, sondern erst am Gebäude. Die Menschen sollen sich durch geschlossene Fenster schützen. Der Außenbereich bleibt belastet.
Das ist besonders arg für Familien, ältere Menschen, Menschen mit gesundheitlichen Belastungen und alle, die Garten, Terrasse oder Balkon nutzen. Wohnqualität besteht nicht nur aus Innenräumen.
- passive Maßnahmen nur als letzte Lösung,
- vorher maximale Prüfung aktiver Maßnahmen,
- vollständige und verständliche Liste der betroffenen Gebäude,
- direkte Information der Eigentümerinnen, Eigentümer, Mieterinnen und Mieter,
- Schutz von Außenwohnbereichen,
- transparente Erklärung des Anspruchsverfahrens,
- Nachmessungen nach Inbetriebnahme.
6. Außenwohnbereiche: Garten, Terrasse und Balkon
Kurze Erklärung: Worum geht es?
Außenwohnbereiche sind Gärten, Terrassen, Balkone und andere Bereiche, die zum Wohnen und Erholen im Freien genutzt werden. Die Schallunterlage enthält eine eigene Tabelle zu Gebäuden mit Anspruch auf Entschädigung des Außenwohnbereichs dem Grunde nach.
Genannt werden unter anderem:
- Burgerfeld 1a, 1b und 11,
- Enzensbergerstraße 8,
- Goethering 22, 24, 28a, 28b, 28c, 28d, 30, 32, 34, 36a, 36b, 36c, 36d,
- Von-Kobell-Straße 1/3/5, 2 und 4,
- Bahnhofstraße 47 und 49,
- Dr.-Hartlaub-Ring 15 und 17/19/21/23/25/27.
Wenn Außenwohnbereiche entschädigt werden müssen, ist das ein deutliches Zeichen: Die Belastung betrifft nicht nur technische Grenzwerte, sondern die tatsächliche Nutzbarkeit des Wohnumfelds. Eine Entschädigung ersetzt aber keinen ruhigen Garten und keine ungestörte Terrasse.
- vorrangiger Schutz der Außenwohnbereiche durch aktive Maßnahmen,
- transparente Darstellung, welche Grundstücke betroffen sind,
- verständliche Information der Eigentümer und Nutzer,
- Prüfung zusätzlicher aktiver Lärmschutzmaßnahmen,
- faire und nachvollziehbare Entschädigungsregelungen,
- Nachmessung der tatsächlichen Belastung.
7. Erschütterungen und sekundärer Luftschall
Kurze Erklärung: Worum geht es?
Erschütterungen entstehen durch Zugverkehr oder Bauarbeiten und können sich auf Gebäude übertragen. Sekundärer Luftschall entsteht, wenn Schwingungen im Gebäude hörbar werden. Die Unterlage 17.2 behandelt genau diese betriebsbedingten Erschütterungs- und Sekundärluftschallimmissionen.
Die Unterlage behandelt mögliche erschütterungsmindernde Maßnahmen wie:
- Baugrundverbesserung,
- hoch verdichtete Tragschichten,
- Schwellenbesohlung,
- Beton-Schottertrog mit Unterschottermatte,
- Masse-Feder-System,
- Maßnahmen am Ausbreitungsweg,
- Maßnahmen am Gebäude.
Die Untersuchung enthält Tabellen zu Beweissicherungsmessungen und Prognoseergebnissen unter anderem für Gebäude im Bereich Goethering und ein Referenzgebäude rechts der Bahn im Bereich Dr.-Hartlaub-Ring.
Erschütterungen sind besonders belastend, weil sie im eigenen Zuhause ankommen. Es geht nicht nur um ein Geräusch von außen. Es geht um Vibrationen, spürbare Schwingungen und die Sorge vor Schäden an Gebäuden, Fliesen, Wänden, Decken oder Fundamenten.
Wenn erst nach Schäden diskutiert wird, ist es zu spät. Deshalb braucht es Beweissicherung und Messungen vorher, währenddessen und nachher.
- Beweissicherung an Gebäuden vor Baubeginn,
- Erschütterungsmessungen während der Bauzeit,
- Nachmessungen nach Inbetriebnahme,
- verbindliche Schutzmaßnahmen,
- Nachbesserungspflicht bei Überschreitungen,
- klare Schadensregulierung,
- niedrigschwellige Ansprechstelle für Bürgerinnen und Bürger.
8. Baulärm und Bauzeit
Kurze Erklärung: Worum geht es?
Während der Bauzeit wird es zu Lärm, Staub, Licht, Erschütterungen, Lkw-Verkehr, Sperrungen und Umleitungen kommen. Unterlage 18.1 behandelt baubedingte Schall- und Erschütterungsimmissionen. Die Bauzustände umfassen unter anderem Baustelleneinrichtungsflächen, Baustraßen, Rückbau und Neubau der EÜ Erdinger Straße, Regenrückhaltebecken, Lärmschutzwände, Erdbau, Gleisneubau, Gleisrückbau, Straßenbau Erdinger Straße, Kabeltiefbau, Randwegverbauten, Weichen, Signale und Oberleitungsarbeiten.
Die baubedingten Immissionen nennen konkret Markt-Schwabener Adressen. Betroffen sind unter anderem:
- Dr.-Hartlaub-Ring 9, 11, 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25 und 27,
- Finsinger Straße 3,
- Goethering 22, 24, 28a, 28b, 28c, 28d, 30, 32, 34, 36, 36a, 36b, 36c und 36d,
- Schweigerweg 2a, 2b, 2c, 3a und 3,
- Am Erlberg 2,
- Bahnhofstraße 31, 33, 47, 49, 51, 53 und 55,
- Gruber Straße 55, 57, 59a, 59c und 61a,
- Erdinger Straße 2 beim Straßenbau Erdinger Straße.
Die Bauzeit wird kein kurzer, kaum spürbarer Eingriff. Sie kann über längere Zeit den Alltag ganzer Quartiere belasten. Besonders kritisch sind Nachtarbeiten, Wochenendarbeiten, Staub, Lkw-Verkehr, Baustellenbeleuchtung, Erschütterungen und Sperrungen.
Für die Menschen bedeutet das: Der fertige Ausbau ist das eine. Die jahrelange Baustelle vor der Haustür ist das andere.
- verbindliches Baukommunikationskonzept,
- Baulärm-Monitoring,
- keine Nachtarbeiten ohne zwingende Begründung,
- rechtzeitige Information vor belastenden Bauphasen,
- feste Beschwerdestelle mit Reaktionsfrist,
- Ersatzwohnraum oder Entschädigung bei unzumutbarer Belastung,
- Schutz von Schulwegen, Gehwegen, Radwegen und Rettungswegen,
- Beweissicherung von Gebäuden und Straßen.
9. Erdinger Straße
Kurze Erklärung: Worum geht es?
Die Eisenbahnüberführung Erdinger Straße bei Bahn-km 22,667 ist ein zentraler Baupunkt. Hier geht es nicht nur um eine Brücke. Es geht um Rückbau, Neubau, Straßenbau, Sperrungen, Umleitungen, Bauwasserhaltung, Grundwasser, Lärm und Erschütterungen.
Die Erdinger Straße ist eine wichtige Verbindung im Ort. Einschränkungen treffen direkte Anwohner, Pendler, Gewerbe, Rettungsdienste, Fußgänger, Radfahrer und den gesamten Alltagsverkehr.
Die wasserwirtschaftlichen Unterlagen beschreiben für die EÜ Erdinger Straße, dass die geplante Gründungssohle unterhalb des Grundwasserleiters liegt und die Gründung in einem allseitig dichten Spundwandverbaukasten hergestellt wird. Anfallendes Niederschlags- und Sickerwasser wird abgepumpt, über ein Absetzbecken geleitet und vorgereinigt der Einleitstelle 2 zugeführt.
Hier kommen viele Risiken gleichzeitig zusammen: Verkehr, Baustelle, Grundwasser, Bauwasser, Lärm, Erschütterung und Erreichbarkeit. Eine schlecht geplante Sperrung oder Umleitung wäre sofort im Alltag spürbar. Eine unzureichende Bauwasserhaltung kann wasserwirtschaftliche Folgen haben.
- gesondertes Verkehrskonzept für die Erdinger Straße,
- sichere und leistungsfähige Umleitungen,
- jederzeit freie Rettungswege,
- Schutz von Fuß- und Radverkehr,
- rechtzeitige Information vor Sperrungen,
- Grundwasser- und Bauwasser-Monitoring,
- Beweissicherung an Straßen und Gebäuden,
- klare Zuständigkeit bei Schäden und Beschwerden.
10. Wasser, Hennigbach, Roßacker und Schleebach
Kurze Erklärung: Worum geht es?
Beim Thema Wasser geht es um Entwässerung, Regenrückhaltebecken, Bauwasserhaltung und Einleitungen in Gewässer oder Kanäle. Unterlage 19 behandelt wasserrechtliche und wasserwirtschaftliche Belange, darunter Erläuterungsbericht, wasserrechtliche Tatbestände, Entwässerungskonzept, Entwässerungslagepläne, qualitative Bewertungen, hydrogeologisches Gutachten und Fachbeitrag nach Wasserrahmenrichtlinie.
Für Markt Schwaben sind insbesondere Regenwasserkanal Roßacker, Hennigbach und Schleebach relevant. Die wasserwirtschaftlichen Unterlagen nennen konkrete Einleitstellen:
- Einleitstelle 1: Regenwasserkanal Roßacker mit vorgeschaltetem Regenrückhaltebecken, 18 l/s,
- Einleitstelle 2: Hennigbach mit vorgeschaltetem Regenrückhaltebecken, 50 l/s,
- Einleitstelle 4: Schleebach mit vorgeschaltetem Regenrückhaltebecken, 75 l/s.
Für den Hennigbach wird beschrieben, dass bei Direkteinleitung in ein vorhandenes Gewässer keine hydraulische Leistungsfähigkeit nachgewiesen werden konnte. Deshalb sollen Niederschlagsmengen gesammelt, zurückgehalten und in den südlich gelegenen Hennigbach eingeleitet werden; die mögliche Einleitmenge wird mit 50 l/s angegeben.
Für den Schleebach wird eine Einleitmenge von 75 l/s genannt; das Regenrückhaltebecken soll als offenes und gegen Versickerung abgedichtetes Erdbecken ausgeführt werden.
Wasserprobleme zeigen sich oft erst bei Starkregen, Baufehlern oder Schadstoffeintrag. Dann können Schäden an Gewässern, Infrastruktur und Grundstücken entstehen. Besonders kritisch ist, dass bei Teilen der Planung ausdrücklich steht, dass keine Vorreinigung oder sonstige Behandlung des Regenwassers erforderlich sei. Diese Aussage muss aus gemeindlicher Sicht geprüft werden.
- Prüfung der Leistungsfähigkeit des Regenwasserkanals Roßacker,
- hydraulische Prüfung Hennigbach und Schleebach,
- transparente Darstellung aller Einleitstellen und Einleitmengen,
- Monitoring der Einleitmengen,
- klares Havariekonzept bei Schadstoffeintrag,
- keine Mehrbelastung kommunaler Infrastruktur ohne Vereinbarung,
- Beteiligung von Wasserwerk, Tiefbau, Wasserwirtschaftsamt und Unterer Wasserbehörde,
- klare Regelung von Wartung und Unterhalt der Regenrückhaltebecken.
11. Grundwasser und Bauwasserhaltung
Kurze Erklärung: Worum geht es?
Bei Baugruben, Spundwänden, Bohrpfählen, Bodenverbesserungen und Bauwasserhaltung kann in den Grundwasserhaushalt eingegriffen werden. Das hydrogeologische Gutachten behandelt unter anderem Oberflächengewässer, Hochwassergefahrenflächen, Schutzgebiete, Grundwasserentnahmen und -einleitungen, wasserwirtschaftlich relevante Nutzungen, Überwerfungsbauwerk, EÜ Erdinger Straße, Stützwände, Bodenverbesserungen, Regenrückhaltebecken, Lärmschutzwände und Durchlässe.
Besonders relevant sind die Bereiche Erdinger Straße, Überwerfungsbauwerk, Stützwände, Bodenverbesserungen und Regenrückhaltebecken. Bei der EÜ Erdinger Straße ist ausdrücklich Bauwasserhaltung vorgesehen.
Grundwasser sieht man nicht, aber Veränderungen können erhebliche Folgen haben: auf Keller, Fundamente, Böden, Gewässer, Leitungen und private sowie kommunale Infrastruktur. Wenn Grundwasser aufgestaut, abgesenkt oder umgeleitet wird, kann das auch außerhalb der unmittelbaren Baustelle spürbar werden.
- hydrogeologische Plausibilitätsprüfung,
- Grundwassermessstellen vor, während und nach der Bauzeit,
- klare Alarmwerte,
- Informationspflicht bei Abweichungen,
- Schutz privater Keller, Brunnen, Leitungen und Fundamente,
- Schutz kommunaler Infrastruktur,
- transparente Dokumentation der Bauwasserhaltung.
12. Wasserrahmenrichtlinie und Gewässerschutz
Kurze Erklärung: Worum geht es?
Der Fachbeitrag nach Wasserrahmenrichtlinie prüft die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Bewirtschaftungszielen nach §§ 27 und 47 WHG. Es geht um Verschlechterungsverbot, Zielerreichungsgebot und beim Grundwasser auch um entsprechende Schutzanforderungen.
Die Unterlage enthält unter anderem die Identifizierung betroffener Oberflächenwasserkörper und Grundwasserkörper, die Beschreibung ihres Ist-Zustands und die Prüfung möglicher Auswirkungen.
Markt Schwaben ist durch Hennigbach, Schleebach, kleinere Gräben, Bauwasserhaltung und Grundwasserbelange betroffen. Gerade kleinere Gewässer dürfen nicht als nebensächlich behandelt werden, wenn Einleitungen oder Bauwasser stattfinden.
Die Aussagen der Vorhabenträgerin sollten nicht ungeprüft übernommen werden. Das Verschlechterungsverbot ist ein ernstes wasserrechtliches Thema. Wenn Gewässer oder Grundwasser durch Einleitungen, Sedimente oder Schadstoffe beeinträchtigt werden, ist das nicht nur ein technisches Problem, sondern ein Umwelt- und Gemeinwohlproblem.
- fachliche Plausibilitätsprüfung des WRRL-Fachbeitrags,
- Schutz vor Sedimenteintrag,
- Schutz vor Schadstoffen,
- Monitoring während der Bauzeit,
- klare Alarmwerte,
- Informationspflicht bei Auffälligkeiten,
- Nachbesserungspflicht bei festgestellten Verschlechterungen.
13. Altlasten, Boden und Entsorgung
Kurze Erklärung: Worum geht es?
Bei Bauarbeiten werden Boden, Gleisschotter, Asphalt, Beton, Bauschutt und andere Materialien bewegt. Das Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept, kurz BoVEK, behandelt Altlasten, abfalltechnische Bewertung, Bau- und Abbruchmaterialien, Bereitstellung, Entsorgung, Haufwerksbildung, Deklaration und Arbeiten in kontaminierten Bereichen.
Besonders wichtig ist: Das BoVEK sagt, dass der betrachtete Streckenabschnitt innerhalb des DB-Standortes 6157 Markt Schwaben des 4-Stufen-Programms „Ökologische Altlasten“ liegt. Im Bereich der geplanten Maßnahme liegen Altlasten- bzw. Kontaminationsverdachtsflächen vor.
Altlastenverdacht, Bauwasserhaltung und Grundwasser sind zusammen ein besonders sensibles Thema. Belastetes Material kann bei falschem Umgang Umwelt- und Gesundheitsrisiken auslösen. Staub, Schlamm oder belastetes Wasser dürfen nicht in Wohngebiete, Straßen oder Gewässer gelangen.Hier geht es nicht um Panikmache. Es geht um saubere, kontrollierte und transparente Bauabwicklung.
- verbindliche abfalltechnische Bauüberwachung,
- sichere Lagerung und Entsorgung belasteter Materialien,
- Information der Gemeinde bei Schadstofffunden,
- Staub- und Schlammschutz,
- Reinigung von Baustellenfahrzeugen,
- Nachweis der Entsorgungswege,
- Beweissicherung kommunaler Straßen,
- klare Regelung bei gefährlichen Abfällen.
14. Umwelt, Natur und Artenschutz
Kurze Erklärung: Worum geht es?
Der Ausbau greift in Natur, Landschaft, Boden, Gewässer und Lebensräume ein. Deshalb wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt. Dieser ermittelt Eingriffe in Natur und Landschaft und stellt Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar.
Die Maßnahmenblätter sehen unter anderem allgemeine Vermeidungsmaßnahmen zum Boden- und Gewässerschutz vor: fachgerechte Bodenlagerung, Berücksichtigung der Bodenfeuchte, fachgerechte Entsorgung, Schutz vor Schadstoffeinträgen, Bodenschutzkonzept und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Außerdem ist eine umweltfachliche Bauüberwachung vorgesehen. Diese soll die Einhaltung umwelt- und naturschutzrechtlicher Vorgaben kontrollieren, Bauphasen begleiten, Missstände beseitigen lassen und Berichte erstellen.
Bauflächen, Entwässerung, Gehölze, Böden und Gewässer im Umfeld der Bahn betreffen auch das Gemeindegebiet und angrenzende Landschaftsräume. Besonders dort, wo Baustellenflächen, Wasserführung, Bodenbewegung und Artenschutz zusammentreffen, muss genau kontrolliert werden.
Umweltmaßnahmen auf dem Papier reichen nicht. Entscheidend ist, ob sie vor Ort tatsächlich eingehalten, kontrolliert und dokumentiert werden. Wenn während der Bauzeit Fehler passieren, können Böden, Gewässer und Lebensräume dauerhaft geschädigt werden.
- transparente Umweltbauüberwachung,
- Berichte auch an den Markt Markt Schwaben,
- regelmäßige Baustellenbegehungen mit der Gemeinde,
- Kontrolle von Artenschutz-, Boden- und Gewässerschutzmaßnahmen,
- sofortige Meldung bei Umweltvorfällen,
- wirksame und überprüfbare Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
15. Baustellenverkehr und kommunale Straßen
Kurze Erklärung: Worum geht es?
Baustellenverkehr bedeutet Lkw, Materialtransporte, Schmutz, Lärm, Abgase, Straßenschäden und Umleitungen. Baustellenfahrzeuge fahren nicht abstrakt auf Plänen, sondern über konkrete Straßen.
Die baubedingten Immissionsunterlagen nennen Baustraßen, Baustelleneinrichtungsflächen, Straßenbau, Kabeltiefbau, Randwegverbauten und zahlreiche Bauphasen.
Die Reinigungs- und Sicherungsverordnung des Marktes Markt Schwaben definiert öffentliche Straßen umfassend: Dazu gehören Fahrbahnen, Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, Geh- und Radwege, gemeinsame Geh- und Radwege sowie Gräben, Böschungen, Stützmauern und Grünstreifen.
Eine schlecht organisierte Baustelle kann den Alltag ganzer Quartiere lahmlegen. Lkw-Verkehr kann Straßen beschädigen, Geh- und Radwege gefährden, Schulwege unsicher machen und Wohnstraßen belasten. Ohne Beweissicherung bleibt später oft unklar, wer für Schäden verantwortlich ist.
- verbindliches Baustellenverkehrskonzept,
- keine Schwerlastverkehre durch Wohnstraßen ohne zwingenden Grund,
- Beweissicherung kommunaler Straßen vor und nach der Bauzeit,
- Reinigungspflichten,
- Schutz von Schulwegen, Gehwegen und Radwegen,
- jederzeit freie Rettungswege,
- öffentliche Information über Routen, Sperrungen und Bauphasen,
- schnelle Schadensmeldung und Schadensbehebung.
16. Besonders betroffene Quartiere
Kurze Erklärung: Worum geht es?
Die Betroffenheit verteilt sich nicht gleichmäßig über ganz Markt Schwaben. Einige Quartiere tauchen in den Unterlagen besonders häufig auf oder liegen besonders nah an Bahn, Baustelle, Bauwerken oder Entwässerungsmaßnahmen.
Mehrere konkrete Straßen und Wohnbereiche sind durch Lärm, Erschütterungen, Bauzeit, Verkehr, Wasser oder Altlastenfragen berührt. Besonders relevant sind die Bereiche:
- Goethering / Dr.-Hartlaub-Ring / Schweigerweg,
- Burgerfeld / Enzensbergerstraße / Von-Kobell-Straße / Von-Suttner-Straße,
- Bahnhofstraße / Bahnhofallee / Am Postanger,
- Erdinger Straße / EÜ Erdinger Straße,
- Gruber Straße / Am Erlberg,
- Roßacker / Hennigbach / Schleebach.
Wer in einem besonders betroffenen Bereich wohnt, sollte nicht abwarten. Private Einwendungen können wichtig sein, um persönliche Belange zu sichern. Die Gemeinde kann kommunale Interessen vertreten, aber nicht jede individuelle Betroffenheit automatisch vollständig geltend machen.
- gezielte Bürgerinformation in betroffenen Quartieren,
- verständliche Karten und Straßenlisten,
- öffentliche Informationsveranstaltung,
- Hilfe bei privaten Einwendungen,
- klare Ansprechpartner während des Verfahrens und der Bauzeit,
- Veröffentlichung der relevanten Unterlagen in verständlicher Form.
17. Besonders betroffene Straßen und Gebiete im Detail
Die folgende Liste zeigt Straßen und Quartiere, die nach bisheriger Auswertung besonders relevant sind. Die Betroffenheit kann unterschiedlich sein: Lärm, Erschütterung, Baulärm, Baustellenverkehr, Wasser, Grundwasser, Altlasten oder Einschränkungen im Verkehr. Die Liste ist nicht abschließend.
Auch wer nicht genannt ist, kann betroffen sein, wenn persönliche Belange berührt sind.
17.1 Goethering / Dr.-Hartlaub-Ring / Schweigerweg
Dieser Bereich ist einer der stärksten Belastungsschwerpunkte. Hier geht es um Betriebslärm, Nachtwerte, passive Schallschutzansprüche, Außenwohnbereiche, Erschütterungen und Baulärm.
- Goethering 15, 16, 17, 18, 19, 20, 22, 24, 28a, 28b, 28c, 28d, 30, 32, 34, 36, 36a, 36b, 36c, 36d, 38, 40, 42,
- Dr.-Hartlaub-Ring 2, 4, 9, 11, 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25, 27,
- Schweigerweg 2a, 2b, 2c, 2d, 3, 3a,
- Finsinger Straße 3 und 10a,
- Widderweg 15.
In diesem Bereich treffen mehrere Belastungsarten zusammen: Lärm im Betrieb, Baulärm, Erschütterungen, Außenwohnbereiche und teils Nachtwerte mit besonderer Markierung. Hier sollten Bürgerinnen und Bürger ihre konkrete persönliche Betroffenheit sehr sorgfältig prüfen.
17.2 Burgerfeld / Enzensbergerstraße / Von-Kobell-Straße / Von-Suttner-Straße
Dieser Bereich ist vor allem durch Betriebslärm, passive Schallschutzansprüche, Außenwohnbereiche und Wohnqualität betroffen.
- Burgerfeld 1a, 1b, 11, 11a, 11b, 11c, 11d, 13, 13a, 13b, 13c, 15, 15a, 15b, 15c,
- Enzensbergerstraße 8, 8-2, 20, 22, 24, 30,
- Von-Kobell-Straße 1/3/5, 2, 4, 6/8/10,
- Von-Suttner-Straße 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13,
- Adalbert-Stifter-Weg 1 und 17,
- Falkenring 1 und 3,
- Am Ziegelstadel 12.
Hier ist besonders problematisch, dass passive Schallschutzmaßnahmen und Außenwohnbereiche betroffen sein können. Für viele Menschen geht es nicht nur um das Wohnen im Haus, sondern um die Nutzbarkeit von Garten, Terrasse und Balkon.
17.3 Bahnhofstraße / Bahnhofallee / Am Postanger
Dieser Bereich liegt im direkten Umfeld von Bahnhof und Bahnanlagen. Er ist relevant für Betriebslärm, Baulärm, Bahnhofsumfeld, Fuß- und Radverkehr sowie Erreichbarkeit.
- Am Postanger 2, 3, 3a, 4, 4a, 5, 6, 7, 8, 11, 13, 14, 16, 17, 18, 20,
- Bahnhofallee 10,
- Bahnhofstraße 25, 28, 29 sowie baubedingt Bahnhofstraße 31, 33, 47, 49, 51, 53 und 55.
Das Bahnhofsumfeld ist täglich stark genutzt: Pendler, Fußgänger, Radfahrer, Schüler, Senioren und Gewerbe sind auf funktionierende Wege und Erreichbarkeit angewiesen. Bauzeitliche Einschränkungen können hier besonders viele Menschen treffen.
17.4 Erdinger Straße / EÜ Erdinger Straße
Die Erdinger Straße ist einer der zentralen Konfliktpunkte. Hier geht es um das Bauwerk selbst, Straßenbau, Sperrungen, Umleitungen, Grundwasser und Bauwasserhaltung.
- Schutzabschnitt D: Erdinger Straße,
- Schutzabschnitt E: Anwesen Erdinger Straße 2,
- baubedingt: Straßenbau Erdinger Straße tags und nachts mit Betroffenheit Erdinger Straße 2,
- wasserwirtschaftlich: dichte Spundwandverbaukästen, Abpumpen von Niederschlags- und Sickerwasser, Absetzbecken und Einleitung zur Einleitstelle 2.
Die Erdinger Straße ist nicht nur eine Adresse, sondern eine Verkehrsachse. Wenn hier etwas nicht funktioniert, betrifft es nicht nur Anwohner, sondern den gesamten örtlichen Verkehr, Rettungswege und die Erreichbarkeit.
17.5 Gruber Straße / Am Erlberg
Dieser Bereich ist vor allem bauzeitlich relevant. In den baubedingten Immissionen werden Gruber Straße und Am Erlberg ausdrücklich genannt.
- Am Erlberg 2,
- Gruber Straße 55, 57, 59a, 59c, 61a.
Auch wenn diese Bereiche nicht bei jedem Thema im Vordergrund stehen, können sie durch Baulärm, Erdbauarbeiten, Erschütterungen oder Baustellenverkehr belastet werden. Sie dürfen in der Bürgerinformation nicht übersehen werden.
17.6 Roßacker / Hennigbach / Schleebach
Dieser Bereich ist weniger ein klassisches Lärmthema, sondern ein wasserwirtschaftlicher Schwerpunkt. Es geht um Einleitung, Rückhaltung, Starkregen, Bauwasser und Gewässerschutz.
- Regenwasserkanal Roßacker: 18 l/s,
- Hennigbach: 50 l/s,
- Schleebach: 75 l/s,
- Regenrückhaltebecken,
- Bauwasserhaltung,
- Ableitung von Wasser aus Baugruben und Entwässerungsabschnitten.
Wasserprobleme entstehen oft leise und werden erst sichtbar, wenn etwas schiefgeht: bei Starkregen, Rückstau, Verunreinigung oder unzureichender Rückhaltung. Deshalb muss hier frühzeitig und fachlich sauber geprüft werden.
18. Kurzliste besonders betroffener Straßen
Nach bisherigem Stand sollten insbesondere Bürgerinnen und Bürger aus folgenden Straßen prüfen, ob sie private Einwendung erheben:
- Adalbert-Stifter-Weg,
- Am Erlberg,
- Am Postanger,
- Am Ziegelstadel,
- Bahnhofallee,
- Bahnhofstraße,
- Burgerfeld,
- Dr.-Hartlaub-Ring,
- Enzensbergerstraße,
- Erdinger Straße,
- Falkenring,
- Finsinger Straße,
- Goethering,
- Gruber Straße,
- Herzog-Ludwig-Straße,
- Neusatzer Straße,
- Roßacker,
- Schweigerweg,
- Von-Kobell-Straße,
- Von-Suttner-Straße,
- Widderweg.
Diese Liste ist nicht abschließend.
Auch wer nicht in einer dieser Straßen wohnt, kann betroffen sein: durch Eigentum, Wegebeziehungen, Arbeit, Schulweg, Pflege von Angehörigen, regelmäßige Nutzung bestimmter Straßen oder andere persönliche Belange.
19. Was aus unserer Sicht noch aufgenommen und geprüft werden muss
19.1 Schall und Erschütterung
- unabhängige Plausibilitätsprüfung der Schallberechnung,
- Prüfung der Nachtwerte,
- Liste aller Gebäude mit passivem Schallschutz,
- Außenwohnbereiche,
- Reflexionen durch Schallschutzwände,
- Erschütterungen im Bereich Goethering / Dr.-Hartlaub-Ring,
- Nachmessungen nach Inbetriebnahme.
19.2 Verkehr und Baustelle
- vollständiges Baustellenverkehrskonzept,
- Schwerlastrouten,
- Schutz von Wohnstraßen,
- Schulwegkonzept,
- Radverkehrskonzept,
- Fußwegkonzept,
- Rettungswegekonzept,
- Beweissicherung kommunaler Straßen,
- Informationskonzept für Bürger.
19.3 Erdinger Straße
- gesonderte Prüfung der Sperrung,
- Leistungsfähigkeit der Umleitungen,
- Auswirkungen auf Feuerwehr, Rettungsdienst und ÖPNV,
- Schutz angrenzender Gebäude,
- Bauwasserhaltung,
- Grundwasser,
- Verkehrssicherheit.
19.4 Wasser und Boden
- Prüfung Roßacker,
- Prüfung Hennigbach,
- Prüfung Schleebach,
- Grundwassermonitoring,
- Altlastenmanagement,
- Havariekonzept,
- Entsorgungsnachweise,
- Staub- und Schlammschutz,
- Wartung der Regenrückhaltebecken.
19.5 Umwelt und Artenschutz
- Umweltbauüberwachung mit Bericht an die Gemeinde,
- Artenschutzmaßnahmen,
- Bauzeitenregelungen,
- Schutz von Gehölzen,
- Ausgleichsflächen,
- Kontrolle der Maßnahmen.
19.6 Bürgerrechte und Transparenz
- öffentliche Informationsveranstaltung,
- Veröffentlichung verständlicher Karten,
- Liste der betroffenen Quartiere,
- Unterstützung bei privaten Einwendungen,
- Beschwerdestelle während Bauzeit,
- regelmäßige Baustellenberichte.
20. Private Einwendungen: Warum sie wichtig sind
Kurze Erklärung: Worum geht es?
Neben der Stellungnahme der Gemeinde können auch private Bürgerinnen und Bürger Einwendungen erheben. Das ist wichtig, weil private Belange individuell geltend gemacht werden müssen.
Viele Bürgerinnen und Bürger gehen davon aus, dass die Gemeinde ihre persönlichen Interessen automatisch vollständig mitvertritt. Das stimmt nur teilweise. Die Gemeinde kann kommunale Belange geltend machen. Persönliche Betroffenheiten – etwa Lärm im eigenen Schlafzimmer, Erschütterungen am eigenen Haus, Einschränkungen der Zufahrt, Belastungen des Gartens oder Sorgen um Gesundheit und Eigentum – sollten zusätzlich privat eingebracht werden.
Das EBA-Schreiben weist ausdrücklich darauf hin, dass private Rechtspositionen innerhalb der Frist des § 73 Abs. 4 Satz 1 VwVfG geltend zu machen sind, wenn eine klagefähige Rechtsposition erlangt werden soll.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist können Einwendungen grundsätzlich ausgeschlossen sein, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Vergleichbare Bekanntmachungen des EBA weisen darauf hin, dass Einwendungen nach Fristablauf ausgeschlossen sind und die Veröffentlichung der Planunterlagen über die Frist hinaus diese Frist nicht verlängert.
- Bürgerinnen und Bürger sollen über ihr Einwendungsrecht informiert werden,
- private Betroffenheiten sollen konkret und fristgerecht geltend gemacht werden,
- ZMS stellt Mustertexte und Hilfestellung bereit,
- die Gemeinde soll parallel eine starke kommunale Stellungnahme abgeben,
- niemand soll später sagen müssen: „Das habe ich nicht gewusst.“
21. Wohin mit der privaten Einwendung?
Private Einwendungen richten sich nicht an die Deutsche Bahn, sondern an das Eisenbahn-Bundesamt.
Eisenbahn-Bundesamt
Außenstelle München
Arnulfstraße 9/11
80335 München
Per E-Mail: Sb1-mue-nrb@eba.bund.de
Die Adresse und die E-Mail-Adresse ergeben sich aus dem EBA-Schreiben bzw. vergleichbaren EBA-Bekanntmachungen.
Betreffvorschlag:
Einwendung im Planfeststellungsverfahren ABS/NBS München – Mühldorf – Freilassing – Grenze D/A / Simbach – Grenze D/A, Planungsabschnitt PA 01, PFA 1.1, Vorhaben-ID V-E101303 / Beteiligungsverfahren B-E101303-01
Das EBA-Schreiben nennt für die gemeindliche Gesamtstellungnahme den 17.07.2026 als Frist. Private Rechtspositionen sind ebenfalls innerhalb der einschlägigen Einwendungsfrist geltend zu machen.
22. Musterbrief lang
An das Eisenbahn-Bundesamt
Außenstelle München
Arnulfstraße 9/11
80335 München
oder per E-Mail an: Sb1-mue-nrb@eba.bund.de
Betreff: Einwendung im Planfeststellungsverfahren ABS/NBS München – Mühldorf – Freilassing – Grenze D/A / Simbach – Grenze D/A, Planungsabschnitt PA 01, PFA 1.1, Vorhaben-ID V-E101303 / Beteiligungsverfahren B-E101303-01
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich fristgerecht Einwendung gegen die Planfeststellung des oben genannten Vorhabens.
Ich bin durch das Vorhaben persönlich betroffen, da ich in Markt Schwaben wohne bzw. Eigentümer/in, Mieter/in oder Nutzer/in eines Grundstücks, Hauses oder einer Wohnung im Einwirkungsbereich der Bahnstrecke bin.
Name: …
Straße / Hausnummer: …
PLZ / Ort: …
Telefon / E-Mail freiwillig: …
Ich bin insbesondere betroffen durch:
- zusätzlichen Bahnlärm im Betrieb,
- mögliche Überschreitungen der Nachtgrenzwerte,
- Erschütterungen und sekundären Luftschall,
- Baustellenlärm während der Bauzeit,
- Baustellenverkehr und Umleitungen,
- mögliche Beeinträchtigungen der Erdinger Straße, Bahnhofstraße, des Bahnhofsumfelds oder angrenzender Wohnstraßen,
- mögliche Beeinträchtigung von Grundstück, Garten, Terrasse, Balkon oder Außenwohnbereich,
- mögliche Belastungen durch Staub, Schmutz, Erschütterungen und Bauverkehr,
- mögliche Auswirkungen auf Gesundheit, Schlaf, Erholung und Wohnqualität.
Ich wohne in der Straße …, etwa … Meter von der Bahnstrecke entfernt.
Besonders betroffen bin ich durch …[Hier bitte persönlich ergänzen: Schlafzimmer zur Bahnseite, Kinderzimmer, Garten, Terrasse, Balkon, Homeoffice, Pflegebedürftige, gesundheitliche Belastungen, Eigentum, Zufahrt, Schulweg usw.]
Ich wende ein, dass der vorgesehene Lärmschutz nicht ausreichend nachvollziehbar ist. Nach den Planunterlagen verbleiben offenbar Schutzfälle, bei denen kein vollständiger aktiver Lärmschutz erreicht wird und stattdessen nur passiver Schallschutz vorgesehen ist.
Passiver Schallschutz, etwa Fenster oder Lüfter, schützt jedoch nicht den Garten, die Terrasse, den Balkon, den Außenwohnbereich und nicht die Nutzung bei geöffnetem Fenster. Gerade nachts ist ein wirksamer Schutz besonders wichtig.
Ich fordere daher:
- erneute Prüfung zusätzlicher aktiver Lärmschutzmaßnahmen,
- Offenlegung der für mein Gebäude bzw. mein Wohngebiet berechneten Tag- und Nachtwerte,
- vorrangigen aktiven Lärmschutz vor passivem Schallschutz,
- Nachmessungen nach Inbetriebnahme,
- verbindliche Nachbesserungspflicht bei Überschreitungen,
- Berücksichtigung meiner Außenwohnbereiche.
Ich befürchte zusätzliche Erschütterungen und sekundären Luftschall durch den künftigen Bahnbetrieb und durch die Bauarbeiten.
Ich fordere:
- Beweissicherung an betroffenen Gebäuden vor Baubeginn,
- Erschütterungsmessungen während der Bauzeit,
- Nachmessungen nach Inbetriebnahme,
- verbindliche Schutzmaßnahmen bei Überschreitungen,
- Entschädigungs- und Nachbesserungsregelungen bei Schäden,
- eine klare Ansprechstelle für Schadensmeldungen.
Die Bauphase wird erhebliche Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner verursachen. Dazu gehören Baulärm, mögliche Nacht- und Wochenendarbeiten, Staub, Erschütterungen, Baustellenverkehr und Einschränkungen im Straßenverkehr.
Ich fordere:
- verbindliche Begrenzung besonders belastender Bauarbeiten,
- rechtzeitige Information der Anwohner,
- Baulärm-Monitoring,
- feste Beschwerdestelle mit schneller Reaktionsfrist,
- keine Nachtarbeiten ohne zwingende Begründung,
- Ersatzwohnraum oder Entschädigung bei unzumutbarer Belastung,
- Schutz vor Staub und Schmutz.
Ich befürchte erhebliche Beeinträchtigungen durch Baustellenverkehr, Umleitungen, Sperrungen und zusätzliche Belastung von Wohnstraßen.
Ich fordere:
- ein verbindliches Baustellenverkehrskonzept,
- Schutz von Schulwegen, Gehwegen und Radwegen,
- keine Führung von Schwerlastverkehr durch Wohnstraßen ohne zwingenden Grund,
- Beweissicherung der Straßen vor Baubeginn,
- Wiederherstellung beschädigter Straßen und Wege auf Kosten des Vorhabenträgers,
- jederzeit gesicherte Rettungswege,
- rechtzeitige Information über Sperrungen und Umleitungen.
Aus den Unterlagen ergeben sich wasserwirtschaftliche Fragen, Bauwasserhaltung, Einleitungen in Gewässer und Hinweise auf Altlasten-/Kontaminationsverdachtsflächen im Bereich Markt Schwaben.
Ich fordere:
- Schutz des Grundwassers,
- Kontrolle von Bauwasser und Einleitungen,
- transparente Überwachung bei Altlasten- oder Schadstofffunden,
- Information der Gemeinde und betroffener Anwohner bei Auffälligkeiten,
- sichere Lagerung und Entsorgung von belastetem Material,
- Vermeidung von Staub- und Schmutzbelastungen,
- Havariekonzept bei Schadstoffeintrag.
- Forderung
**Ich beantrage, meine Einwendungen im Verfahren zu berücksichtigen und den
Planfeststellungsbeschluss nur mit verbindlichen Nebenbestimmungen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner zu erlassen.**
Insbesondere fordere ich:
- besseren aktiven Lärmschutz,
- Schutz vor Nachtlärm,
- Schutz vor Erschütterungen,
- Beweissicherung an Gebäuden und Straßen,
- verlässliches Bauverkehrskonzept,
- Bürgerinformation und Beschwerdestelle,
- Wasser-, Boden- und Altlastenschutz,
- Nachmessungen und Nachbesserungspflichten.
Mit freundlichen Grüßen
Ort, Datum: …
Unterschrift: …
Name: …
Adresse: …
23. Musterbrief kurz
An das Eisenbahn-Bundesamt
Außenstelle München
Arnulfstraße 9/11
80335 München
oder per E-Mail an: Sb1-mue-nrb@eba.bund.de
Betreff: Einwendung Planfeststellung ABS 38, PA 01, PFA 1.1 Markt Schwaben, Vorhaben-ID V-E101303 / Beteiligungsverfahren B-E101303-01
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Einwendung gegen das Vorhaben ABS/NBS München – Mühldorf – Freilassing, PA 01, PFA 1.1.
Ich wohne in Markt Schwaben in der Straße … und bin durch das Vorhaben persönlich betroffen.
Ich befürchte insbesondere zusätzliche Belastungen durch Bahnlärm, Nachtlärm, Erschütterungen, Baustellenlärm, Baustellenverkehr, Sperrungen, Staub sowie mögliche Auswirkungen auf Wohnqualität, Gesundheit, Schlaf und Außenwohnbereich.
Ich fordere:
- besseren aktiven Lärmschutz statt bloß passiver Maßnahmen,
- Offenlegung der Lärmwerte für mein Wohnumfeld,
- Schutz vor Nachtlärm,
- Beweissicherung an Gebäuden und Straßen vor Baubeginn,
- Erschütterungsmessungen und Nachmessungen,
- verbindliches Baustellenverkehrskonzept,
- Schutz von Schulwegen, Gehwegen, Radwegen und Rettungswegen,
- Kontrolle von Bauwasser, Grundwasser, Altlasten und Bodenmaterial,
- rechtzeitige Bürgerinformation und eine feste Beschwerdestelle,
- verbindliche Nachbesserung bei Überschreitungen oder Schäden.
Ich bitte um Berücksichtigung meiner Einwendung im weiteren Verfahren.Mit freundlichen Grüßen
Name: …Adresse: …
Ort, Datum: …
Unterschrift: …
24. Persönliche Ergänzungsbausteine
Lärm
„Mein Schlafzimmer / Kinderzimmer liegt zur Bahnseite. Ich befürchte insbesondere nächtliche Schlafstörungen.“
Außenbereich
„Ich nutze Garten / Terrasse / Balkon regelmäßig. Passiver Schallschutz schützt diesen Außenbereich nicht.“
Erschütterung
„Ich befürchte Schäden oder Wertminderung an meinem Gebäude durch Erschütterungen während Bau und Betrieb.“
Bauverkehr
„Ich befürchte zusätzliche Belastung unserer Straße durch Lkw, Umleitungen und Baustellenverkehr.“
Kinder / Schule
„In meinem Haushalt leben Kinder. Sichere Schulwege und Geh-/Radwege müssen während der Bauzeit jederzeit gewährleistet sein.“
Gesundheit
„Ich befürchte gesundheitliche Belastungen durch Lärm, Schlafstörungen, Staub und Erschütterungen.“
Eigentum
„Ich bin Eigentümer/in der Immobilie … und befürchte eine Beeinträchtigung des Wohnwerts und des Grundstückswerts.“
Wasser / Starkregen
„Ich befürchte, dass zusätzliche Einleitungen oder Baustellenentwässerung bei Starkregen zu Problemen führen können.“
Zufahrt / Erreichbarkeit
„Ich bin auf die Erreichbarkeit meines Grundstücks / meiner Wohnung / meines Betriebs angewiesen und befürchte Einschränkungen während der Bauzeit.“
25. Schlussaufruf
Die Unterlagen der DB zeigen selbst: Markt Schwaben ist durch Lärm, Erschütterungen, Bauverkehr, Erdinger Straße, Wasser, Grundwasser, Altlasten und Baustellenbetrieb konkret betroffen. Eine bloße Kenntnisnahme wird der Bedeutung dieses Verfahrens nicht gerecht.
Es geht nicht darum, den Bahnausbau zu verhindern. Es geht darum, dass Markt Schwaben nicht die Belastungen trägt, während andere nur den Nutzen sehen. Eine moderne Bahn darf nicht bedeuten, dass Bürgerinnen und Bürger mit Lärm, Bauverkehr, Erschütterungen und Unsicherheit allein gelassen werden.
Jetzt ist der Zeitpunkt, klare Auflagen, bessere Schutzmaßnahmen und echte Transparenz einzufordern.
Wer betroffen ist, sollte prüfen, ob eine eigene Einwendung sinnvoll ist.
Die Gemeinde muss handeln – aber private Betroffenheiten sollten zusätzlich privat geltend gemacht werden.
26. Quellenverzeichnis
Die Planunterlagen und die Bekanntmachung zur Auslegung sind im Beteiligungsportal des Bundes zum Vorhaben V-E101303 / Beteiligungsverfahren B-E101303-01 veröffentlicht.
Dokumente des Beteiligungsverfahrens öffnen
- Planunterlagen zum Planfeststellungsverfahren: Planunterlagen.zip
- Bekanntmachung Auslegung Planunterlagen: Bekanntmachung.pdf
Verfahrens- und EBA-Unterlagen
Schall, Erschütterung und Baulärm
Wasser, Grundwasser und WRRL
Boden, Altlasten, Umwelt und Landschaftspflege
Kommunale Unterlagen Markt Schwaben
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